Aktuell
Liebe Mitglieder,
Wegen des weiterhin hohen Beratungsbedarfs sind die Wartezeiten für einen Termin aktuell noch länger als gewohnt. Wir setzen jedoch bereits zusätzliche Anwältinnen und Anwälte in der Beratung ein. Weitere werden derzeit eingearbeitet.
Wir bedauern, dass wir Ihnen noch nicht den gewohnten Service bieten können und arbeiten mit Hochdruck an einer Normalisierung. Zugleich bitten wir Sie darum, Termine, wenn überhaupt, möglichst frühzeitig abzusagen, damit diese neu vergeben werden können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Geschäftsführung und Vorstand des Berliner Mietervereins e.V.
Sie finden hier aktuelle Informationen zu:
Vonovia nutzt Steuerschlupfloch des „Sharedeals“ beim Kauf der Anteile an Deutsche Wohnen: Berlin muss prüfen, ob Immobiliengeschäfte höher besteuert werden können!
Auch wenn Finanzsenator Evers die hunderte Millionen Euro, die dem Land durch den Sharedeal verloren gegangen sind, dringend benötigt hätte: Sharedeals können nur durch den Bundesgesetzgeber reguliert werden. „Die Finanzverwaltung sollte daher prüfen, ob und wenn ja, wie der Einnahmeausfall durch höhere Steuersätze für die betroffenen Unternehmensgeschäfte oder Grundstücke sowie durch eine Erhöhung der Gewerbesteuer abzufedern ist“, fordert Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV). Denn schließlich geht es bei Sharedeals darum, nicht nur die Unternehmensanteile zu erwerben, sondern dadurch mittelbar auch Verfügungsgewalt über die den Geschäften zugrundeliegenden Grundstücke zu erlangen. Während der Finanzsenator eine Haushaltssperre verhängt, spart Vonovia durch diesen Deal Millionen. Müsste Vonovia die Steuern zahlen, wäre ein Viertel des Haushaltslochs abgedeckt.
Weitere Infos unter: Vonovia nutzt Steuerschlupfloch des „Sharedeals“ beim Kauf der Anteile an Deutsche Wohnen
Berlin, den 10.10.2024
Baugesetzbuchnovelle der Bundesregierung im Bundestag: Mietervereine fordern Nachbesserungen – Umwandlungsverbot und Vorkaufsrecht entscheidend für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Wohnungen
Im Zuge der Beratungen zur Baugesetzbuchnovelle im Bundestag heute kritisieren die Mietervereine Berlin, Hamburg und München die geplanten Änderungen und fordern eine Stärkung des Mieter:innenschutzes. Insbesondere soll das Vorkaufsrecht wiederhergestellt und der Umwandlungsschutz deutlich verlängert werden. Der seit 2021 verschärfte Umwandlungsschutz von Miet- in Eigentumswohnungen hat sich in angespannten Wohnungsmärkten als wirksames Mittel gegen Verdrängung erwiesen.
Weitere Infos unter: Baugesetzbuchnovelle der Bundesregierung im Bundestag
Berlin, den 10.10.2024
Anhörung zum Jahressteuergesetz 2024: Neue Wohngemeinnützigkeit ist eine Farce
Der Berliner Mieterverein ist enttäuscht über den Änderungsentwurf zur Neuen Wohngemeinnützigkeit, der heute in der Anhörung zum Jahressteuergesetz im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages diskutiert wird. „Jahrelang haben Mieter:innenorganisationen und Gewerkschaften an einem zeitgemäßen Modell für die Neue Wohngemeinnützigkeit gearbeitet. Umso größer war die Freude, als sie im Koalitionsvertrag der Ampel verankert wurde“, erklärt Dr. Ulrike Hamann-Onnertz, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins. „Doch was nun vorgelegt wurde, ist eine Farce – mehr preiswerter Wohnraum wird so nicht entstehen.“
Weitere Infos unter: Anhörung zum Jahressteuergesetz 2024
Berlin, den 07.10.2024
Bezirk Mitte genehmigt den Abriss des Hauses Habersaathstraße 40-48 gegen lasche Auflagen: Der Senat muss den Bezirken endlich sozialere Vorgaben machen!
„Wir kritisieren scharf, dass der Bezirk Mitte den Abriss unter derart laschen Auflagen genehmigt hat: Kaltmieten von 11,50 € bis 16,50 Euro je Quadratmeter für einen Ersatzneubau wären für die jetzigen Bewohnerinnen und Bewohner, die moderate Mieten zahlen, wohl kaum leistbar“, erklärt Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mieterverein e.V. (BMV).
