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Eine gute Tradition: Wird gewählt, dann fragt das MieterMagazin
die großen Parteien nach deren wohnungs- und mietenpolitischen Absichten. Bitte beziehen Sie die hier vorgestellten Absichtserklä-
rungen in Ihre Wahlentscheidung
am 21. Oktober ein.
1. Der Berliner Wohnungsmarkt bietet ein differenziertes Bild. Marktentspannung und zunehmender sozialer Problemdruck existieren nebeneinander. Welche Aufgaben halten Sie in dieser Situation wohnungspolitisch für vordringlich?
CDU: Eine sozialverträgliche Wohnungs- und Mietenpolitik für Berlin muss wegen der langen Reaktionszeiten in diesem Bereich, zum Beispiel nach Änderung der politischen Vorgaben und wegen der mehrjährigen Planungs- und Bauzeiten, mindestens für die Dauer eines Jahrzehnts angelegt sein. Die in den letzten Jahren immer größer gewordenen Hindernisse, die Wohnqualität mindern und Investitionen hemmen, müssen schnell und aufeinander abgestimmt abgebaut werden, damit wir alle in den nächsten Jahren in dieser Mieterstadt Berlin davon profitieren.
Die Schere zwischen den Kosten für die Grundinstandsetzung zum Beispiel der 20- bis 30-jährigen Sozialbauwohnungen und den Mieteinnahmen geht immer weiter auseinander. Investitionen in das Wohnumfeld gehen tendenziell zurück. Viele Berlinerinnen und Berliner mit niedrigem Einkommen haben eine zu hohe Mietbelastung, obwohl man in vielen Teilen der Stadt nach wie vor zu sehr günstigen Mieten gut wohnen kann. Die Stadtquartiere mit "Quartiersmanagement" haben die soziale Balance bereits verloren, in vielen anderen ist sie bedroht. Veränderungssperren, Erhaltungs- und Sanierungssatzungen, Denkmalschutzvorschriften und andere Regelungen konservieren Strukturen unabhängig von ihrer Qualität und reduzieren Investitionen. Wegen des aktuellen Überangebots steigt der Druck auf die Wohnungen in der Innenstadt hin zur Umwandlung in Gewerberäume, was die Innenstadt weiter veröden lassen würde. Die wohnungspolitische Hauptaufgabe besteht daher darin, für die wegfallenden Investitionen aus Steuermitteln solche aus privatem Vermögen einzuwerben. Das ist die Voraussetzung dafür, dass insbesondere auch der soziale Wohnungsbestand langfristig ein attraktives Angebot bildet. Stadtquartiere haben sich seit jeher verändert; das gilt es zu akzeptieren und zu steuern, nicht jedoch zu verhindern. Die Fehler, die früher in den heutigen Problemquartieren Berlins gemacht wurden, dürfen sich nicht wiederholen. Wohnen muss überall in Berlin auch zu günstigen Mieten möglich sein, auch im Zentrum, was es planerisch zu sichern gilt. Die Unterstützung von Mietern mit niedrigem Einkommen muss endlich umgestellt werden auf deren persönliche Förderung statt der Förderung eines Gebäudes.
SPD: Die Stabilisierung der Sozialmieten ist eine vordringliche Aufgabe. Deshalb haben wir weitgehend auf eine Erhöhung der Sozialmieten verzichtet. In vielen Wohngebieten, insbesondere in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf, wurde die Fehlbelegungsabgabe abgeschafft (Großsiedlungen, Altbauquartiere). Durch das neue Mietrechtsreformgesetz der rot-grünen Koalition im Bund ist eine sozialverträgliche Mietenentwicklung garantiert.
PDS: Sicherlich ist für Wohnungen des oberen und mittleren Preissegments eine entspannte Marktlage gegeben. Anders sieht es bei Wohnungen des unteren Preissegments aus. Hier ist die Nachfrage größer als das Angebot. Eine der Aufgaben sozialer, verantwortungsbewusster Wohnungspolitik ist es, hier den staatlichen Versorgungsauftrag umzusetzen. Dazu sind alle vorhandenen wohnungspolitischen Instrumente zu nutzen. Eine zentrale Rolle spielen hier die kommunalen Wohnungsunternehmen, ein sozial zielgenauer Fördermitteleinsatz sowie die konsequente Anwendung mietdämpfender Instrumente.
