Aktuell
Mietendeckel – Jetzt prüfen, ob Sie zu viel zahlen
Neun Monate, nachdem das Gesetz über die Mietbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) am 23. Februar verabschiedet wurde, tritt die nächste Stufe des Mietendeckels in Kraft: Ab dem 23. November werden überhöhte Mieten gesenkt. Vermieter müssen auch in laufenden Mietverhältnissen von sich aus die Mieten reduzieren, wenn diese die festgeschriebenen Obergrenzen um mehr als 20 Prozent überschreiten.
Da abzusehen ist, dass viele Vermieter dieser Verpflichtung nicht nachkommen werden, sollten Mieter jetzt prüfen, ob sie einen Anspruch auf Mietsenkung haben, und sich dafür rüsten, diesen Anspruch mit Hilfe des Berliner Mietervereins (BMV) und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen durchzusetzen.
Hier geht es zum Mietendeckelrechner
Mietendeckel – Was man darüber jetzt wissen muss
Informationen des Berliner Mietervereins für Mieterinnen und Mieter
Corona-Ansteckungsgefahr
Liebe Ratsuchende, liebe Mitglieder,
aufgrund der Vorsichtsmaßnahmen gegen die weitere Verbreitung des Corona-Virus und zum Schutz besonders gefährdeter Personen haben wir das Beratungsangebot angepasst.
Die persönliche Mietrechtsberatung und Energieberatung steht Ihnen aktuell nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung zur Verfügung. Spontane Beratungen ohne Terminvereinbarung sind weiterhin leider nicht möglich.
Bitte vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin über unser Servicetelefon Tel. 030-226 260. Dies gilt auch für die Geschäftsstelle Spichernstraße 1.
In den Beratungszentren haben wir die erforderlichen Vorkehrungen für den Gesundheitsschutz getroffen.
Wir bitten Sie,
- eine Mund- und Nasenschutzmaske zu tragen, um das Infektionsrisiko zu reduzieren
- nach Möglichkeit nur alleine zum Termin zu erscheinen
- zwar pünktlich, aber bitte erst unmittelbar vor dem Termin zu kommen
- Bitte bleiben Sie bei Krankheitssymptomen wie Husten und Fieber zu Hause und nutzen Sie dann die telefonische Rechtsberatung.
Vielen Dank.
Die Geschäftsstelle Spichernstraße 1 ist für Sie zu den gewohnten Bürozeiten Mo bis Mi 9-18.30 Uhr, Do 9-19 Uhr, Fr 9-17.00 Uhr , Sa 9-13 Uhr geöffnet. Allerdings findet auch hier keine spontane Mietrechtsberatung ohne Terminvereinbarung statt.
Weitere Beratungsangebote:
- Weitere Beratungsstellen ab sofort geöffnet
Auch die „kleinen Beratungsstellen“, in denen wir bei anderen Trägern zu Gast sind, haben überwiegend wieder geöffnet. Nur dort ist aufgrund der geringeren Besucherzahlen auch eine Beratung ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Teilweise ist die Zahl der Personen, die sich gleichzeitig in den Räumen aufhalten können, sehr stark eingeschränkt. Stellen Sie sich also darauf ein, dass Sie gegebenenfalls vor der Einrichtung warten müssen. Selbstverständlich müssen auch hier die Hygieneregeln eingehalten werden. In vielen Beratungsstellen kann aufgrund der Auflagen nur eine Person pro Beratungsgespräch zugelassen werden. Auskünfte erhalten Sie auch über unser Servicetelefon 030-226 260. - Ausführliche telefonische Beratung nach Terminvereinbarung.
Es sind kurzfristig Termine verfügbar.
Terminvereinbarungen bitte unter Telefon 030-226 26-0 oder senden Sie uns einfach Ihre Unterlagen vorab per E-Mail (an: unterlagen@berliner-mieterverein.de) mit der Bitte um eine ausführliche telefonische Beratung zu; - Telefonische Kurzberatung
montags bis freitags von 13 bis 16 Uhr sowie montags und donnerstags von 17 bis 20 Uhr unter Telefon 030-226 26-152 (keine Einsicht in Unterlagen möglich); - E-Mail-Beratung/schriftliche Anfragen
Schriftliche Antwort auf Ihre E-Mail-Anfrage oder Ihren Brief an den Berliner Mieterverein, Spichernstraße 1, 10777 Berlin.
i.V. Reiner Wild
– Geschäftsführer –

Liebigstraße 34: Gewalteskalation vermeiden, den Rechtsweg zu Ende gehen, Kammergericht abwarten!
Der Berliner Mieterverein appellierte heute an den Eigentümer des Hauses Liebigstraße 34, die für Freitag vorgesehene Räumung des Hauses durch den Gerichtsvollzieher auszusetzen. Der Vermieter mag aus dem Urteil des Landgerichts vollstrecken dürfen, doch damit befindet er sich auf dünnem Eis, heißt es beim Berliner Mieterverein (BMV). Das rechtliche Entgegenkommen des Eigentümers könne aber nur denkbar sein, wenn die Vereine der Bewohnerinnen als Vertragspartner ihren mietvertraglichen Verpflichtungen auch nachkommen würden. Für den Fall des Räumungsverzichts regt der Mieterverein an, dass das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Verfahren zur Stärkung nachbarschaftlicher Toleranz und Achtung zwischen dem Hausprojekt und den Bewohnerinnen und Bewohnern der Nachbarschaft initiiert.
Mehr dazu: Liebigstraße 34 – Gewalteskalation vermeiden, den Rechtsweg zu Ende gehen, Kammergericht abwarten!

