Aktuell
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Amtsgericht Schöneberg streicht stark überhöhte Versicherungskosten: Vonovia verstößt gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit!
Die seit 2021 zum Vonovia-Konzern gehörende GSW Immobilien AG muss einer Mieterin in der der Schöneberger Prinz-Georg-Straße insgesamt rund 500 Euro aus den Betriebskostenabrechnungen 2021, 2022 und 2023 zurückzahlen „Wir freuen uns für unser Mitglied; ihre Beharrlichkeit und der nachbarschaftliche Zusammenhalt der im Vonovia-Bündnis engagierten Mieterinitiative haben sich ausgezahlt“ kommentiert Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV) das Urteil des Amtsgerichts Schöneberg vom 20. Januar 2026 (Az. 11 C 357/25).
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Berlin, den 09.02.2026
Zum Tod von Hartmann Vetter, langjähriger Geschäftsführer des BMV: Sein wichtigstes Anliegen war der Schutz der Mieter:innen!
„Wir betrauern den Tod unseres ehemaligen Geschäftsführers Hartmann Vetter, der am 29. Januar 2026 im Alter von 80 Jahren verstorben ist“, sagt Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins.
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Berlin, den 06.02.2026
BMV fordert, die Streupflicht zu kontrollieren und klärt auf, wer bei Glatteisstürzen haftet: Die Streupflicht sollte schärfer kontrolliert, das Bußgeld erhöht werden!
„Die temporäre Freigabe des umweltschädlichen Streusalzes darf nur eine einmalige Ausnahme sein. Dass der Senat das Problem endlich erkannt hat, täuscht leicht darüber hinweg, dass längst mit ausreichend Split, Granulat oder Sand sichere Gehwege hätten geschaffen werden können!“ kritisiert der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV), Sebastian Bartels, die Allgemeinverfügung des Senats vom vergangenen Freitag, mit der Verkehrsbetrieben, Eigentümern sowie den von ihnen beauftragte Räumdiensten bis zum 14. Februar 2026 erlaubt, Streusalz einzusetzen.
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Berlin, den 02.02.2026
BGH stärkt die Rechte von Wohnungssuchenden: „Ein wichtiges Signal gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt!“
„Der BGH setzt mit dem heutigen Urteil (Az. I ZR 129/25) ein wichtiges Signal, dass Benachteiligungen bei der Wohnungssuche nicht geduldet werden“, kommentiert Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins die heutige Entscheidung des BGH.
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Berlin, den 29.01.2026
BMV begrüßt BGH-Entscheidung zur Mietpreisbremse im Untermietverhältnis: Untervermietung dient nicht dem Abkassieren!
„Wir begrüßen die Klarstellung des BGH, dass auch Untermieter:innen von der Mietpreisbremse geschützt sind“, kommentiert Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins die heutige Entscheidung des BGH (BGH vom 28.01.2026, AZ. VIII ZR 228/23), „gleichwohl zeigt die Entscheidung Nachbesserungsbedarf beim Kündigungsschutz“. In dem Fall hatte ein Hauptmieter ohne Genehmigung der Vermieterin und unter Verstoß gegen die Mietpreisbremse seine gesamte Wohnung zu einer überhöhten Miete untervermietet, was die Vermieterin als Anlass zur Kündigung des Mietverhältnisses nahm.
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Berlin, den 02.01.2026
Mietenstopp muss in den Koalitionsvertrag: Kampagne Mietenstopp stellt fünf Forderungen an die neue Bundesregierung – vier Meter hohe Mietenstopp-Hand vor Bundestag
Deutschlands Mieterinnen und Mieter können nicht mehr – für eine neue Bundesregierung muss es das oberste Ziel sein, die soziale Frage unserer Zeit nach bezahlbarem Wohnen zu lösen. Dafür braucht es dringend einen flächendeckenden Mietenstopp für sechs Jahre, wie die überparteiliche, bundesweite Kampagne Mietenstopp heute vor dem Reichstag in Berlin gefordert hat. Eine vier Meter hohe Mietenstopp-Hand symbolisierte bei der Aktion, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann.
Senat zahlt Mitgliedsbeiträge im Mieterverein für Leistungsberechtigte
nach SGB II, SGB XII und AsylbLG
Sie haben eine Mieterhöhung, eine Modernisierungsankündigung, eine Betriebskostenabrechnung oder gar die Kündigung bekommen oder sonst Stress mit dem Vermieter und kein Geld für einen Anwalt?
Seit Anfang 2019 ist das kein Problem mehr. Das Jobcenter zahlt die Mitgliedschaft im Berliner Mieterverein e.V., wenn Beratungsbedarf besteht.
Der Mieterverein berät vom ersten Tag der Mitgliedschaft an zu allen mietrechtlichen Problemen. Bei Bedarf wird der Schriftwechsel mit dem Vermieter übernommen. In der Mitgliedschaft ist auch eine Rechtsschutzversicherung enthalten. Für alle Streitfälle, die nach einer dreimonatigen Wartefrist entstehen, wird das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens abgedeckt.
Wichtig: Erforderlich ist eine schriftliche Zustimmungserklärung des Jobcenters (bzw. des sonstigen Leistungsträgers). Diese muss dann direkt mit der Beitrittserklärung zum Mieterverein vorgelegt werden. Wer schon Mitglied ist und Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG bezieht, sollte sich die Zustimmungserklärung möglichst rasch besorgen. Die Mitgliedsbeiträge werden übernommen und direkt vom Senat gezahlt. Die Kostenübernahme erfolgt für zwei Jahre, kann aber um ein Jahr verlängert werden.
Hier finden sich weitere Informationen zu diesem Leistungsangebot
09.02.2026




