MieterMagazin

 Oktober 2004 - Panorama

Der Mietrechts-Tipp

Kaution sichern

In der Regel verlangen Vermieter bei Abschluss eines Mietvertrages eine Sicherheit für den Fall, dass der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In der Regel wird die Zahlung einer Barkaution vereinbart. In der Praxis gibt es jedoch auch noch das verpfändete Kautionssparbuch und die Bürgschaftserklärung (meist eine Bankbürgschaft). Die Höhe der Mietsicherheit ist auf einen dreifachen Betrag der Grundmiete ohne Betriebs- und ohne Heizkostenvorschüsse begrenzt.

Bei einer Barkaution ist unbedingt darauf zu achten, dass deren Zahlung später auch bewiesen werden kann (zum Beispiel durch Empfangsquittung des Vermieters, Überweisungsbeleg, Kontoauszug). Der Vermieter ist verpflichtet, die ordnungsgemäße, insolvenzsichere Anlage des Kautionsbetrages nachzuweisen.

Der Nachteil der Barkaution besteht darin, dass diese im Fall der Pleite des Vermieters dann verloren ist, wenn sie nicht ordnungsgemäß gesondert angelegt wurde. Diese Gefahr vermeidet man bei einem an den Vermieter verpfändeten Kautionssparbuch. Das Kautionssparbuch wird auf den Namen des Mieters angelegt, das heißt, das darauf befindliche Geld ist Geld des Mieters - lediglich der Auszahlungsanspruch wird an den Vermieter verpfändet.

Die Bürgschaft bietet den Vorteil, dass der Mieter zunächst kein Geld vorstrecken muss, hat aber den Nachteil, dass Banken für die Erteilung der Bürgschaft jährliche Gebühren (so genannte Avalgebühren) verlangen.

mh

nach oben auf dieser Seite    zurück zur letzten Seite    diese Seite drucken    diesen Artikel versenden als E-Mail    zur Startseite Berliner Mieterverein online

Copyright: Berliner Mieterverein e.V., Wilhelmstraße 74, 10117 Berlin