Umwandlungsverbot aus dem Baulandsmobilisierungsgesetz gestrichen: Wohngipfel-Ziel wird torpediert
„Die Streichung des Umwandlungsverbots aus dem Entwurf zum Baulandsmobilisierungsgesetz ist fatal für den Mieterschutz“, kritisiert die stellvertretende Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, Wibke Werner. Der Handlungsbedarf für mehr Schutz vor Umwandlungen auch außerhalb sozialer Erhaltungsgebiete liegt auf der Hand. Die Chance, dies über eine Regelung im Baulandmobilisierungsgesetz zu realisieren, wurde vertan. Renditeorientierte Vermieter werden sich ins Fäustchen lachen.
Mehr dazu: Umwandlungsverbot aus dem Baulandsmobilisierungsgesetz gestrichen – Wohngipfel-Ziel wird torpediert

Zwei Jahre Wohngipfel:
Für Berlin und die Mieter im Land eine gescheiterte Initiative
„Auch die Schirmherrschaft von Bundeskanzlerin Merkel hat nichts bewirkt. Letztendlich scheiterte der Wohngipfel der Bundesregierung vom 21.9.2018, weil man die Grundprobleme von staatlicher Steuerung und Förderung bei wesentlich an Renditebestrebungen interessierten Investoren nicht anfasst“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
Mehr dazu: Zwei Jahre Wohngipfel –
Für Berlin und die Mieter im Land eine gescheiterte Initiative
46. Berliner Senioren Woche startet
Unter dem Motto „Digital im Alter“ findet vom 25. September bis zum 2. Oktober 2020 die 46. Berliner Seniorenwoche statt. Themen sind u.a. die Digitalisierung im Pflegebereich, die Digitalisierung und Sport sowie weitere Projekte zu den neuen Kommunikationsformen.
Getreu dem diesjährigen Motto findet ein Großteil der Veranstaltungen digital statt, so auch der Markt der Möglichkeiten.
Weitere Informationen sowie das Programm der diesjährigen Seniorenwoche finden Sie unter Berliner Seniorenwoche 2020.

Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“:
Senat darf sich nicht wegducken
Mit der Veröffentlichung des „Standpunkts“ des Senats muss nun die Debatte im Parlament und in der Stadtgesellschaft zur Frage einer geplanten Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen endlich geführt werden. „Der Senat darf sich dabei aber nicht wegducken, sondern sollte die Meinungsbildung unterstützen“, so Wild. „Am Ende aber wird es wohl auf die Durchführung des Volksbegehrens hinauslaufen. Und das ist in dieser Frage auch gut so.“
Mehr dazu: Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ – Senat darf sich nicht wegducken

Wohnungseigentumsgesetz im Bundestag:
Extrawürste für Wohnungseigentümer zu Lasten von Mietern
„Mit der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes, die am 17.9.2020 im Bundestag beschlossen werden soll, sind auch Mietrechtsänderungen vorgesehen, die bei der Abwälzung von Betriebskosten in vermieteten Eigentumswohnungen zu erheblichen Nachteilen für Mieter führen“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, „das ohnehin zwischen vermietenden Einzeleigentümern und Mietern oft belastete Verhältnis wird damit noch weiter verschlechtert.“
Mietendeckel auch in Katalonien: Mietendeckel findet im katalanischen Parlament Mehrheit
„Wir gratulieren zur Verabschiedung des Mietendeckels am 10. September 2020 im katalanischen Parlament“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Das Parlament hat einen Mietendeckel für 60 katalanische Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt und mehr als 20.000 Einwohnern beschlossen. Der Deckel ähnelt stark dem Berliner Mietendeckel. Er gilt zunächst für ein Jahr. Dann müssen die betroffenen Gemeinden einer Fortführung zustimmen.
Mehr dazu: Mietendeckel auch in Katalonien – Mietendeckel findet im katalanischen Parlament Mehrheit

