MieterMagazin

 November 2001 - Verbraucher

Adressenhandel

Vorsicht bei Gewinnspielen

Adressen und Telefonnummern sind mittlerweile begehrte Waren, mit denen ein reger Handel betrieben wird. Immer mehr Firmen versuchen, ihre Produkte oder Dienstleistungen telefonisch an den Verbraucher zu bringen. Verbraucherschützer raten, mit den eigenen Daten vorsichtig umzugehen und Gewinnspiele oder kommerzielle Verbraucherbefragungen zu meiden.

Um Informationen über Verbraucher zu bekommen, nutzen findige Adressenhändler Preisausschreiben oder so genannte Verbraucherbefragungen. "Gerade diese Befragungen", sagt Eva Gröver von der Verbraucherzentrale Berlin, "dienen vor allem dazu, an die Adressen und Telefonnummern der Konsumenten zu kommen." Während seriöse Marktforscher die Einstellungen und Verhaltensweisen repräsentativer Bevölkerungsgruppen untersuchen würden, gehe es bei kommerziellen Befragungen in erster Linie um das individuelle Konsumverhalten. Deshalb würden Verbrauchern für ihre Teilnahme häufig Geld- oder Sachpreise in Aussicht gestellt. "Aus lauter Vorfreude auf einen möglichen Gewinn gehen viele dann mit ihren Daten nicht mehr sorgsam genug um", so Eva Gröver.

Die Folge: Briefkästen, die unter der Last von Werbebriefen überquellen, Überraschungsbesuche von Vertretern und vor allem ungebetene telefonische Verkaufsgespräche. "Grundsätzlich", sagt die Sprecherin der Berliner Verbraucherzentrale, "ist der Handel mit Adressen erlaubt." Wer sich dagegen wehren wolle, habe nur eine Chance: "Wem kommerzielle Haushaltsbefragungen oder Gewinnspiele ins Haus flattern, sollte sie sogleich im Papierkorb entsorgen."

Adressensätze mit möglichst vielen Verbraucherdaten sind für den Adressenhandel besonders unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten interessant: "Je mehr Informationen hinter einer Adresse stecken, desto teurer kann sie verkauft werden", sagt Bernd Ruschinzik, Jurist bei der Verbraucherzentrale Berlin. Zwischen Pfennigbeträgen und mehreren DM zahle die Wirtschaft für entsprechende Datensätze. Auch beim Einkauf über den Versandhandel sei Vorsicht geboten, weil persönliche Daten erhoben oder gespeichert würden: "Die Versandhäuser tauschen sich alle aus", weiß Ruschinzik.

Es sei "äußerst schwierig", meint der Jurist, den Überblick über die eigenen Daten zu behalten. "Schon bei der Autoanmeldung muss man auf der Rückseite des Formulars eindeutig erklären, dass die Weitergabe der Daten nicht erwünscht ist." Auch mit der so genannten Schufaklausel, die beim Kauf eines Mobiltelefons oder jeder Kontoeröffnung unterschrieben werden muss, würden zahlreiche persönliche Informationen abgefragt, die dann weiterverkauft würden.

Die Bestimmungen des Datenschutzes greifen in solchen Fällen nicht: "Der Datenschutz will die Bürger vor Eingriffen des Staates schützen, nicht aber vor wirtschaftlichen Interessen", sagt Ruschinzik. Wer per Telefon oder Fax belästigt werde, habe zwar grundsätzlich einen zivilen Unterlassungsanspruch. Es sei aber "fast unmöglich", diesen durchzusetzen. Auch die so genannte Robinson-Liste des Deutschen Direktmarketing Verbandes könne den Adressenhandel kaum unterbinden.

Volker Engels

"Wer an jedem Preisaus-schreiben teilnimmt, darf sich nicht wundern, wenn er von Werbung über-schwemmt wird."
Bernd Ruschinzik

  Die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Berlin ist telefonisch dienstags und freitags von 10 bis 16 Uhr sowie mittwochs und donnerstags von 12 bis 20 Uhr unter Tel. 0190-887710 (3,63 DM/Minute) zu erreichen.

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