Mietpreisbremse nutzen und Mieterhöhung prüfen!
Mit Inkrafttreten der Mietpreisbremse in Berlin am 1.6.2015 dürfen Mieten bei Wiedervermietungen im Grundsatz nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen.
Der Berliner Mieterverein ermutigt Mieter, nicht nur bei Mieterhöhungen, sondern auch bei Mietvertragsabschluss die geforderte Miete zu prüfen. Mit der Aktion Mietpreisüberprüfung wollen wir Mieter beim ersten Schritt, der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete, unterstützen.
Wie gehen Sie vor?
1. Wählen Sie den für Sie zutreffenden Fragebogen aus (“Mieterhöhung erhalten?” oder “Neue Wohnung?”). Mit einem Klick auf den entsprechenden Link aktivieren Sie einen Fragebogen [PDF, 6 Seiten].
2. Den ausgefüllten Fragebogen (Vorder- und Rückseiten) nebst beigefügten Listen zu den Sondermerkmalen und zur Spanneneinordnung an den Berliner Mieterverein senden,
entweder per Post an:
Berliner Mieterverein e.V.
– „Aktion Mietpreisüberprüfung“ –
Spichernstraße 1
10777 Berlin
oder per E-Mail
Nach Auswertung der von Ihnen gemachten Angaben teilen wir Ihnen das Ergebnis unserer Überprüfung mit.
Fragebögen:
Mieterhöhung erhalten?
Prüfung der Miethöhe gemäß § 558 BGB
mit dem Berliner Mietspiegel 2019
Neue Wohnung?
- Prüfung der Wiedervermietungsmiete gemäß § 556 d BGB
mit dem Berliner Mietspiegel 2019 - Bei Abschluss des Mietvertrages vor dem 1.9.2018:
Prüfung der Wiedervermietungsmiete gemäß § 556 d BGB
mit dem Berliner Mietspiegel 2017 - Bei Abschluss des Mietvertrages vor dem 1.9.2016:
Prüfung der Wiedervermietungsmiete gemäß § 556 d BGB
mit dem Mietspiegel 2015
Infoblätter:
Mieterhöhung: BMV-Info 20
Mietpreisbremse bei Wiedervermietung: BMV-Info 169
26.10.2020