Berliner Mieterverein gratuliert Sebastian Scheel zur Nominierung als Senator:
Die Opposition soll nun ihr Wahlkampfgetöse beenden!
„Wir gratulieren Sebastian Scheel zu seiner Nominierung und freuen uns darauf, unsere gute Zusammenarbeit mit dem Stadtentwicklungsressort fortzusetzen“ so Sebastian Bartels, stellvertretender Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. Der BMV-Vize fordert auch: „Die Opposition sollte nun ihren Mini-Wahlkampf der letzten beiden Wochen einstellen. Wer, wie Teile der Opposition, vergiftete Antrittswünsche an den designierten Senator richtet, hat die Gleichwertigkeit von Mieterschutz und Neubau nicht verstanden.“ Der Mieterverein kritisiert auch, dass diese Angriffe letztlich das Parlament diffamieren. „Wichtige Projekte wie der Mietendeckel sind keineswegs in einem ‘ideologischen Basiscamp’ entstanden“, wie die FDP polemisiert, sondern in einem demokratischen Prozess.
Mieterverein zeigt sich optimistisch im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Prüfung des Mietendeckels
Auch die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, der einen Gesetzentwurf für ein Volksbegehren zum 6-jährigen Mietenstopp in Bayern für mit Bunderecht unvereinbar gehalten hat, lässt die Berliner Chancen nicht schwinden. Die Entscheidung aus Bayern hat sich über das Bundesverfassungsgericht hinweggesetzt und sich letztendlich mit den zentralen Fragen gar nicht auseinandergesetzt. Der Berliner Mietendeckel ist eine öffentlich-rechtliche Mietpreisregulierung, für die die Länder nach der Verfassungsreform von 2006 die Kompetenz haben. Auch seien die einzelnen Regelungen mit Artikel 14 des Grundgesetzes vereinbar, meint der Mieterverein. CDU/CSU und FDP werden wegen Ihrer Normenkontrollklagen kritisiert. Das sorge für eine erhebliche Verunsicherung bei Mietern und Vermietern. Im Kern wenden sich diese Parteien gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, weil sie wissen, dass diese den Mieterschutz besser gewährleisten können als die zivilrechtlichen Beschränkungen.
Mietrechtliche Auswirkungen der befristeten Umsatzsteuersenkung:
Bei Modernisierung und Betriebskostenabrechnungen von Bedeutung

Im Rahmen ihres Konjunkturpakets hat die Bundesregierung den Umsatzsteuersatz (Mehrwertsteuer) vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % abgesenkt. Bei Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungen sollten Mieter daher prüfen, ob bei den in der Mieterhöhung zugrundgelegten Abrechnungen der Baufirmen die Senkung des Umsatzsteuersatzes für im 2. Halbjahr 2020 fertiggestellte Leistungen berücksichtigt wurden, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Die befristete Umsatzsteuersenkung hat auch Auswirkungen auf die Betriebskosten. Endet zum Beispiel eine Abrechnungsperiode von Strom und Wasser zwischen dem 1.7.2020 und dem 31.12.2020, gilt für die Leistung grundsätzlich der reduzierte Umsatzsteuersatz von 16 Prozent.

F+B Sonderauswertung zum Mietendeckel:
Einsparpotenzial bei Wiedervermietung durch Mietendeckel enorm, aber durch Schattenmiete gefährdet
„Wir sehen uns durch die Sonderauswertung in unserer Kritik am Vermieterverhalten bestätigt“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Die Umgehungsversuche zum Mietendeckel sind nicht hinzunehmen“. Trotz Mietendeckel versuchen sich Vermieter eine Miete für den Fall der Verfassungswidrigkeit oder dem Ende des Deckels versprechen zu lassen, die die mietendeckelkonforme Miete um fast das Doppelte überschreitet. Diese Umgehungsversuche führen zu einer erheblichen Verunsicherung der Mieter und lassen die Fluktuationsquote weiter sinken, zum Nachteil der Wohnungssuchenden.
Immobilienmarktbericht 2019 des Gutachterausschusses:
Vom Mietendeckel noch weitgehend unbeeindruckt
„Der Berliner Immobilienmarkt war 2019 noch weitgehend unbeeindruckt von dem für 2020 abgekündigten Mietendeckel“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Die Umsatzrückgänge von 20 Prozent bei Baugrundstücken für den Geschosswohnungsbau auf die Einführung des Mietendeckels zurückzuführen, wie es der Gutachterausschuss mutmaßt, halten wir für unplausibel“. Schließlich komme der Mietendeckel bei Neubauten nicht zur Anwendung.

Rücktritt von Senatorin Lompscher:
Mieterverein zollt Respekt für den Rücktritt und würdigt Lompschers Engagement für eine soziale Stadtentwicklung
Senatorin Lompscher ist zurückgetreten. Für sie war dies offenbar die einzig mögliche Konsequenz im Hinblick auf ihre Fehler bei der Abrechnung und Versteuerung von Bezügen aus Verwaltungsrats- und Aufsichtsratstätigkeiten. “Dafür gebührt ihr unser Respekt“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
„Die Entscheidung ist konsequent, aber für Berlin ist es ein großer Verlust. Der Berliner Senat hat noch nie eine so engagierte Verfechterin für eine soziale Stadtentwicklung in seinen Reihen gehabt.“ Eingepfercht zwischen hohen Baulandpreisen, hohen Mieterwartungen der Wohnraumanbieter, einer überforderten und zum Teil blockierenden Verwaltung in den Bezirken hat sie dennoch Mut bewiesen, sich auch den Interessen und Problemen der Mieterschaft zu widmen. „Wir danken Senatorin Lompscher für ihr Engagement“, so BMV-Geschäftsführer Wild.
Bayrischer Verfassungsgerichthof stoppt Volksbegehren zum Mietendeckel: Negatives Signal aus München aber keine Vorentscheidung für den Berliner Mietendeckel
„Die Entscheidung des Bayrischen Verfassungsgerichtshof über ein Mietdeckelgesetz, das per Volksbegehren in Bayern zur Anwendung kommen sollte, halten wir für falsch“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Die Entscheidung ist im Übrigen kein Präjudiz für das Bundesverfassungsgericht und schon gar nicht für den Berliner Verfassungsgerichtshof. Beide Gerichte müssen sich wegen Verfassungsbeschwerden von Eigentümern und Normenkontrollklagen von CDU- und FDP-Abgeordneten mit dem längst in Kraft getretenen Berliner Mietendeckelgesetz beschäftigen.

