MieterMagazin

 November 2003 - aktuell

Baumschutzverordnung

Mit der Kettensäge schneller zur Hand?

Berlins Bezirksämter und der Senat wollen die Berliner Baumschutzverordnung lockern. Weniger Verwaltung lautet die Devise. Einen Freibrief zum zügellosen Abholzen von Bäumen sollen die Privateigentümer aber nicht erhalten. Vorausgesetzt wird ein stetig gewachsenes Umweltbewusstsein der Grundstücksbesitzer, das einen größeren Entscheidungsspielraum rechtfertigt. Wann ein Baum stört, kann naturgegeben jedoch höchst unterschiedlich beurteilt werden.

Baumfreunde befürchten das große Motorsägenmassaker, Liberalisierer wollen die Bürokratie lichten. "Selbst wenn nur ein Ast gebrochen ist, muss der Eigentümer laut Baumschutzverordnung (BSVo) den Schaden zunächst von einem Bezirksamtsmitarbeiter gegen Gebühr begutachten lassen, erst dann kann er die Fachfirma mit dem Astabsägen beauftragen", beschreibt Gerhard Lawrentz (CDU), Bau- und Umweltstadtrat von Tempelhof-Schöneberg, einen alltäglichen Ablauf. Ein einziger Mitarbeiter ist in seinem Bezirk für die privaten und die Straßenbäume zuständig. "Da kann es sechs bis acht Wochen dauern, bis jemand kommt", so Lawrentz.

Das reduzierte Personal in den Berliner Umweltämtern ist überlastet, die Sturmschäden und die vermüllten Parks machen zusätzliche Arbeit, jede Aufgabenerleichterung wird da begrüßt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sieht gleichfalls Handlungsbedarf: Es müsse Schluss sein mit der "Überregulierung". Allerdings sind die Änderungsvorschläge für die BSVo laut Sprecherin Petra Reetz noch nicht offiziell ausgereift. Für Ende Oktober (nach Redaktionsschluss des MieterMagazin) wird mit konkreten Vorgaben gerechnet. Im Gespräch ist unter anderem, erst ab 80 Zentimeter Stammumfang den Baum unter Schutz zu stellen und Nadelbäume - wie Kiefern - ganz aus dem Schutz herauszunehmen. Eine baumschutzfreie Zone im Abstand von wenigen Metern um die Gebäude herum würde zudem den Freischnitt der Fassaden vereinfachen. Baustadtrat Uwe Stäglin (SPD) aus Steglitz-Zehlendorf will die Genehmigungspflicht für das Astabsägen jedoch nicht völlig aufheben. "Bei Verschattung halten wir regelmäßig mehr für zumutbar als die Bewohner", so Stäglin. Nicht ausschließlich die Eigentümer drängen nämlich darauf, Bäume fällen zu dürfen. "Viele Hinterhofbewohner wollen, dass der Baum vor ihrem Fenster endlich wegkommt, weil es ihnen zu dunkel ist", berichtet Karen Thormeyer von der Grünen Liga, die Beratungen zur Hofbegrünung durchführt. Umweltdezernentin Martina Schmiedhofer (Grüne) aus Charlottenburg-Wilmersdorf sieht denn auch die Gefahr, dass ein einzelner Besitzer zwar nur seinen einzelnen Baum abholzt, aber in der Summe ergebe das "einen ganzen Wald".

Die "ideologisierte" Schutzverordnung ganz zu streichen fordert dagegen Dieter Blümmel von der Berliner Dachorganisation der Privateigentümer "Haus und Grund". Ebenso die Industrie- und Handelskammer: "Für alle Unternehmer und Bürger, die verantwortungsvoll mit dem Berliner Grün umgehen, würden umständliche, überflüssige Antrags- und Genehmigungsverfahren entfallen."

Dass verantwortungsvolles Handeln leider immer noch nicht selbstverständlich ist, hat sich erst vor kurzem wieder bestätigt: Ende Juli kippten Unbekannte ein Giftgemisch auf die Wurzeln einiger Erlen am Glienicker See, der See musste für Wochen gesperrt und die 20 Bäume gefällt werden. Die Vermutung einiger Anwohner, dass Villenbesitzer freie Sicht aufs Wasser haben wollten, lag nahe. Erinnerungen an das Kettensägenmassaker, das Ex-Parlamentspräsident Haase einst in seinem Garten veranstaltete, nur weil ihn Laub und Schatten störten, wurden wach. Ob er in diesem heißen Sommer die Bäume zur Abwechslung als willkommene Schattenspender begrüßt hätte, lässt sich nun nicht mehr ergründen.

Sabine Schuster

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Baumschutz: Fallen mit der Verordnung auch die Bäume?
Foto: Sabine Schuster

 Kurz erklärt

Berliner Baumschutzverordnung
Alle Bäume, die auf einer Höhe von 1,30 Meter einen Umfang von mehr als 60 Zentimeter haben, sind geschützt. Sie dürfen nicht beschnitten, gefällt oder ausgegraben werden, Autos neben ihnen zu waschen ist verboten, der Boden darf nicht betoniert werden. Kurz: Alles, was den Baum gefährdet, ist zu unterlassen. Nur wenn ein Baum sehr krank ist, nicht artgerecht wachsen kann oder die Grundstücksnutzung unzumutbar beeinträchtigt ist, darf gefällt werden. Für jeden gefällten Baum müssen Ersatzbäume an geeigneter Stelle gepflanzt werden.
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