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Ein Wochenende im Aufzug, weil niemand den Notruf hört - dieser Gedanke macht manchem Fahrstuhlnutzer Angst. Oder, schlimmer noch, ein kompletter Absturz über mehrere Etagen in die Tiefe. Doch Fachleute beruhigen: Deutschlands Aufzüge seien unser sicherstes Verkehrsmittel, sofern der Lift regelmäßig gewartet und ordnungsgemäß betrieben wird. Gleichwohl sind - wie bei jeder Maschine - weder technische Defekte vollends auszuschließen noch störrische Betreiber.
Aufzüge sind ein komfortables Hilfsmittel. Rund 600000 Aufzüge gibt es in Deutschland, weiß Thomas Pfaff vom TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg. Knapp acht Prozent davon, nämlich mehr als 43000, fahren in Berlin ihre ewig gleichen Strecken: vom Tonnen tragenden Industrie-Ungetüm bis hin zum Küchenaufzug. In Hellersdorf trägt man dazu bei, dass diese Zahlen wachsen. "Mit dem Aufzug in die Traumwohnung", warb die Wohnungsbaugesellschaft WoGeHe im Juni nach dem Abschluss der Sanierung von 2300 Wohnungen rund um die Quartiere Schleipfuhl, Branitzer Platz und Alte Hellersdorfer Straße. Die Investition von rund 143 Millionen DM floss nicht allein in Farbe, Grundrisse und Balkons. Vielmehr erhielten die fünf- und sechsgeschossigen Gebäude auch erstmals Fahrstühle, die an den Außenfassaden montiert wurden. Damit erhofft man sich einen Wettbewerbsvorteil auf dem Wohnungsmarkt. Denn als Grund für ihren Einbau nennt WoGeHe-Sprecher Olaf Dietze, dass es gerade bei den hohen Häusern "Vermietungsprobleme" gebe. Mit den neuen Aufzügen wolle man "die Vermietbarkeit und die Mietkontinuität sichern". Nicht allein Komfort, sondern täglich notwendiges Transportmittel ist hingegen die Aufzugsanlage im 12-Geschosser am Strausberger Platz in Friedrichshain. Bis zur Sanierung des Hauses 1998 ging alles gut: Den rund 100 Bewohnern standen immer zwei Fahrstühle zur Verfügung. Doch nach dem Umbau der beiden oberen und unteren Etagen wurde einer der Aufzüge von den Etagen drei bis zehn einfach abgetrennt und stand nunmehr - nur noch per Schlüssel zu steuern - ausschließlich vier Parteien zur Verfügung. Die Mehrheit musste sich den verbleibenden teilen. "An manchen Tagen dauerte es 15 Minuten, bis man auf dem Weg zur Arbeit endlich in den Fahrstuhl kam", erinnert sich die Mieterin Christel Maier.
Aus zwei mach eins: eine Friedrichshainer Geschichte
Mit der massiven Über-Nutzung traten technische Defekte auf, die häufig zu Ausfällen führten, was gerade den älteren Mietern zu schaffen machte. "Meine Mutter ist an den Rollstuhl gebunden", erzählt Christel Maier. Die 87-Jährige wohnt im siebten Stock und hat ohne Aufzug - unschwer nachvollziehbar - ein Problem. Ein Mieter aus dem sechsten Stock, 79 Jahre alt und schwer herzkrank, musste im vergangenen Jahr per Notarzt ins Krankenhaus gebracht werden. "Wir hatten Glück, dass der Aufzug zu diesem Zeitpunkt benutzbar war, denn es ging um Minuten", heißt es in einem Schreiben an den Berliner Mieterverein (BMV). Nach Intervention durch den BMV bestätigte die Hausverwaltung, dass "eine Nutzung des zweiten Aufzuges durch die Mieter nicht vorgesehen" sei und versuchte, dies als Vorteil hinzustellen: "Durch Nutzung von nur einem Aufzug werden die Betriebskosten für Sie erheblich gesenkt." Doch vermutet ein Mieter ganz andere Motive: Die Eigentümerin bliebe auf den oberen beiden Etagen sitzen, wenn sie den Bewohnern nicht einen eigenen Fahrstuhl zusichere. "Für den Zeitraum des Fahrstuhlausfalls sind viele betagte und gesundheitlich erheblich beeinträchtigte Mieter praktisch bewegungsunfähig und an ihre Wohnung gefesselt", schrieb die BMV-Juristin Sabine Mettin im Oktober 2000 an die Hausverwaltung. Antwort von dort: "Dem Wunsch der Mieter nach Öffnung des zweiten Aufzuges bei Ausfall des Mieteraufzuges" werde entsprochen. Zunächst ging dann nach Angaben der Mieter auch alles gut - mindestens ein Fahrstuhl war immer betriebsbereit. Bis vor wenigen Wochen. Seit Juni, so die Mieterin Maier, "ist wieder nur noch ein einziger Fahrstuhl verfügbar". Dem alten Streit droht eine neue Runde.