BGH zu Schönheitsreparaturen bei unrenoviert übergebenen Wohnungen: Ungerecht und lebensfremd mit dem Risiko einer Mieterfalle
Die Urteile des BGH vom 8. Juli 2020 (VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18) sind nicht nachvollziehbar, ungerecht und lebensfremd“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „weil sie der eigentlichen Erhaltungspflicht des Vermieters nicht Rechnung tragen.“ Auf der Suche nach einem Kompromiss zweier widerstreitender Urteile des Berliner Landgerichts eiert der BGH herum, zu Lasten der Mieter.
Ein Jahr Mieterhöhungsstopp durch Mietendeckel
„Der Mietendeckel bringt eine spürbare Entlastung für alle Mieter in Berlin“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Zum Mietendeckel gab es schlicht keine Alternative. Mieterhöhungen sind nur vereinzelt seit 18. Juni 2019, dem vom Berliner Senat festgelegten Stichtag für den vorübergehenden Mietenstopp, umgesetzt worden, auch nicht mittels Modernisierung.“ Nach Schätzung des Mietervereins halten sich Vermieter zu 95 % an das gesetzliche Verbot beziehungsweise halten sich mit Modernisierungen zurück. Das hat zu einer Entlastung für Mieter geführt, die im Hinblick auf die sozialen Folgen der Corona-Pandemie von sehr hohem Wert ist.
Mehr dazu: Ein Jahr Mieterhöhungsstopp durch Mietendeckel

Keine Verlängerung der Kündigungssperrfrist wegen Corona bedingter Mietschulden:
Bundesregierung lässt Mieterinnen und Mieter im Regen stehen
„Die Bundesregierung nimmt Mietern und Mieterinnen trotz erwarteter Rezession und Einkommenseinbußen für Millionen Haushalte die Sicherheit, wegen Corona bedingter Mietzahlungsschwierigkeiten nicht gekündigt werden zu können“, kritisierte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Das ist zutiefst unsozial und unsolidarisch.“
Nach der jetzigen Rechtslage dürfen Vermieter für Corona-bedingte Mietschulden aus den Monaten April bis Juni 2020 bis zum 30.6.22 keine Kündigung des Mietverhältnisses geltend machen. Durch eine Rechtsverordnung hätte die Bundesregierung diese 3-Monatsregelung verlängern können. Die Ermächtigung dazu liegt vor, soll aber vor allem auf Betreiben der CDU nicht genutzt werden.

Seehofer-Entwurf zur Novellierung des Baugesetzbuches:
Neue Umwandlungsregelungen beseitigen Verunsicherung nicht
Der Entwurf einer Novelle des Baugesetzbuches von Bauminister Seehofer zur Beschränkung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen trägt nicht dazu bei, den Mieterinnen und Mietern die Sorge vor Verdrängung zu nehmen“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Die Bundesregierung meint es nicht wirklich ernst mit dem Mieterschutz, denn die Anforderungen für die Anordnung eines Umwandlungsstopp durch die Kommunen sind kaum zu leisten. Ohnehin darf nur ein Drittel an Dritte veräußert werden. Der Mieterverein kritisiert am Gesetzentwurf zudem, dass die Schlupflöcher beim Genehmigungsvorbehalt für Umwandlung in Milieuschutzgebieten nicht endlich geschlossen werden.
Corona-Pandemie: Was Mieterinnen und Mieter wissen müssen
Der Berliner Mieterverein beantwortet mit einem neuen Infoblatt wichtige Fragen rund um das Thema Corona und Miete. Die Klärung des jeweiligen Einzelfalles sollte aber der Rechtsberatung vorbehalten sein.
- Corona-Ansteckungsfahr in Wohnung/Mehrfamilienhaus und behördliche Auflagen
- Mietzahlungsschwierigkeiten und Kündigungsrisiken
- Umzüge und Mietvertrag
- Mängel und Mietminderung
Mehr dazu: Corona-Pandemie: Was Mieterinnen und Mieter wissen müssen

Kooperationsvereinbarung städtische Wohnungsunternehmen:
Erfolg muss Anreiz für Ausweitung des gemeinwohlorientierten Sektors sein
Der Mieterverein appellierte an den Senat, gemeinsam mit den Bezirken eine „soziale Neubaustrategie“ zu entwickeln, alle landesrechtlichen Instrumente auszuschöpfen und im Bund sich für eine Änderung des BauGB einzusetzen, die den Kommunen mehr Einfluss auf Bodenpreise, Grundstückshandel und Bauplanung verschafft. Das Ziel müsse im Hinblick auf die Einkommenssituation der Berliner Haushalte und der Zuwandernden sein, mehr als 50 Prozent der Wohnungen im Eigentum von Anbietern zu haben, die sich dem Gemeinwohl verpflichten und Preis- sowie Belegungsbindungen akzeptieren.