Bündnis 90/Die Grünen: Wohnungspolitisch vordringlich ist die Stabilisierung der städtischen Wohnungsunternehmen. Bei knappen Kassen muss der Schwerpunkt auf die Wohnungsversorgung der Teile der Bevölkerung gelegt werden, die auf staatliche Wohnungspolitik angewiesen sind. Eigenheimförderung ist keine staatliche Aufgabe. Der Schutz vor Umwandlung in Eigentumswohnungen muss durch Verordnungen gewährleistet werden und der Schutz vor unbezahlbaren Mieten durch die Festsetzung von Mietobergrenzen. Der Erhalt preiswerter Wohnungen in Gebieten mit hohem Aufwertungsdruck durch eine Modernisierungsförderung zu Gunsten der MieterInnen und zum Erwerb von Belegungsrechten hat Priorität. Dabei muss verstärkt die notwendige Infrastruktur in den Sanierungsgebieten realisiert werden.
FDP: Die FDP hat sich stets dafür ausgesprochen, die Rahmenbedingungen für mehr Investitionen günstig zu gestalten, denn ohne Neubau, Ausbau und Modernisierung sind Mangelerscheinungen am Wohnungsmarkt vorprogrammiert. Zweitens hat die FDP stets für die Subjektförderung plädiert, was heißt, dass die Mieter nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit individuell unterstützt werden müssen, vor allem durch ein ausreichend hohes Wohngeld. Wir wollen den Menschen fördern, nicht die Steine.
2. Wie stehen Sie zur Privatisierung städtischer Wohnungen?
Wie wollen Sie im Falle von Privatisierung absichern, dass eine sozial verträgliche Mieterprivatisierung in kleinen Schritten stattfindet?
CDU: Der städtische Wohnungsbestand soll so privatisiert werden, dass rund 300000 Wohnungen im Eigentum der städtischen Wohnungsbaugesellschaften verbleiben. Ein Teil der Erlöse wird dringend benötigt, um die Grundinstandsetzung der älteren Gebäude finanzieren zu können. Wenn nötig, sind daraus auch über die Stadt verteilt Belegungsrechte im privaten Bestand zu erwerben. An Mieter sind nur grundsanierte Wohnungen zu verkaufen. An Gebäuden mit mehr als 30 Wohneinheiten soll die Wohnungsbaugesellschaft bei der Mieterprivatisierung einen Teil ihrer Wohnungen unverkauft lassen, um als starkes Korrektiv wirken zu können. Mieter als Käufer und eigentumsorientierte Wohnungsgenossenschaften sollen besonders gefördert werden. In Anerkennung der besonderen Ausgangssituation Berlins sollte über ein eigenes Programm der IBB oder der KfW verhandelt werden.
SPD: Die Privatisierung eines Teils städtischer Wohnungsbestände ist sinnvoll. Berlin hat, bedingt durch die ehemalige Teilung der Stadt, im Vergleich zu anderen Großstädten immer noch einen Nachholbedarf bei der Bildung von Wohneigentum. Wir werden den eingeschlagenen Weg fortsetzen. Mieter sollen - ohne Zwang - ihre Wohnung preisgünstig kaufen können. Hierfür stehen Förderungen auf Bundes- und auf Landesebene zur Verfügung. Wichtig ist, dass die Mieterinnen und Mieter umfassend über die Kaufbedingungen informiert und aufgeklärt werden. Eine weitere Möglichkeit der Privatisierung, die wir ebenfalls auch finanziell fördern wollen, stellt die Gründung von Wohnungsbaugenossenschaften dar.
PDS: Um zu verhindern, dass aus Geldnot ganze Gesellschaften verkauft werden und um die dramatische Unterfinanzierung der Ost-Berliner Wohnungsgesellschaften zu überwinden, muss die Wohnungswirtschaft im Interesse der Mieterinnen und Mieter umstrukturiert und die Förderpolitik reformiert werden. Nur so bleibt Wohnen in Berlin sozial und finanzierbar. Ziel der PDS ist ein wirtschaftlich stabiler, gemeinwohlorientierter Bestand an städtischen und genossenschaftlichen Wohnungen. Bei Privatisierung haben Genossenschaften den Vorrang.
Bündnis 90/Die Grünen: Um die staatlichen Aufgaben der Wohnungsversorgung zu erfüllen, ist ein ausreichender, langfristig gesicherter, städtischer Wohnungsbestand notwendig. Die Anzahl dieser Wohnungen und die Höhe ihrer Mietpreise muss den Notwendigkeiten in den verschiedenen Bezirken gerecht werden und sich an der Einkommenssituation der Berliner Bevölkerung orientieren. Eine räumliche Verteilung über das gesamte Stadtgebiet beugt gleichzeitig Segregationsprozessen vor. Kann auf den Verkauf von Wohnungen nicht verzichtet werden, um die städtischen Gesellschaften finanziell zu stabilisieren, soll nur an alte und neue Genossenschaften oder an die Mieter zu verträglichen Preisen veräußert werden.