Folgenreiche Unfälle sind eher selten
In einem anderen Fall hatte ein Mieter nicht nur Einbußen in Sachen Bewegungskomfort: Der Fahrstuhl hielt gelegentlich unterhalb des Treppenhausniveaus, wodurch beim Ausstieg eine Stufe zu überwinden war. Der 85-Jährige stürzte auf den Steinboden, Uhr und Brille zerbrachen. Der Arzt attestierte später Mittelhandbruch, Zerrungen und Prellungen. Ein Fall für die Versicherung, sollte man meinen. Die aber bedauerte zwar den Unfall, weigerte sich jedoch, für den Schaden aufzukommen. Die Anlage sei "immer ordnungsgemäß gewartet worden", der Monteur habe sie in "einem betriebsfähigen Zustand vorgefunden". Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers liege nicht vor. Da nutzten auch die eindeutigen Fotos von der Unglücksstelle nichts. Der Ausgang des Rechtsstreits ist nicht dokumentiert - der Mieter ist zwischenzeitlich aufs Land gezogen. In den Zeitungen findet man kaum Meldungen über Fahrstuhlunglücke auf Grund technischer Defekte. So wurde im letzten Winter zwar ein Brand erwähnt, als Ursache aber Vandalismus vermutet. In einem anderen Fall verletzte sich ein Junge schwer, als er mit dem Fuß zwischen Korb und Schacht geriet - Experten glauben an unsachgemäße Bedienung. Doch sind auch modernste Fahrstühle nicht vollends frei von Störungen. Besucher der Aussichtsplattform des neuen Kollhoff-Hochhauses am Potsdamer Platz waren im letzten Jahr etwa 18 Minuten im Lift gefangen, nachdem ein Blitzeinschlag die Stromversorgung lahmgelegt hatte. So schwer der Einzelfall auch wiegt: Folgenreiche Unglücke in deutschen Aufzügen sind offenbar nur selten. "Der Aufzug ist unser sicherstes Verkehrsmittel", sagt Robert Rath. Er arbeitet bei der gleichsam in letzter Instanz für die Lift-Sicherheit zuständigen Behörde: beim Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit, kurz LAGetSi. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit eines Aufzuges ist der Betreiber, in Mietshäusern also der Vermieter. Er hat auch dafür zu sorgen - so will es die Aufzugsverordnung -, dass die Fahrstühle regelmäßig von einem Fachbetrieb gewartet werden. Doch ist das Intervall von "regelmäßig" nirgendwo genau definiert. "Das liegt im Ermessen des Vermieters und ist im Einzelfall von der Nutzung abhängig", so TÜV-Sprecher Thomas Pfaff. Gebe es nur vier Mietparteien im Haus, könne eine zweimalige Prüfung pro Jahr ausreichend sein. Bei mehreren hundert Mietern wie im Corbusierhaus sei demgegenüber die "monatliche Wartung wohl das Mindeste". In einem herkömmlichen Berliner 5-Geschosser könne, meint Pfaff, die vierteljährliche Wartung durchaus vertretbar sein - wiederum in Abhängigkeit vom Einzelfall. Alle zwei Jahre führt der TÜV eine Hauptuntersuchung durch. Geprüft werden dabei das Fahrverhalten, die Fahrkorbtüren und ganz besonders natürlich die Fangvorrichtungen: Sie sind gleichsam die letzten Anker für die Fahrgäste, falls ein Aufzug doch mal weiter in die Tiefe sackt als er soll. Aber, so der TÜV-Sprecher: "Abstürze passieren hier nicht." Ihm zumindest sei aus "den letzten Jahren" kein Fall bekannt, dass Trageseile und Fangvorrichtung gleichzeitig versagt hätten. Zusätzlich zur Hauptuntersuchung gibt es eine jährliche Zwischenprüfung. Die Techniker sehen also jeden Berliner Aufzug mindestens einmal pro Jahr. Denn der Benutzer dürfe auch ohne Vorkenntnisse in Sachen Bedienung "keinerlei Gefahr ausgesetzt werden". Würde man, so Pfaff, "vergleichbare Anforderungen an Bus und Bahn stellen, müsste man sie verbieten". Stellen die TÜV-Leute bei ihren Prüfungen Mängel fest, wird der Eigentümer informiert. Nur bei "Gefahr in Verzug" würden Aufzüge auch schon mal stillgelegt. "Das aber", so Thomas Pfaff, "passiert fast nie im Bereich von Wohnhäusern." Wenn der Hausbesitzer auf Hinweise von Wartungsfirma oder TÜV nicht reagiert, wird das LAGetSi eingeschaltet. Hier greift man dann in gravierenden Fällen zum letzten Mittel und legt den Aufzug von Amts wegen still oder verhängt Bußgelder. Die Stilllegung sei recht wirksam und mache "dem Betreiber erheblich Druck", so Sprecher Robert Rath. Ist ein Aufzug vorhanden, aber aus Sicherheitsgründen amtlich verplombt, greife schließlich die privatrechtliche Palette bis hin zur Mietminderung. Für die Haupt- und Zwischenuntersuchung ist in Berlin zurzeit nur der TÜV zugelassen. Das könnte sich 2006 ändern. Eine dann in Kraft tretende neue Verordnung bricht das Monopol, zudem seien die Kosten dann - anders als jetzt - verhandelbar, so Pfaff. So ganz wohl ist ihm bei dem Gedanken daran aber nicht. Er verweist darauf, dass hier schon jetzt die Wartungsfirmen in einem "erbitterten Wettbewerb" stünden. Thomas Pfaff schätzt die Kosten für eine Standardwartung durch einen qualifizierten Monteur auf mindestens 100 DM. Nach seinen Erkenntnissen gebe es aber Firmen, die für eine Wartung "kaum 50 DM" nähmen. Lege man Monteurskosten von durchschnittlich 60 DM pro Stunde zu Grunde, dürfte der Monteur für diesen Preis nach seiner Anfahrt "noch nicht mal mehr aus dem Auto steigen". Geschweige denn, einen Aufzug zum Sicherheitscheck zur Probe fahren.
alo
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