Ehrenamtliches Engagement
Hilfe zur Selbsthilfe – die Bezirksgruppen
Wir, engagierte Mieter im Berliner Mieterverein, haben uns in Bezirksgruppen zusammengeschlossen, um uns selbst aktiv für eine mieterfreundliche Wohnungspolitik einzusetzen. Dazu gehört, dass wir uns über das aktuelle Geschehen im Bereich der Miet- und Wohnungspolitik informieren;
- dass wir unsere Mitmieter aufklären;
- dass wir Aktionen des Berliner Mietervereins mitgestalten und unterstützen;
- dass wir uns einfach zusammentun, um mit unseren Mietproblemen nicht allein zu sein.
Wir würden uns freuen, wenn auch Sie kommen würden.
Bezirksleitungen und Treffen der Bezirksaktivengruppen
Charlottenburg-Wilmersdorf
Bezirksleitung: Raphael Thieme, Fritz Peter Brost, Hans Huser
Treffen aktiver Mitglieder und interessierter Mieter jeden 2. Dienstag eines Monats um 18.30 Uhr im Haus am Mierendorffplatz, Mierendorffplatz 19
Kontakt auch über Thomas Christel, Geschäftsstelle des BMV,
Telefon 030-226 26 144
Friedrichshain-Kreuzberg
Bezirksleitung: Gundel Riebe, Ralf Kießling, Wolfgang Wilms
Die Aktivengruppe trifft sich immer am 2. Do jeden geraden Monats um 18 Uhr
im Beratungszentrum Frankfurter Allee 85.
Kontaktmöglichkeiten zur Bezirksleitung in den Treffen der Aktivengruppe
und über Thomas Christel, Geschäftsstelle des BMV, Tel. 030-226 26-144
Lichtenberg
Bezirksleitung: Lieselotte Bertermann, Alexandra Gaulke, Ursula Niemann
Die Aktivengruppe trifft sich jeden 2. Mittwoch des Monats um 17 Uhr
in der „Undine“, Wohnprojekt und Kieztreff, Hagenstraße 57-60.
Kontaktmöglichkeit in allen bezirklichen Beratungsstellen zu den ausgewiesenen Beratungszeiten
Marzahn-Hellersdorf
Bezirksleitung: Peter Risch, Peter Reuscher, Irina Neuber
Kontaktaufnahme ist in allen Marzahner und Hellersdorfer Beratungsstellen während der Beratungszeiten möglich
Mitte
Bezirksleitung: Thomas Suckow
Mieterstammtisch – Erfahrungsaustausch unter Mieterinnen und Mietern, was gibt es Neues vom BMV?
Aktuelles und Wissenswertes zum Mietrecht: jeden 4. Donnerstag im Monat ab 18 Uhr in der „Begegnungsstätte der Volkssolidarität“, Torstraße 190, Ecke Tucholskystraße, 10115 Berlin,
alle Mitglieder aus Mitte, Wedding, Moabit/Tiergarten sind herzlich willkommen
Kontakt auch über Thomas Christel, Geschäftsstelle des BMV,
Telefon 030-226 26 144
Neukölln
Bezirksleitung: Jutta Hartmann, Wilhelm Laumann
Kontaktmöglichkeiten: E-Mail: bmv-neukoelln@freenet.de
und über Thomas Christel, Geschäftsstelle des BMV,
Telefon 030-226 26 144
Die Aktivengruppe trifft sich jeden 3. Mo im Monat um 18.30 Uhr (Achtung, neuer Termin!) in der Richardstraße 5 (Räume der Aktion Karl-Marx-Straße)
Pankow
Bezirksleitung: Karin Kemner, Hans-Günther Miethe
Kontaktmöglichkeiten: Do 17-19 Uhr
im Beratungszentrum Schönhauser Allee 134 B
Reinickendorf
Bezirksleitung: Helmut Möller
Kontakt über Thomas Christel, Geschäftsstelle des BMV,
Telefon 030-226 26 144
Mittwochsrunde
jeden 1. Mittwoch im Monat ab 19 Uhr
im Familientreff Wittenau, Oranienburger Straße 204
Mehr Infos: Mittwochsrunde in Reinickendorf
Spandau
Bezirksleitung: Jürgen Wilhelm, Bärbel Prothmann, Hans-Jörg Brand
Alle Treffen: BMV-Beratungszentrum Altstadt Spandau, Mönchstraße 7;
jeden Do 17-19 Uhr neben juristischer Beratung: Betreuung der Mitglieder; Mietergemeinschaften
AG Modernisierung
AG Privatisierung und Umwandlung:
Leitung: J. Wilhelm, Telefon 030-331 52 20
Steglitz-Zehlendorf
Bezirksleitung: Barbara von Boroviczeny
Kontakt über Thomas Christel, Geschäftsstelle des BMV,
Telefon 030-226 26 144
Tempelhof-Schöneberg
Kontakt über Thomas Christel, Geschäftsstelle des BMV,
Telefon 030-226 26 144
Treptow-Köpenick
Bezirksleitung: Henry Baumfelder, Ilona Sechting, Rosemarie Wabner
Treffen aktiver Mitglieder zum Erfahrungsaustausch jeden 2. Donnerstag im Monat um 19.30 Uhr im Beratungszentrum Köpenick, Bahnhofstraße 5, nahe Seelenbinderstraße.