Wohngeldpauschale für CO2-Steuer im Bundesrat beschlossen:
Mieterverein warnt vor Täuschung und verlangt Änderung der Heizkostenverordnung
Mit der Änderung des Wohngeldgesetzes, mit der Empfänger von Wohngeld einen nach Haushaltsgröße gestaffelten Zuschlag erhalten, soll der Eindruck erweckt werden, der Heizkostenanstieg ab 2021 durch die beschlossene und an sich richtige CO2-Steuer auf fossile Energieträger sei damit sozial abgefedert. Doch dies ist ein fataler Irrtum und eine Täuschung der Mieterinnen und Mieter.
Normenkontrollklage gegen Mietendeckel: Berliner Mieterverein kritisiert initiative der Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und FDP
Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und FDP aber auch der AFD haben eine Normenkontrollklage gegen den Mietendeckel eingereicht. Der Berliner Mieterverein kritisiert dies als zynisch und als vollkommen falsches Signal im Hinblick auf die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie in Berlin. Die Regelung des Mietendeckels zu beseitigen, wäre ein Schlag ins Gesicht für die 1,5 Millionen Mieterhaushalte in Berlin.
Wohnmarktreport 2020 der CBRE und BerlinHyp:
Mieterverein sieht Notwendigkeit für Mietendeckel bestätigt
Der Wohnmarktreport 2020 der CBRE und BerlinHyp wurde veröffentlicht. Demnach betragen die Durchschnittsmieten bei neuen Verträgen im Jahr 2019 in vielen Bezirken Berlins mehr als 10 Euro pro Quadratmeter nettokalt. Das zeigt einmal mehr, dass eine Beschränkung der Mieten durch den Mietendeckel erforderlich war, um Haushalte mit unterdurchschnittlichem Einkommen zu schützen, meint der Berliner Mieterverein.
Trotz Corona-Krise: Wohnen muss sicher sein
Trotz Corona-Krise: Wohnen muss sicher sein. Mieter- und Vermieterseite fordern zusätzliche finanzielle Unterstützung für besonders betroffene Mieter/innen und Vermieter/innen.
Mehr dazu: Trotz Corona-Krise: Wohnen muss sicher sein

IBB Wohnungsmarktbericht 2019:
Der Bau von Wohnungen für breite Schichten der Bevölkerung kommt nicht voran
Der IBB Wohnungsmarktbericht 2019 belegt: Der Bau von Wohnungen für breite Schichten der Bevölkerung kommt nicht voran, obwohl es im Jahr 2018 einen Rekord an Fertigstellungen in Berlin gab – meist Eigentums- und hochpreisige Mietwohnungen. Die Förderung preisgünstiger Wohnungen hingegen sank. „Wir fordern einen Masterplan für preisgünstigen Wohnungsneubau“, so Reiner Wild, Geschäftsführerr des Berliner Mietervereins.
Beschluss der Bundesregierung zum Kündigungsschutz für Mieter:
Aussetzung der Kündigungsmöglichkeiten für Vermieter kann nur ein erster Schritt sei
Der Berliner Mieterverein begrüßt die Maßnahmen der Bundesregierung, mit denen aufgrund der Corona-Krise nicht die ohnehin finanziell benachteiligten Haushalte die schwerste Last aus den wirtschaftlichen Folgen tragen und fordert jedoch weitergehende Maßnahmen – auch auf Landesebene.

Vermieterantrag auf Außerkraftsetzung der Bußgeldvorschriften gescheitert:
Mietendeckel nimmt erste Hürde vor dem Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag von Vermietern auf vorläufige Außerkraftsetzung von Teilen des Mietendeckelgesetzes nicht stattgegeben.“ Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins: „Der Berliner Mietendeckel hat damit eine erste Hürde genommen.“
Entgegen anderslautenden Darstellungen ist auch das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg (213 C 2020 vom 4.3.20) kein Urteil gegen den Mietendeckel. Schließlich war nur über die Zustimmung zu einer Mieterhöhung zu befinden, die vor Inkrafttreten des Gesetzes zu erteilen war.
Zum Inkrafttreten des Mietendeckels ein Appell an die Mieter und Mieterinnen Berlins:
Die Chance für eine Atempause bei den Mieten nutzen und sich nicht einschüchtern lassen