FDP: Wir erleben in Berlin und auch an anderen Orten, dass der Staat ein schlechter Wohnungsunternehmer ist. Insofern trägt die Privatisierung städtischer Wohnungen letztlich zur besseren Versorgung mit Wohnraum bei. Dazu gehört im günstigsten Fall die Mieterprivatisierung. Wir denken, dass die Unternehmen relativ schnell davon zu überzeugen sind, dass die Stabilität der Quartiere und ihrer Bestände günstig beeinflusst wird, wenn der Anteil selbstnutzender Eigentümer steigt. Diese Wohnwertsteigerung schlägt sich auf Nachfrage und Preise nieder und nicht zuletzt auch auf die Kosten für Betrieb und Instandhaltung. Jedes städtische Wohnungsunternehmen müsste deshalb von sich aus das Interesse haben, Teilbestände in Mieterhand zu verkaufen.
3. Welche Rolle sollte der Abriss in Gebieten und Gebäuden mit großen Vermietungsproblemen spielen? Wie wollen Sie sichern, dass Abrisse nur als Teil einer umfassenden Aufwertungs- und Entwicklungsstrategie stattfinden? Wie wollen Sie Bewohner und Mietervertreter an der Zielfindung beteiligen?
CDU: Die Großsiedlungen in Berlin müssen behutsam weiterentwickelt werden, um deren Attraktivität zu erhöhen. Der Abriss von Wohngebäuden ist dazu kein Mittel, daher lehnen wir dies mit einer Ausnahme ab: In vielleicht einem halben Dutzend Fällen könnte ein Abbruch für die Stadtentwicklung sinnvoll sein, weil durch den Freiraum und dessen neue Nutzung das ganze Quartier eine neue Qualität erhält. Das Abgeordnetenhaus hat dazu bereits einen Beschluss gefasst. Der Eigentümer, die Planungsämter, die bezirklichen Gremien, Mietervertreter und Anlieger sind mit einzubeziehen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung muss dafür sorgen, dass Subventionen - wenn überhaupt - nur in diese Ausnahmefälle fließen. Das Image der Großsiedlungen ist nicht durch Kahlschlag, sondern durch Aufwertung anzuheben, denn die Wohnungen benötigen wir in fünf Jahren mit Sicherheit sehr dringlich.
SPD: Der Abriss von Wohngebäuden kann nur die Ultima ratio sein und wird in Berlin auf absehbare Zeit nur in absolut begründeten Ausnahmefällen genehmigt. Nur wenn der Abriss oder Rückbau eines Wohnhauses nachweislich zur Aufwertung des restlichen Wohnquartiers führt, werden wir dem Anliegen stattgeben. Es ist selbstverständlich, dass die Bewohner des Gebietes an dieser Entscheidungsfindung beteiligt werden (Mietervertretungen, Runde Tische, Info-Veranstaltungen etc.).
PDS: In Berlin stehen gegenwärtig über 100000 Wohnungen leer. Bei einem Gesamtwohnungsbestand von rund 1,8 Millionen Wohnungen ist diese Situation jedoch nicht vergleichbar mit der in den anderen neuen Bundesländern. Die PDS-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat einen Antrag zur Vermeidung von Abrissen eingebracht. Darin fordert sie ein Konzept, das dem Grundsatz Wohnungszusammenlegung vor Umnutzung vor Konservierung vor Teilrückbau vor Abriss verpflichtet ist sowie die Einbeziehung der BVV und der Betroffenen bei entsprechenden Entscheidungen. Wie für alle neuen Bundesländer gilt auch und gerade in Berlin: Stadtumbau statt Abriss!
Bündnis 90/Die Grünen: Der Abriss von Wohnungen sollte in der Berliner Wohnungspolitik gar keine Rolle spielen, schon gar nicht, um das Angebot zu verknappen und die Mietpreise steigen zu lassen. Nicht der Neubau und gleichzeitig der Abriss von Wohngebäuden, sondern eine Sanierung des Bestandes und die Verbesserung des Wohnumfeldes sind notwendig. Dort wo das Preis-/Leistungsverhältnis stimmt, gibt es auch keinen nennenswerten Leerstand. Möglich sind jedoch, wie bisher auch, einzelne Abrisse oder Teilabrisse, um städtebauliche Missstände zu beseitigen. Zu Grunde liegen muss ein Konzept, das die Bedürfnisse der AnwohnerInnen und ihre Prioritäten für eine Veränderung einbezieht.
FDP: Im Deutschen Bundestag hat die FDP während der Debatte um die Altschuldenhilfe für die Bestände der Wohnungswirtschaft gefordert, dass Abriss im Rahmen eines kommunalen Gesamtkonzeptes möglich sein muss. Dazu gehören nach unserer Auffassung die Gebietskörperschaften, die Wohnungswirtschaft und selbstverständlich auch die Bewohner.
