MieterMagazin

 Dezember 2004 - Panorama

Schlüsseldienst

Abzocker verurteilt

MM 12/04 durchblättern
     

Etwa 40 bis 50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer dürfe die Notöffnung einer Wohnungstür höchstens kosten. Jedenfalls in Hamburg sei dieser Lohn hinreichend, meint das dortige Amtsgericht.

Dem Urteil ging ein anderthalbjähriger Prozess voraus. Ausgangspunkt war die Türöffnung für die Klägerin durch einen Schlüsseldienst. Dauer: etwa drei Minuten. Geforderter Preis: 180 Euro. Die Klägerin zahlte zuerst, wurde dann aber offenbar stutzig und machte sich über die Preise einer Wohnungsöffnung sachkundig. An Werktagen zu den üblichen Geschäftszeiten - so fand sie heraus - werden in der Hansestadt für diesen Dienst durchschnittlich 50 Euro fällig. Der beklagte Schlüsseldienst, der einer Mitteilung des Gerichts zufolge seinen Geschäftssitz in München hat und bundesweit mehrere Filialen unterhält, machte vergebens geltend, bei diesem Preis sei auch Anfahrt und Material enthalten. Zu teuer, urteilte die Richterin. Der Türöffner musste rund 134 Euro zurückzahlen (Urteil vom 27. August 2004, Az. 141 C 27160/03).

Tipp: Lassen Sie sich hinsichtlich des Preises selbst im Notfall nicht auf vage Angaben ein, sondern vereinbaren Sie mit dem Handwerker einen Festpreis.

alo

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