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Wenn sich Mieter und Vermieter über die tatsächliche Größe einer Wohnung oder die Ursache von Schimmelpilzbildung streiten, schlägt die Stunde unabhängiger Gutachter. Mit drei solcher Experten arbeitet der Berliner Mieterverein (BMV) eng zusammen: mit Maren Dannien, Hans-Jörg Maier und Klaus-Uwe Wöllert. Diese Spezialisten stehen Mitgliedern des BMV zu Diensten, wenn sie darauf angewiesen sind, dass aus neutraler Warte Wohnungsmängel festgestellt, Schadensgutachten erstellt oder Wohnflächen exakt berechnet werden müssen.
Schadensgutachten über die Ursachen von Schimmelpilz und Feuchtigkeitsschäden anzufertigen, ist die Hauptbeschäftigung des selbstständigen Hochbauingenieurs Klaus-Uwe Wöllert. "Meist versuchen die Vermieter, den Mietern die Schuld für Schimmelbildung oder Stockflecken in die Schuhe zu schieben", sagt Wöllert. "Häufig werfen sie den Mietern vor, nicht ordnungsgemäß oder ausreichend zu lüften und zu heizen." Dies sei zwar auch hin und wieder der Fall, in zahlreichen Fällen seien jedoch "bauliche Mängel" die Ursache für Schimmelbildung. "Und dafür trägt der Vermieter die Verantwortung", sagt Wöllert. So komme es beispielsweise recht oft zu Schimmelbildung, wenn der Vermieter sein Haus "nur halb" modernisiere. "Er lässt neue Fenster und Heizungen einbauen, schiebt jedoch die Dämmung der Außenfassade um Jahre hinaus." Besonders bei Häusern mit dünnen Außenwänden, wie sie in den 50er und 60er Jahren oft gebaut wurden, setze sich die Feuchtigkeit nach dem Einbau von Isolierfenstern dann oft an der Wand ab, weil diese nach dem Austausch der Fenster dann den kältesten Bereich in der Wohnung bildeten. In anderen Fällen machen sich Schimmelpilze in der Wohnung breit, wenn der Außenputz abgebröckelt ist und so Feuchtigkeit leicht durch das dann unzureichend geschützte Mauerwerk in die Wohnung dringen kann. Auch hinter Badewannen, die an ihrer Stoßkante zur Wand nicht ordnungsgemäß abgedichtet sind, "findet sich nach einiger Zeit viel Leben, wenn das Wasser dahinter runterläuft und stehen bleibt", sagt Wöllert. Außer mit Schadensgutachten verdient Wöllert sein Geld mit Wohnflächenberechnungen. Nicht selten sind Mieter der Meinung, dass ihre Wohnung kleiner ist als im Mietvertrag angegeben. "Oft stimmt die Vermutung der Mieter", sagt Wöllert. Bei der Ermittlung der tatsächlichen Wohnungsgröße misst Wöllert auf den Millimeter genau. Dazu benutzt er keinen Zollstock oder Maßband, sondern ein 1000 Euro teures Lasermessgerät. Bei der Angabe der Wohnungsgröße legen manche Vermieter eine beachtliche Dreistigkeit an den Tag, so Wöllert. So hatte er erst kürzlich den Fall, dass ein Mieter in der Rosenthaler Straße für eine Einzimmerwohnung Miete zahlte, die laut Mietvertrag 45 Quadratmeter groß sein sollte. Nach exaktem Messen fand Wöllert heraus, dass sie gerade einmal 30 Quadratmeter groß ist. Grund zur Freude für den Mieter: Ab jetzt muss er nur noch Miete für 30 Quadratmeter zahlen. "Rückwirkend wird er die zu viel gezahlte Miete jedoch nicht ersetzt bekommen", erläutert BMV-Rechtsberater Michael Roggenbrodt. Weicht die Angabe der Wohnungsgröße de facto um weniger als 10 Prozent nach unten ab als im Mietvertrag angegeben, hat der Mieter keine Chance, seine Kaltmiete entsprechend reduziert zu bekommen. Erst bei mehr als 25 Prozent Abweichung kann der Mieter das Recht sicher auf seiner Seite wissen. Anders ist es bei den Betriebskosten. Diese muss der Vermieter in jedem Fall auf den Quadratmeter genau abrechnen. "Die 80 bis 200 Euro Kosten für ein fachmännisches Wohnungsaufmaß können sich recht schnell amortisieren", so Wöllert.
vw
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