4. Halten Sie es für sinnvoll, dass Vermieter mit gemischten Wohnungsbeständen in die Lage versetzt werden, Sozialbindungen auf ihre Bestände breiter zu streuen und räumlich zu entzerren? Wie soll dies umgesetzt werden?
CDU: Uneingeschränkt ja. Eine ausgewogene breite Streuung der Belegungsbindungen ist einer der Schlüssel für die Bewahrung attraktiver Wohnquartiere und die Reduzierung sozialer Konflikte. Begleitend dazu soll die Fehlbelegungsabgabe stadtweit abgeschafft werden und die Zweckentfremdungsverbots-Verordnung mit Ausnahme von Gebieten, in denen durch massiven Umwandlungsdruck noch immer Wohnungsmangel herrscht. Dazu soll durch Änderung des Bundesrechts die Zweckentfremdungsverbots-Verordnung auch auf Teile Berlins Anwendung finden können, da andere Steuerungsinstrumente dafür nicht bestehen.
SPD: Es ist grundsätzlich sinnvoll, die Sozialbindungen breiter zu streuen. Hierdurch können präventiv soziale Konfliktpotentiale vermieden oder gemindert werden. Gleichwohl stehen auch die Vermieter weiterhin in der Pflicht, ihre gesamten Wohnungsbestände und das Wohnumfeld attraktiv zu halten.
PDS: Angesichts der Situation, dass sich soziale Probleme in bestimmten Gebieten stadträumlich konzentrieren, ist es durchaus sinnvoll, Sozialbindungen breiter zu streuen. Hier muss bei den Wohnungsunternehmen darauf hingewirkt werden, dass sie diese Möglichkeit innerhalb ihres Wohnungsbestandes stärker nutzen. Insbesondere bei den städtischen Wohnungsgesellschaften muss hier das Land als Hauptgesellschafter korrigierend eingreifen. Mit anderen Wohnungsunternehmen muss in diesem Sinn der Dialog geführt werden, gegebenenfalls sind gesetzliche Änderungen vorzunehmen.
Bündnis 90/Die Grünen: Eine Entzerrung der sozialgebundenen Wohnungen auf breitere Bestände ist sinnvoll. Die rechtlichen Bindungen aus dem Wohnungsbindungsgesetz lassen sich jedoch nicht so einfach auf andere Häuser übertragen. Hier müssten vertragliche Vereinbarungen getroffen werden, deren Verbindlichkeit nicht unterlaufen werden kann.
FDP: Die FDP hält es grundsätzlich für einen überkommenen alten Zopf, mit den Instrumenten des Sozialen Wohnungsbaus der Nachkriegszeit aktuelle Wohnungsprobleme lösen zu wollen. Letztlich ist jedoch alles zu begrüßen, was die mangelhafte Flexibilität der Wohnungswirtschaft erhöht.
5. Von der Zunahme sozialer Probleme sind die Berliner Bezirke sehr ungleich betroffen. Sind Sie mit uns der Auffassung, dass die knappen Mittel im Sinne eines zwischenbezirklichen Wertausgleichs in die Problemgebiete gelenkt werden müssen, und wie soll dies geschehen?
CDU: Ja. Der zwischenbezirkliche Wertausgleich ist unter CDU-Führung im Senat entwickelt worden; welche Zukunft er jetzt hat, ist ungewiss. Er definiert Kennzahlen für bestimmte Problemfelder, die zur Umschichtung von Personal und Sachmitteln in Bezirke mit besonderen, meist sozialen Problemen führen sollen. Wir fordern, dass mit den begünstigten Bezirken feste Maßnahmen- oder Ziel-Vereinbarungen getroffen werden und bei fehlender Einhaltung der Ausgleich reduziert wird. Der Wertausgleich darf nicht dazu dienen, beliebige Haushaltslöcher zu stopfen.
SPD: Im Rahmen der sozialen Stadtentwicklung und der Haushaltsplanung des Landes und der Bezirke werden schon heute die unterschiedlichen Problemlagen und Entwicklungsnotwendigkeiten berücksichtigt. Dies werden wir auch in Zukunft umsetzen, ohne allerdings die heute noch besseren Stadtteile zu vergessen (sonst werden diese Gebiete schon morgen ebenfalls zu Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf).
PDS: Die Forderung nach Finanzausgleichen zwischen den Bezirken ist von uns auch in anderen Zusammenhängen schon mehrfach erhoben worden (Stichwort medizinische Versorgung Obdachloser). Die Praxis zeigt aber, dass angesichts der bestehenden Unterfinanzierung der meisten Bezirke Umverteilungen kaum Entlastungen schaffen und dass mit dem Instrument des bezirklichen Finanzausgleichs die Gefahr einer Nivellierung nach unten besteht (Stichwort: Standard Neukölln). Im Rahmen der Haushaltmittelzuweisung an die Bezirke müssen deshalb unter Berücksichtigung der tatsächlichen Problemlagen und auf der Grundlage gesicherter Problemanalysen (zum Beispiel Sozialstrukturatlas, Sozialberichterstattung, sozialräumliches Monitoring) landespolitische Entscheidungen getroffen und gezielt Schwerpunkte gesetzt werden.