Weitere Infos unter: Bezirk Mitte genehmigt den Abriss des Hauses Habersaathstraße 40-48 gegen lasche Auflagen
Berlin, den 23.08.2024
Mieterhöhungen bei Vonovia: Bewusste Irreführung?
Wie kürzlich bekannt geworden ist, ignoriert Vonovia bei ihren derzeitigen Mieterhöhungsverlangen nicht nur die ursprünglich im Bündnis für Neubau und bezahlbares Wohnen vereinbarten abgesenkten Kappungsgrenzen von 11 % anstatt 15 % in drei Jahren, sondern beruft sich nun auch noch auf Wohnwertmerkmale, die nicht in der Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels 2024 erfasst sind.
Weitere Infos unter: Mieterhöhungen bei Vonovia
Berlin, den 25.07.2024
Initiativen und Berliner Mieterverein stellen am 8.2. um 14.00 Uhr die Wahlprüfsteine der Wahlkreiskandidat:innen zum Bundestag zur Eindämmung hoher Heizkosten vor:
Ein warmes Zuhause muss bezahlbar bleiben!
Ein Bündnis von Betroffenen-Initiativen und Berliner Mieterverein (BMV), hat die für den 11.2.2024 angesetzten Berliner Wiederholungswahlen zum Bundestag dafür genutzt, sich mit Fragen für Wahlprüfsteine an die Berliner Kandidat:innen zu richten. Darin fragen sie nach konkreten Plänen zur gesetzlichen Regulierung der Wärmepreise, der konzerninternen Nebenkostenberechnungen, der sozialen und ökologischen Anforderungen an die gewerbliche Wärmelieferung und nach Plänen für die Mietermitbestimmung bei dem geplanten Ausbau der Wärmenetze.
Die an die PolitikerInnen verschickten Wahlprüfsteine finden Sie hier:
https://novonovia.mieterinnenrat.de/wahlpruefsteine-ein-warmes-zuhause-muss-bezahlbar-bleiben/
Wir brauchen dringend eine Preiskontrolle für die Wärmelieferung!
Ruth Carcassonne (Berlin-Mariendorf) –
Jasmina Rühl (Berlin-Schöneberg) –
Knut Unger (MV Witten) –
Sebastian Bartels (BMV)
Weitere Infos unter: Wir brauchen dringend eine Preiskontrolle für die Wärmelieferung!
Berlin, 7.2.2024 und 8.2.2024
Mietenstopp muss in den Koalitionsvertrag: Kampagne Mietenstopp stellt fünf Forderungen an die neue Bundesregierung – vier Meter hohe Mietenstopp-Hand vor Bundestag
Deutschlands Mieterinnen und Mieter können nicht mehr – für eine neue Bundesregierung muss es das oberste Ziel sein, die soziale Frage unserer Zeit nach bezahlbarem Wohnen zu lösen. Dafür braucht es dringend einen flächendeckenden Mietenstopp für sechs Jahre, wie die überparteiliche, bundesweite Kampagne Mietenstopp heute vor dem Reichstag in Berlin gefordert hat. Eine vier Meter hohe Mietenstopp-Hand symbolisierte bei der Aktion, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann.
Senat zahlt Mitgliedsbeiträge im Mieterverein für Leistungsberechtigte
nach SGB II, SGB XII und AsylbLG
Sie haben eine Mieterhöhung, eine Modernisierungsankündigung, eine Betriebskostenabrechnung oder gar die Kündigung bekommen oder sonst Stress mit dem Vermieter und kein Geld für einen Anwalt?
Seit Anfang 2019 ist das kein Problem mehr. Das Jobcenter zahlt die Mitgliedschaft im Berliner Mieterverein e.V., wenn Beratungsbedarf besteht.
Der Mieterverein berät vom ersten Tag der Mitgliedschaft an zu allen mietrechtlichen Problemen. Bei Bedarf wird der Schriftwechsel mit dem Vermieter übernommen. In der Mitgliedschaft ist auch eine Rechtsschutzversicherung enthalten. Für alle Streitfälle, die nach einer dreimonatigen Wartefrist entstehen, wird das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens abgedeckt.
Wichtig: Erforderlich ist eine schriftliche Zustimmungserklärung des Jobcenters (bzw. des sonstigen Leistungsträgers). Diese muss dann direkt mit der Beitrittserklärung zum Mieterverein vorgelegt werden. Wer schon Mitglied ist und Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG bezieht, sollte sich die Zustimmungserklärung möglichst rasch besorgen. Die Mitgliedsbeiträge werden übernommen und direkt vom Senat gezahlt. Die Kostenübernahme erfolgt für zwei Jahre, kann aber um ein Jahr verlängert werden.
Hier finden sich weitere Informationen zu diesem Leistungsangebot
10.10.2024