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Anträge auf Wohngeld werden in Berlin zurzeit nur schleppend bearbeitet. In einigen Bezirken brauchen die Wohnungsämter sechs Monate und länger, bis der staatliche Zuschuss zur Miete bewilligt wird. Was sind die Gründe?
"Es dauert bei uns inzwischen bis zu fünf Monate, bis ein Wohngeldantrag bearbeitet ist", sagt der Neuköllner Stadtrat für Soziales und Grundsicherung Michael Büge (CDU). Im Vergleich zum Vorjahr hätten die Mitarbeiter des Wohnungsamtes allein bis August rund 2300 mehr Anträge auf Wohngeld bewilligt. Eine Ursache für die "Antragsflut, in der wir ersticken", sieht er darin, "dass die Anzahl sozial bedürftiger Menschen deutlich gestiegen ist". Weiterhin haben seit Januar wesentlich mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld, weil die Hauptstadt in der so genannten Mietstufenverordnung um eine Stufe gestiegen ist. Eine weitere Ursache für den Bearbeitungsstau ist auch die seit Januar eingeführte Grundsicherung: Rentner, die früher über die Sozialhilfe ihre Mietzuschüsse bekommen haben, heute aber einen Anspruch auf Grundsicherung haben, mussten einen Antrag auf Wohngeld stellen. Stadtrat Büge: "Wenn sich die Bearbeitung der Grundsicherung eingependelt hat, werden die Wartezeiten beim Wohngeld ebenfalls zurückgehen." Mit Rückständen bei der Bearbeitung hat auch der Spandauer Stadtrat für Finanzen, Verwaltung und Wohnen, Axel Hedergott (SPD), zu kämpfen: "Seit dem Jahr 2000 ist die Zahl der Wohngeldanträge um fast 80 Prozent gestiegen." Das Personal, das die Anträge bearbeite, habe sich im gleichen Zeitraum halbiert. "Was früher 16 Mitarbeiter erledigt haben, müssen heute siebeneinhalb Stellen bewältigen." Einen Teil seines Personals habe er an die neu geschaffenen Grundsicherungsämter abgeben müssen, freie Stellen dürften nicht besetzt werden, klagt der SPD-Politiker. Seinen Unmut hat er auch schon dem Parteifreund und Finanzsenator mitgeteilt: "Ich habe Tilo Sarrazin gerade in einem Brief aufgefordert, Neueinstellungen zuzulassen." Um der Antragsflut Herr zu werden, hat der Spandauer Stadtrat Anfang des Jahres sogar als "Sofortmaßnahme" die Wohngeldstelle des Wohnungsamtes für zehn Tage schließen lassen, um den Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, die "Rückstände aufzuarbeiten". Aber auch für Hedergott ist es die "absolute Ausnahme", ein Amt für ein paar Tage zu schließen. Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist der Antragsstau in den Bezirken nicht entgangen. Im Durchschnitt betrage die Bearbeitungszeit im Landesschnitt aber nur drei Monate, schätzt Thomas Brand, Referatsleiter in der Abteilung Mieten- und Wohnungspolitik. "Die Bezirke entscheiden allein darüber, in welchen Ämtern sie wie viel Personal einsetzen." Der Senat habe keine Möglichkeit, auf die Personalpolitik der Bezirke Einfluss zu nehmen: "Das organisieren die Bezirksverwaltungen vor Ort", sagt Brand. Zudem seien einige Aufgaben, mit denen die Wohnungsämter in der Vergangenheit beschäftigt waren, weggefallen. "Um das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum müssen sich die Ämter zum Beispiel nicht mehr kümmern, das hat zu Entlastungen geführt", so Brand.
Volker Engels
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