Bündnis 90/Die Grünen: Ein überbezirklicher Wertausgleich ist notwendig, um eine Angleichung der Chancen in allen Bezirken zu erreichen. Im Gegensatz zu heute müssen wichtige Faktoren - zum Beispiel Anzahl der Kinder und Jugendlichen in einem Bezirk - in die Berechnungsverfahren einbezogen werden. Mit dem Förderprogramm "Soziale Stadt" für Sanierungs- oder Quartiersmanagementgebiete findet bereits in gewissem Umfang eine Unterstützung von Gebieten statt, die offensichtlichen Entwicklungsbedarf aufweisen. Allerdings müssen die bisherigen Kriterien für diese Gebietsfestlegungen neu überprüft werden.
FDP: Die weitere Zerstückelung der Einheitsgemeinde Berlin ist umzukehren. Nicht noch mehr Verwalter mit Etathoheit lösen die Probleme der Ortschaften, sondern eine unmittelbare Beteiligung der Betroffenen vor Ort. Diese könnte zum Beispiel durch Ortsbeiräte gewährleistet werden und durch kompetente zentrale Entscheidungsorgane, die sich der Entwicklung Berlins als Ganzes verpflichtet wissen.
6. Wie stehen Sie zu der Forderung, bei der Eigentumsbildung vorrangig solche Strategien zu fördern, die zur Eigentumsbildung ohne Kaufzwang, mit mietvertraglich abgesichertem Mieterschutz nach Verkauf und zu einer Privatisierung ohne Verdrängung führen? Wie soll dies abgesichert werden?
CDU: Wir unterstützen diese Forderung. Die CDU hat sich im Zusammenhang mit der Verkaufsabsicht für die GSW gegenüber allen Beteiligten dafür eingesetzt, dass alle Mieter unaufgefordert eine persönliche Mietvertrags-Ergänzung erhalten, mit der gesetzliche Fristen verlängert und ein wirksamer Kündigungsschutz garantiert wird. Wir haben ferner gefordert, dass über den gesetzlichen Mieterschutz hinaus der Spielraum für Mieterhöhungen an den Berliner Mietspiegel gekoppelt werden soll. Über die Einhaltung der in diesem Zusammenhang bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und Urteile soll umfassend informiert werden. Käufer aus der Mieterschaft haben Vorrang vor allen anderen; die verkaufende Wohnungsbaugesellschaft soll ihr Eigentum an einem Teil der Bestände je Haus behalten.
SPD: Seit jeher haben wir uns für einen dauerhaften Mieterschutz für diejenigen Mieterinnen und Mieter eingesetzt, die ihre Wohnung nicht kaufen können oder kaufen wollen. Durch Zusatzverträge in den Kaufverträgen wird dies gesichert. Diese Bewohner sollen ein lebenslanges Wohnrecht für ihre Wohnung erhalten.
PDS: Berlin muss Mieterstadt bleiben. Der aus wirtschaftlichen Gründen weiterhin erforderliche Verkauf von städtischen Wohnungen muss aus unserer Sicht zuvorderst an neu gegründete und bestehende Genossenschaften erfolgen. Darüber hinaus gilt: Niemand wird gezwungen, seine Wohnung zu kaufen, und bei einem Erwerb Dritter sind mieterschutzrechtliche Regelungen unabdingbar. Dazu müssen, wie bisherige Erfahrungen zeigen, "wasserdichte" Zusatzvereinbarungen zu den Mietverträgen abgeschlossen und alle Möglichkeiten der Einbeziehung der Betroffenen genutzt werden.
Bündnis 90/Die Grünen: Berlin ist und bleibt vorwiegend Mieterstadt. Eigentumsbildung durch den Erwerb von Wohnungen hat bei der schlechten Einkommenssituation der Berliner Bevölkerung hauptsächlich zu Spekulationsanlagen von außerhalb geführt. Wir unterstützen die Eigentumsbildung innerhalb von Genossenschaften, da sich daran wesentlich mehr Menschen beteiligen können und soziale Zusammenhänge hergestellt werden. Wir wollen, dass in Berlin nicht nur eigentumsorientierte Genossenschaften gefördert werden, sondern auch die klassischen Genossenschaften, deren Wohnungen nicht in Eigentumswohnungen umgewandelt werden können. Bei der Privatisierung von Wohnungen wollen wir eine Verdrängung der Mieter durch Zusatzvereinbarungen zu den Mietverträgen ausschließen, wie wir sie - noch in der Opposition - schon für alle GSW-Mieter durchgesetzt haben.