„Mit dem Inkrafttreten des Mietdeckelgesetzes richten wir einen Appell an die 1,5 Millionen Mieterhaushalte, die von dem Mietendeckel profitieren können. Mieter und Mieterinnen sollten die Ansprüche aus dem neuen Landesgesetz nutzen, sich nicht einschüchtern lassen und den sicher massiv auftretenden Umgehungsversuchen der Vermieterschaft entgegentreten“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
Der Berliner Mieterverein weitet sein Beratungsangebot aus. „In den nächsten Wochen werden wir zahlreiche Mieter und Mieterinnen bei Ihrem Anspruch unterstützen, die Mieterhöhungen nach dem Stichtag 18.6.2019 zurückzuführen“, so Wild.
Die 6 wichtigsten Fragen zum Mietendeckel
- Zurückliegende normale Mieterhöhungen bis Inkrafttreten des Mietendeckels
Was sollen Sie tun, wenn Sie nach dem Stichtag 18. Juni 2019 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes einer Mieterhöhung zugestimmt haben oder einer Staffelmiet- oder Indexmieterhöhung ausgesetzt waren? - Neuer Mietvertrag zwischen Stichtag und Inkrafttreten des Mietendeckels
Was sollen Sie tun, wenn Sie nach dem Stichtag 18. Juni 2019 und vor dem Inkrafttreten einen Mietvertrag mit einer Miete abgeschlossen haben, die über den Mietobergrenzen des Gesetzes liegt ? - Neuer Mietvertrag nach Inkrafttreten des Mietendeckels
Auf was müssen Sie bei einem Mietvertragsabschluss (Wiedervermietung) nach Inkrafttreten des Gesetzes achten? - „Normale“ Mieterhöhungen nach Inkrafttreten des Mietendeckels
Was ist zu tun, wenn nach Inkrafttreten des Mietendeckelgesetzes noch eine Mieterhöhung kommt oder eine Staffel- bzw. Indexmieterhöhung geltend gemacht wird? achten? - Mieterhöhungen nach Modernisierung
Was tun, wenn der Vermieter nach Inkrafttreten eine Modernisierung ankündigt, durchführt oder eine Mieterhöhung daraus zwischen Stichtag und Inkrafttreten geltend gemacht hat? - Hohe Mieten senken
Unter welchen Bedingungen können Mieterinnen und Mieter mit Inkrafttreten des Mietendeckels die Mieten, die schon am Stichtag 18.6.2019 sehr hoch waren, gesenkt bekommen?
Umwandlungsverordnung: Wirkung noch nicht hinreichend
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat ihren Monitoring–Bericht über die Umwandlungsverordnung vorgelegt. Dazu erklärt der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild: “Die Umwandlungsverordnung, mit der die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten unter Vorbehalt gestellt bzw. untersagt werden kann, ist zu begrüßen. Der Mieterverein forderte daher den Senat auf, die Umwandlungsverordnung Anfang 2020 um weitere 5 Jahre zu verlängern.” Gleichzeitig fordert er den Bundesgesetzgeber auf, endlich die Ausnahmeregelung des § 172 Abs. 4 Nr. 6 aus dem Baugesetzbuch zu streichen, weil durch dieses “Schlupfloch” letztendlich der Milieuschutz konterkariert wird.
Mehr dazu: Umwandlungsverordnung: Wirkung noch nicht hinreichend

CO2-Steuer und Mietwohnungsbau: Ein schlechtes Weihnachtsgeschenk!
„Die Anhebung der CO2-Steuer kann die Mieter teuer zu stehen kommen, wenn nicht noch parallel eine Änderung der Heizkostenverordnung beschlossen wird“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Im vermieteten Wohnungsbestand hat die CO2-Steuer keine Lenkungswirkung, denn die erhöhten Preise für fossile Energieträger müssen die Mieter mit der Heizkostenabrechnung tragen. Ein Anreiz für Heizungsumstellungen oder energetische Modernisierung wird damit nicht geschaffen, weil Vermieter nicht mit den Mehrkosten aus der CO2-Steuer belastet werden.
Mehr dazu: CO2-Steuer und Mietwohnungsbau: Ein schlechtes Weihnachtsgeschenk!
Grundsteuer für Kommunen gesichert – Mieter jetzt entlasten
Der Bundesrat hat einer Neuregelung der Grundsteuer zugestimmt. Um die Strangulierungswünsche der Kommunen durch die FDP abzuwehren und die bayrischen Extrawürste zur Vermeidung einer Koalitionskrise aufzunehmen, hat der Bundesrat das verfassungsrechtliche Risiko der Neuregelung unterstützt und gleichzeitig auf die Entlastung der Mieterinnen und Mieter verzichtet.
Mehr dazu: Grundsteuer für Kommunen gesichert – Mieter jetzt entlasten