Kontaktmöglichkeit in allen bezirklichen Beratungsstellen zu den ausgewiesenen Beratungszeiten
Die Bezirksgruppen in der BMV-Satzung
§ 10 – Bezirksgruppen
1. Die Mitglieder des Vereins gehören Bezirksgruppen an. Die Abgrenzung der Bezirke bestimmt der Vorstand nach Anhörung des Beirates.
2. Die der Bezirksgruppe angehörenden Mitglieder wählen auf der Bezirksmitgliederversammlung eine aus drei Personen bestehende Bezirksleitung: den Bezirksleiter, den ersten Stellvertreter, den zweiten Stellvertreter.
3. Die Wahl der Bezirksleitung erfolgt jeweils ein Jahr vor Ablauf der Amtsdauer des Vorstandes (§ 6 Abs. 3) für drei Jahre. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Vorstand. Erfolgt eine Wahl nicht oder scheidet ein Bezirksleitungsmitglied während der Amtsdauer aus, so ist eine Nachwahl auf jeder ordnungsgemäß einberufenen Bezirksmitgliederversammlung möglich. Für die Zeit bis zur nächsten Bezirksmitgliederversammlung kann der Vorstand mit Zustimmung des Beirates einen Vertreter berufen. Der Vorstand kann auf Vorschlag der Bezirksleitung weitere ehrenamtliche Mitarbeiter berufen.
4. Zur Durchführung der Bezirksarbeit und zur Mitgliederbetreuung bildet die Bezirksleitung Bezirksaktivengruppen, an denen jedes Mitglied teilnehmen kann.
5. Der Aufgabenkreis der Bezirksgruppe kann von der Bezirksleitung durch eine Geschäftsordnung geregelt werden. Diese bedarf der Zustimmung des Beirates. Im begründeten Einzelfall kann der Vorstand in Abstimmung mit dem Beirat den Aufgabenkreis einer Bezirksgruppe in einer gesonderten Geschäftsordnung regeln.
§ 11 – Bezirksmitgliederversammlung
1. Die Bezirksgruppe führt mindestens einmal jährlich vor der Delegiertenversammlung (§ 12 Abs. 4) eine Mitgliederversammlung durch. Diese Bezirksmitgliederversammlung wird unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von 14 Tagen durch schriftliche Einladung oder durch Bekanntgabe im MieterMagazin einberufen. § 12 Abs. 6 gilt entsprechend. Eine Abschrift ist dem Vorstand zuzuleiten.
2. Die Delegierten zur Delegiertenversammlung werden zeitlich wie die Bezirksleitung nach § 10 Abs. 3 S.1 gewählt. Wird der Delegiertenanteil des Bezirks (§ 12 Abs.1 S.2) nicht ausgeschöpft, können alle folgenden ordnungsgemäß einberufenen Bezirksmitgliederversammlungen Delegierte nachwählen.
3. Delegierte und Bezirksleitungsmitglieder sind nur in dem Bezirk wählbar, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Stellen sich keine oder zu wenige Bezirksgruppenmitglieder zur Wahl, können auch Bezirksfremde in die Bezirksleitung gewählt werden. Bezirksleitungsmitglieder können nur in einem Bezirk diese Funktion wahrnehmen. Delegierte bleiben bei Verlegung ihres Wohnsitzes bis zum Ende der Wahlperiode in ihrem Amt. Delegierte und Mitglieder der Bezirksleitung sind nur bei persönlicher Anwesenheit auf der Wahlversammlung wählbar, die Wiederwahl von Bezirksleitungsmitgliedern kann auch bei Abwesenheit erfolgen.
09.10.2019