FDP: Die FDP hält nichts davon, die Eigentumsbildung über das bestehende Maß hinaus zu fördern. Die genannte Strategie ist für uns vorstellbar, wenn der Charakter der Quartiere durch Privatisierung gestärkt, aber nicht aufgegeben werden soll. Letztlich lässt sich der Mieterschutz über das bestehende Wohnraummietrecht hinaus durch vertragliche Vereinbarungen gewährleisten, wie beispielsweise im Falle des Verkaufes der Eisenbahnerwohnungen.
7. Berlin verliert jedes Jahr durch den Wegfall von Bindungen viele Tausend Sozialwohnungen. Die wenigen neu gebauten Sozialwohnungen können diesen Verlust nicht ausgleichen. Sind Sie mit uns der Auffassung, dass die Sanierung der Altbauquartiere verstärkt mit dem Erwerb von Belegungsbindungen verbunden werden muss?
Halten Sie die kurze Befristung von Mietobergrenzen in Sanierungs- und Milieuschutzgebieten für den richtigen Weg und welche Alternative sehen Sie?
CDU: Mehr belegungsgebundene Wohnungen in Sanierungsgebieten oder länger geltende Mietobergrenzen in Milieuschutzgebieten würden viele der Probleme in diesen Quartieren, die sich über die letzten Jahre schon immer weiter verschärft haben, noch mehr verstärken. Beide Maßnahmen verhindern private Investitionen. Da der Staat nicht mehr investieren kann, provoziert man den Kollaps der so "bewahrten" Quartiere mit Maßnahmen, die sich in der ganzen Stadt schon langfristig als untauglich erwiesen haben. Als Alternative sehen wir nur die weitestmögliche Verteilung von Belegungsbindungen auf alle Bestände einschließlich des Zukaufs privater Rechte und mittelfristig nur den Umstieg von der Bindungs- beziehungsweise Objekt-Finanzierung (im Sozialen Wohnungsbau eines Hauses) hin zur Subjekt-Finanzierung (eines Mieters mit geringem Einkommen). Dadurch schafft man auch für diesen Mieter die Möglichkeit, nahezu überall mieten zu können, was wesentlich gerechter ist als der Verweis auf bestimmte Quartiere oder Gesellschaften.
SPD: Der Erwerb von Belegungsbindungen bei der Sanierung ist eine sinnvolle Möglichkeit, um für Menschen, die darauf angewiesen sind, günstigen Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Auch sind die Mietobergrenzen in einem bestimmten Umfang und für eine gewisse Zeit sinnvoll und notwendig, um das Wohngebiet zu stabilisieren und die angestammte Bevölkerung nicht zu verdrängen. Gleichwohl: Die Wohngebiete benötigen für eine nachhaltige Entwicklung (Zukunft) auch private Investitionen, um so mehr, da die öffentlichen Kassen praktisch leer sind. Bei der Abwägung von Verordnungen und Mietgrenzen kommt es also darauf an, einerseits die Sozialverträglichkeit der Maßnahmen zu gewährleisten, andererseits auf Dauer keine Investitionshemmnisse für private Investoren durch zu restriktive Grenzen aufzubauen. Im Übrigen muss auch hier das Prinzip der sozialen Mischung gelten.
PDS: Der Wegfall von Tausenden von Bindungen für Sozialwohnungen ist in der Tat ein gravierendes wohnungspolitisches Problem. Da der Neubau von Sozialwohnungen in Berlin gegen Null tendiert, muss der Ausgleich über den Erwerb von Belegungsbindungen im Rahmen der Sanierung der Altbauquartiere erfolgen. Der Senat von Berlin darf die Bemühungen der Bezirke, die für Milieuschutz- und Sanierungsgebiete beschlossenen Mietobergrenzen umzusetzen, nicht behindern. Die Bezirke müssen in die Lage versetzt werden, deren Einhaltung wirksam kontrollieren zu können, um so die Bewohner/innen vor Verdrängung zu schützen.
Bündnis 90/Die Grünen: Mietobergrenzen sind sinnvoll, um die Verdrängung der BewohnerInnen in Sanierungs- und Erhaltungssatzungsgebieten zu verhindern. Die notwendige Dauer der Mietobergrenze ergibt sich aus der Erreichung dieses Ziels. Bestandserneuerung vor Neubau ist die rationale Antwort auf die Situation auf dem Wohnungsmarkt. Wir wollen die Richtlinien für das Altbauförderprogramm "Soziale Stadterneuerung" im Interesse der MieterInnen, zum Erhalt von preiswerten Mieten und zu genauerer Kontrolle der Fördermittel verändern. Der Erwerb von neuen Belegungsrechten durch dieses Programm ist das einzige, was sich das Land Berlin in den nächsten Jahren noch leisten kann.