Baugenehmigungen und Modernsierungsinvestitionen:
Kein Zusammenhang zum Mietendeckel
In den ersten neun Monaten des Jahres 2019 wurden im Vergleich zum Vorjahreszeitraum rund 12 Prozent weniger Baugenehmigungen erteilt. Die Vorbereitungen dafür laufen seit vielen Monaten beziehungsweise sogar Jahren, also in einem Zeitraum, als an den Mietendeckel noch gar nicht zu denken war. Am Mietendeckel kann es also nicht liegen. Im Übrigen ist der Neubau vom Mietendeckel komplett ausgenommen. Auch die immer wieder behauptete Stornierung von Modernisierungsinvestitionen wegen des Mietendeckels mit den entsprechenden Folgen für das Baugewerbe kann mit rationalem Kaufmannsverhalten nichts zu tun haben. Dies ist das Ergebnis der neuen Kappungsgrenze von 2 Euro pro Quuadratmeter im Monat, die die CDU/CSU- und SPD-geführte Bundesregierung zum 1. Januar 2019 beschlosssen hat.
Mehr dazu: Baugenehmigungen und Modernsierungsinvestitionen –
Kein Zusammenhang zum Mietendeckel
Für einen radikalen Kurswechsel in der Wohnungs- und Mietenpolitik!
Ein Jahr nach dem Wohngipfel im Bundeskanzleramt hat sich auf den Wohnungsmärkten in Deutschland nichts geändert: Mehr als eine Million bezahlbare Mietwohnungen fehlen, der Bestand an Sozialwohnungen schrumpft weiter. Die Mieten haben Rekordniveau erreicht, die Wohnkostenbelastung liegt für Einpersonenhaushalte bei 34 Prozent, für einkommensschwächere Haushalte bei 46 Prozent. Wohnen ist zum Armutsrisiko geworden. Die Angst vor Mietsteigerungen, Verdrängung und Kündigung wächst. Rund 650.000 Menschen sind wohnungslos.
Das am 12.9.2019 neu gegründete Bündnis „Wohnen ist Menschenrecht“ schlägt Alarm und fordert einen radikalen Kurswechsel in der Wohnungs- und Mietenpolitik. Gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund (DMB), der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW), dem Freien Zusammenschluss der Student*innenschaften (FZS), Attac Deutschland, der Berliner Initiative Bizim Kiez, dem Münchner Bündnis #ausspekuliert, den Netzwerken Mietentscheid Frankfurt und Mieten & Wohnen sowie dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) werden wir in den kommenden Monaten um Unterstützung werben und unsere Forderungen in eine breite Öffentlichkeit tragen.
Ziel des Bündnisses „Wohnen ist Menschenrecht“ ist, gemeinsam gegen Spaltung, Verdrängung und Wohnungslosigkeit und für bezahlbaren Wohnraum für alle, statt mehr Rendite für wenige, zu kämpfen. Statt untauglicher wohnungspolitischer Gesetzesvorhaben wie Baukindergeld oder Sonder-AfA für den Mietwohnungsneubau oder mietrechtlicher Korrekturen homöopathischen Ausmaßes muss die Bundesregierung endlich umsteuern und eine Politik für Mieter und Wohnungssuchende machen.
Die Initiative unterstützen sowie mehr Infos auf www.menschenrecht-wohnen.org
Presseerklärung des Aktionsbündnisses:
Für einen radikalen Kurswechsel in der Wohnungs- und Mietenpolitik!
Mieterhöhung erhalten?
Was tun im Hinblick auf den Mietendeckel beziehungsweise Mietenstopp?
In Berlin wird die Zulässigkeit einer Mieterhöhung beziehungsweise die Miethöhe bei Abschluss eines Mietvertrags durch das am 23. Februar 2020 in Kraft getretene MietenWoG Bln (Mietendeckel-Gesetz) geregelt.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Der
Berliner
Mietendeckel – Regelungen
und Tipps zur Anwendung
Neben dem Mietendeckel ist weiterhin die Mietpreisbremse anwendbar, wonach die Miete bei Abschluss eines Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.
Mieterhöhungen auf Grundlage des Mietspiegels sind nach dem Mietendeckel verboten. Dennoch empfehlen wir parallel zur Anwendung des Mietendeckels die Überprüfung.
Ob Sie die Mieterhöhung vor oder nach dem 18. Juni 2019 (Senatsbeschluss zum Mietendeckel) erhalten haben: Sie sollten die aktuelle Mieterhöhung ruhig und sorgfältig prüfen. Dafür stehen mindestens zwei Monate zur Verfügung.
Sie müssen nicht vorzeitig (teilweise) zustimmen oder versagen. Vereinzelt versuchen Vermieter Druck auf eine schnelle Entscheidung auszuüben. Das kann getrost zurückgewiesen werden. Mieter und Mieterverein prüfen die Mieterhöhung ganz normal nach altem Recht (wie das geht, siehe unten „Aktion Mietpreisüberprüfung“.
Muss ein Mieter gemäß der Prüfung eine höhere Miete zahlen, muss er das zunächst auch vollziehen. Um das Risiko einer Klage zu vermeiden, sollte so verfahren werden. Eine Vorbehaltszahlung ist nicht erforderlich. Denn wenn das Landesmietengesetz in Kraft tritt, wird für den Mieter ein Rückforderungsanspruch für die jetzt eingeforderten Mieterhöhungen von Gesetzes wegen bestehen. Für welche Fälle genau, muss dem späteren Gesetz entnommen werden.

