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 November 2004 - Dossiers

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So nehmen Sie Einblick ins Grundbuch

Sie beabsichtigen, eine neue Wohnung zu mieten und möchten vorher wissen, ob sie im Sanierungsgebiet liegt? Wüssten Sie es, könnten Sie Rückschlüsse auf künftige Mieterhöhungen ziehen. Oder möchten Sie wissen, ob eine Zwangsversteigerung angeordnet ist? Die Grundbuchämter geben zu diesen und anderen Fragen Auskunft.

Die sechs Grundbuchämter Berlins befinden sich bei den nachstehend aufgeführten Amtsgerichten. Die persönliche Einsichtnahme in das Grundbuch beginnt mit teils langen Wegen auf behördlichen Korridoren um viele Ecken (AG Lichtenberg). Manchmal liegen sie gleich vorne am Gerichtseingang (AG Spandau) - aber immer leitet einen die gute, wenn auch manchmal hochbetagte Ausschilderung oder die stimmige Pförtnereinweisung sicher dorthin.

Der Mietvertrag - eine Kopie davon tut es auch - und der Personalausweis sind die Zugriffsberechtigungen auf die gewünschten Informationen.

Bei einer Erkundungstour durch die Grundbuchämter wurde überall höflich, kompetent und ohne längere Wartezeiten Auskunft gegeben. Freundlicherweise schauten mehrere Angestellte auch in die Abteilung II und informierten darüber, ob eine so genannte Eigentumsänderung beantragt ist. Unproblematisch wurde die Auskunft auch dann erteilt, wenn mit einer schriftlichen Vollmacht für andere Einsicht erbeten wurde.

Mit zwei bis vier Mitarbeitern sind die Amtsstuben besetzt und auffallend häufig schmücken entzückende Tierfotos die Wände. Das öffentliche Publikum erhält hier ebenso wie Notare Auskünfte. Diese können sich die vollständigen Akten aus dem Archiv bringen lassen und persönlich einsehen. Rechtsberatung darf nicht erteilt werden, aber eine Angestellte nannte unaufgefordert den Raum, in dem kostenlose Rechtsberatung erteilt wird.

Auskunft auch per Post

Eine Grundbuchauskunft kann auch schriftlich angefordert werden. Die entsprechende Karte kam im Test innerhalb einer Woche beantwortet zurück.

Clara Luckmann

AG Tempelhof-Kreuzberg
Möckernstraße 128, 10963 Berlin,
Telefon 90 17 50, Fax: 901 75-211,
zentrale Einsichtstelle in Zimmer 54,
zuständig für die ehemaligen Bezirke Tempelhof, Kreuzberg, Mitte, Tiergarten, Prenzlauer Berg

Amtsgericht Köpenick
Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin,
Telefon 90 24 70, Fax: 902 47-200,
zuständig für die ehemaligen Bezirke Köpenick und Treptow

Amtsgericht Schöneberg
(Dienststelle Lichterfelde)
Ringstraße 9, 12203 Berlin
Telefon 90 18 60, Fax: 90 18 61 02,
zuständig für die ehemaligen Bezirke Charlottenburg, Schöneberg, Steglitz, Wilmersdorf, Zehlendorf

Amtsgericht Lichtenberg
Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin,
Telefon 902 53-0, Fax: 902 53-449,
zuständig für Neukölln und die ehemaligen Bezirke Lichtenberg, Friedrichshain

Amtsgericht Hohenschönhausen
Wartenberger Str. 40, 13053 Berlin,
Telefon 902 56-0, Fax: 90 256-411,
zuständig für die ehemaligen Bezirke Reinickendorf, Wedding, Hellersdorf, Marzahn, Hohenschönhausen, Pankow, Weißensee

Amtsgericht Spandau
Altstädter Ring 7, 13597 Berlin,
Telefon 901 57-0, Fax: 901 57-444,
zuständig für Spandau

Öffnungszeiten der Grundbuchämter:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 13 Uhr, Donnerstag: 14 bis 15 Uhr

Bei Klick: Vergrößerung des Fotos

Grundbuchämter in Berlin (hier: Lichtenberg): Auskünfte werden höflich, kompetent und schnell erteilt
Foto: Christian Muhrbeck

 " Berechtigtes Inter-
 esse" muss sein

Nach § 12 Grundbuchordnung kann jeder Einsicht in das Grundbuch eines Mietobjektes nehmen, der ein berechtigtes Interesse darlegen kann. So kann der Mieter für sein Wohnhaus und jeder Mietinteressent für eine zukünftige Wohnung Daten erfragen. Das gilt auch, wenn eine Kaufabsicht besteht. Als berechtigtes Interesse erkennen Gerichte an, wenn ein Mieter nach einer Eigenbedarfskündigung prüfen will, ob sein Vermieter noch andere freie Wohnungen hat.
Ein Mieter ist nur berechtigt, die Abteilung I (Eigentümernamen) des Grundbuchs einzusehen. Aus Abteilung II (Auflassungs-vormerke, also Verkaufs-absichten) erhält er ebenso wie aus Abteilung III (Belastungen des Grundstücks) keine Informationen. Mündliche Auskünfte sind kostenfrei. Auf Anfrage ist ein beglaubigter Teilausdruck für 18 Euro erhältlich.
cl

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