Ist die Wohnung tatsächlich 10 Prozent kleiner als im Mietvertrag angegeben, geht die Rechtsprechung von einem erheblichen Mangel aus, der ggf. zur Mietminderung berechnet.
In der Heiz- und Betriebskostenabrechnung ist die Wohnungsgröße maßgeblich für die Verteilung der Kosten, bei der Überprüfung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB ist diese entscheidend für die Einordnung in das richtige Mietspiegelfeld.
Sollten Zweifel an der tatsächlichen Wohnungsgröße bestehen, kann sich eine professionelle Vermessung lohnen.
Wohnflächenberechnung
durch Dipl.Ing.Architekten
Lutz Hoffmann
Am Schlangengraben 9 c
13597 Berlin
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Mobil 0177 614 86 55
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Kosten:
Wohnungsgröße * |
Aufmaß mit Grundriss * |
1 Zimmer |
100 € zzgl. MwSt. |
2 Zimmer |
130 € zzgl. MwSt. |
3 Zimmer |
160 € zzgl. MwSt. |
4 Zimmer |
190 € zzgl. MwSt. |
5 Zimmer |
230 € zzgl. MwSt. |
6 und mehr Zimmer |
270 € zzgl. MwSt. |
Stand: 27.4.2016
Bei Dachgeschosswohnungen, Einfamilienhäusern / Doppelhaushälften und in Einzelfällen bis zu 50 % Aufschlag (Absprache wegen Schwierigkeitsgrad, z.B. Balkone, Abstellräume, für CAD-Zeichnung; überdurchschnittliche Wohnraumgrößen etc.),
* = incl. Küche, Bad, Flur sowie incl. Fahrtkosten
03.02.2020