FDP: Die FDP plädiert dafür, sehr vorsichtig mit den Instrumenten umzugehen, die die Modernisierung und Sanierung des Wohnungsbestandes mit Mieterschutzinteressen vermischen. Beide Interessen sind legitim und keine darf in einem ausgewogenen sozialen Wohnungsmarkt überwiegen. Wir brauchen die Sanierung und Modernisierung des Bestandes, was zwangsläufig mit Mieterhöhungen im Bestand verbunden ist. Die Vermieter brauchen jedoch auch Mieter, die ihre Wohnungen bezahlen können und haben ein Interesse an stabilen, gewachsenen Nachbarschaften. Die FDP spricht sich für eine Stärkung der Mieter durch eine Wohngelderhöhung aus, die durch Umlenkung der Wohnungsbauförderungsmittel des Bundes und der Komplementärmittel in das Wohngeld finanziert werden kann. Das ist besser als jeder dirigistische Eingriff in den Markt und seine Interessen.
8. Wie sollen die Instrumente, die die Mietrechtsreform bietet, umgesetzt werden? Wie wollen Sie insbesondere sichern, dass der Berliner Mietspiegel 2000 als "qualifizierter Mietspiegel" im Sinne des § 558 d BGB anerkannt wird und die Kündigungssperrfrist von 10 Jahren bei Wohnungsumwandlung gemäß § 577 a BGB in Berlin greift?
CDU: Das bisherige Verhandlungsverfahren zur Erstellung des Berliner Mietspiegels, das seinen sachlichen Hintergrund ja bereits in zahlreichen nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten ermittelten Sachverhalten hat, unterscheidet sich nicht wesentlich von einem qualifizierten Mietspiegel nach neuem Recht, da beide ausdrücklich anerkannt werden müssen. Allerdings ist der bisherige Konsensfindungsprozess für uns höher zu bewerten als die Vorlage eines Ermittlungsergebnisses eines Dritten, das man einfach ablehnen kann. Die rechtlichen Wirkungen beider Erstellungsvarianten sind gleich. Wir würden die Beibehaltung des derzeitigen Verfahrens daher für sinnvoller halten. Die Kündigungsschutzfrist von zehn Jahren nach dem Verkauf der Wohnung gilt in Berlin; es besteht keine Absicht, daran etwas zu ändern.
SPD: Der Mietspiegel hat sich in Berlin bewährt. Wir werden dieses vergleichende Instrument auch in Zukunft für eine gerechte Mietenentwicklung nutzen und fortschreiben. Alle Beteiligten, die Vermieter- und die Mieterorganisationen sind aufgerufen, auch in Zukunft daran mitzuwirken und ihn anzuerkennen. Trotz mancher Entlastung in Teilsegmenten auf dem Berliner Wohnungsmarkt besteht in der Stadt insgesamt immer noch ein Wohnraummangel. Vor diesem Hintergrund werden wir an der 10-jährigen Kündigungsfrist nach Wohnungsumwandlung festhalten.
PDS: Die Mietrechtsreform ist aus unserer Sicht nicht der große Wurf. Sie bringt zwar Verbesserungen auch für Mieterinnen und Mieter, lässt aber gegenüber ursprünglichen Absichten wichtige Fragen unangetastet. Als besonders kritikwürdig erweist sich hier die Tatsache, dass die Modernisierungsumlage in der Höhe unverändert blieb. Modernisierung kann wie bisher zur Verdrängung führen. Auch die Regelungen zum Mietspiegel sind aus unserer Sicht nicht ausreichend. Hier wäre ein Mietspiegelgesetz notwendig (größere Rolle Bestandsmieten, verbesserte Mitsprache der Bezirke bei Wohnlageneinordnung). Die Kündigungssperrfrist nach Umwandlung in Wohneigentum muss für das Land Berlin auf zehn Jahre festgelegt werden.
Bündnis 90/Die Grünen: Mit dem neuen Mietrecht besteht die Möglichkeit, den Berliner Mietspiegel in einen "qualifizierten Mietspiegel" umzuwandeln. Wir wollen dies nur im Einvernehmen mit den beteiligten Verbänden der Mieter und Vermieter vollziehen, da für Teile des Mietspiegels ein Anerkennungsvorbehalt durch die Verbände der Mieter geltend gemacht wurde. Auf Grund der Regelungen des neuen Mietrechts gilt für Berlin für drei Jahre eine zehnjährige Kündigungssperrfrist bei Wohnungsumwandlungen. Das ist notwendig, da der Verdrängungsdruck enorm ist und sich Teile der Bevölkerung nicht ausreichend mit Mietwohnungen versorgen können. Unser Interesse ist es, bis zum September 2004 eine Folgeregelung zu treffen, die weiterhin den Schutz der MieterInnen in gleichem Umfang gewährleistet.