Bundesverfassungsgericht zur Mietpreisbremse:
Wohnungssuchende können aufatmen
„Wir sind sehr zufrieden mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Die Mietpreisbremse ist verfassungsgemäß“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Der Beschluss ist eine klare Ansage an die Eigentümer. Die Miethöheregulierungen bei Wiedervermietung sind als zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums gerechtfertigt und verletzen kein Verfassungsrecht.“
Sehr deutlich formulieren die Richter, dass es ein öffentliches Interesse gäbe, der Verdrängung wirtschaftlich weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen entgegenzuwirken. „Höchstmögliche Mieteinkünfte sind durch die Eigentumsgarantie nicht geschützt“, so Wild. Diese neuerliche Klarstellung sollten Vermieter auch bei ihrer Bewertung des geplanten Landes-Mietendeckels im Auge behalten.
Mehr dazu: Bundesverfassungsgericht zur Mietpreisbremse: Wohnungssuchende können aufatmen
Mieterhöhung erhalten? Miete bei Vertragsabschluss zu hoch? Wir helfen!
In Berlin wird die Zulässigkeit einer Mieterhöhung beziehungsweise die Miethöhe bei Abschluss eines Mietvertrags durch das am 23.2.2020 in Kraft getretene MietenWoG Bln (Mietendeckel-Gesetz) geregelt.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Der Berliner Mietendeckel – Wesentliche Regelungen und Tipps zur Anwendung
Neben dem Mietendeckel ist weiterhin die Mietpreisbremse anwendbar, wonach die Miete bei Abschluss eines Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.
Mieterhöhungen auf Grundlage des Mietspiegels sind nach dem Mietendeckel verboten. Dennoch empfehlen wir parallel zur Anwendung des Mietendeckels die Überprüfung.
Der Berliner Mieterverein bietet allen Mietern Berlins mit der Aktion Mietpreisüberprüfung die Möglichkeit, die geforderte Miete bei Mieterhöhungen auf der Grundlage des Mietspiegels 2019 kostenlos überprüfen zu lassen. Die Teilnehmer erhalten eine differenzierte Berechnung mit den sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen sowie Empfehlungen.
Einfach den Fragebogen – Info 135A ausfüllen und an den Berliner Mieterverein senden:
per E-Mail oder per Post an Spichernstraße 1,10777 Berlin, z.H. Geschäftsführung.
Für die rechtliche Würdigung der Mieterhöhung insgesamt ist aber die Mitgliedschaft im Berliner Mieterverein Voraussetzung.
Terminvereinbarung für die Rechtsberatung: Telefon 030-226260.
Die Aktion Mietpreisüberprüfung gilt auch für Mietprüfungen bei Wiedervermietung.
Hier ist ein anderer Fragebogen – Info 169A auszufüllen,
bei Abschluss eines Mietvertrages vor dem 1.9.2018 noch ein anderer Fragebogen.
bei Abschluss eines Mietvertrages vor dem 1.9.2016 noch ein anderer Fragebogen.
Hier finden Sie den Berliner Mietspiegel als Broschüre der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen:
Berliner Mietspiegel 2019 – Infobroschüre des Senats [PDF].
Weitere Informationen zur Aktion Mietpreisüberprüfung
Berliner Mieterverein unterstützt Volksbegehren/Volksentscheid
zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen
Der Berliner Mieterverein hält ein Landesgesetz, in dem die Bedingungen einer Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen festgeschrieben sind, für notwendig und unterstützt daher auch ein Volksbegehren beziehungsweise Volksentscheid zu dieser Frage, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
Berliner Hausgemeinschaften erklären Milieuschutz, Vorkaufsrecht und Abwendungsvereinbarung
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Inhalt laden: Berliner Hausgemeinschaften erklären Milieuschutz, Vorkaufsrecht und Abwendungsvereinbarung
Ab 1.1.2019 gilt das neue Mietrechtsanpassungsgesetz:
Wichtige Änderungen für Mieter bei Wiedervermietung und Modernisierung
„Das neue Mietrecht bringt zwar nur marginale Änderungen und wird den massiven Mietenanstieg bei Wiedervermietung gar nicht und bei Modernisierung nur geringfügig verringern, gleichwohl empfehlen wir den Berliner Mieterinnen und Mietern dringend, bei Wiedervermietung die Miethöhe zu prüfen und bei Modernisierung alle neu geschaffenen Ansprüche zu nutzen“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
Sie haben eine Mieterhöhung, eine Modernisierungsankündigung, eine Betriebskostenabrechnung oder gar die Kündigung bekommen oder sonst Stress mit dem Vermieter und kein Geld für einen Anwalt?
Seit Anfang 2019 ist das kein Problem mehr. Das Jobcenter zahlt die Mitgliedschaft im Berliner Mieterverein e.V., wenn Beratungsbedarf besteht.
Der Mieterverein berät vom ersten Tag der Mitgliedschaft an zu allen mietrechtlichen Problemen. Bei Bedarf wird der Schriftwechsel mit dem Vermieter übernommen. In der Mitgliedschaft ist auch eine Rechtsschutzversicherung enthalten. Für alle Streitfälle, die nach einer dreimonatigen Wartefrist entstehen, wird das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens abgedeckt.
Wichtig: Erforderlich ist eine schriftliche Zustimmungserklärung des Jobcenters (bzw. des sonstigen Leistungsträgers). Diese muss dann direkt mit der Beitrittserklärung zum Mieterverein vorgelegt werden. Wer schon Mitglied ist und Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG bezieht, sollte sich die Zustimmungserklärung möglichst rasch besorgen. Die Mitgliedsbeiträge werden übernommen und direkt vom Senat gezahlt. Die Kostenübernahme erfolgt für zwei Jahre, kann aber um ein Jahr verlängert werden.
Hier finden sich weitere Informationen zu diesem Leistungsangebot:
https://www.berlin.de/sen/soziales/themen/soziale-sicherung/grundsicherung-fuer-arbeitssuchende-hartz-iv/av-wohnen/zwei-uebersicht-berliner-mieterorganisationen.pdf
24.10.2020