FDP: Die gegenwärtige Lage auf dem Wohnungsmarkt und auch die gegenwärtige wirtschaftliche Situation sowie die Unübersichtlichkeit des Mietrechts verlangen dringend nach einer Mietrechtsreform. Ein modernes Mietrecht muss einerseits einen fairen Ausgleich zwischen Mieter- und Vermieterinteressen suchen und andererseits die Interessen der Investoren berücksichtigen.
Gegen die Einführung qualifizierter Mietspiegel, haben wir schwerwiegende Bedenken. Ihre Erstellung ist mit einem hohen Kostenaufwand verbunden. Schließlich darf auch nicht übersehen werden, dass die ortsübliche Vergleichsmiete keine exakte mathematische Größe ist.
Wir plädieren § 577 betreffend bei der Wohnungsumwandlung für einen bundeseinheitlichen Mieterschutz von drei Jahren, der bei Stellung von Ersatzwohnraum durchbrochen werden kann.
9. Viele besser verdienende Mieter mit Kindern wandern nach wie vor in das Umland von Berlin ab, weil sie nur dort ihre eigenheimorientierten Wohnvorstellungen befriedigen können. Was können und wollen Sie unternehmen, um diese Stadtflucht zu bremsen?
CDU: Wir haben in der vorletzten Wahlperiode zahlreiche Initiativen ergriffen, um Flächen für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern planungsrechtlich zu sichern. Die SPD-geführte Stadtentwicklungsverwaltung ist dem nur schleppend nachgekommen. In der letzten Wahlperiode wurde dies wegen angeblich fehlender Nachfrage weitestgehend eingestellt. Das bis 1999 laufende Förderprogramm für den Eigentumserwerb förderungswürdiger Personen wurde umgestellt auf den Wohnungskauf in Quartiersmanagement-Gebieten. Damit treibt Berlin potente Steuerzahler geradezu nach Brandenburg. Eine ideologisch motivierte Fehlentwicklung, die wir ebenso radikal, wie sie eingeleitet wurde, auch wieder umkehren wollen. Zielgruppe sind Personen und Familien, die ja gerade mit dem Eigentum bereit sind, sich langfristig an Berlin zu binden und deren Steueraufkommen tendenziell deutlich ansteigen dürfte.
SPD: Durch Bereitstellung von preisgünstigen Baugrundstücken in Berlin für den Eigenheimbau wollen wir erreichen, dass viele Familien in der Stadt bleiben. Die Stadt bietet ihnen eine hervorragende Infrastruktur. Dafür müssen wir werben. Grundsätzlich werden wir aber akzeptieren müssen, dass wir nicht jede Familie in der Stadt werden halten können. Hier geht es uns in Berlin nach dem Mauerfall nicht anders als allen anderen Großstädten im Bundesgebiet seit jeher. Wir wollen aber auch die Innenstadt attraktiv zum Wohnen erhalten beziehungsweise entwickeln. Denn nicht jede Familie mit Kindern hat als Lebensentwurf das eigene Heim vor Augen. Familiengerechtes Wohnen in der Innenstadt mit ausreichender Infrastruktur und genügend Grünflächen ist ein weiterer wichtiger stadtentwicklungspolitischer Ansatz von uns.
PDS: Wir halten das Problem der Stadtflucht für ein mehrdimensionales. Den Traum vom bezahlbaren, eigenen Häuschen im Grünen kann, wie alle Erfahrungen zeigen, Berlin nicht erfüllen. Bisherige Eigenheimstrategien sind gescheitert. Insofern kann ein Gegensteuern nur heißen, dafür Sorge zu tragen, dass die Wohnzufriedenheit insgesamt erhöht wird. Hauptprobleme sind hier der Mangel an sozialer Infrastruktur und Grün sowie die zunehmenden Belastungen durch den Verkehr. Demzufolge muss sich Berlin darauf konzentrieren, die knappen Haushaltsmittel so einzusetzen, dass die Stadtquartiere und insbesondere die Großsiedlungen in Ost und West attraktiver gestaltet werden. Bestandserhalt, Wohnumfeld- und Infrastrukturmaßnahmen müssen stärker gefördert werden.
Bündnis 90/Die Grünen: Die Stadtflucht vieler besser verdienender Mieter mit Kindern kann nur aufgehalten werden, wenn die Lebensqualität der städtischen Wohngebiete entscheidend verbessert wird. Wir wollen die stadtteilnahe Infrastruktur (Schulen, Grünanlagen etc.) schrittweise erneuern und ein "1000-Höfe-Programm" für Entsiegelung und gemeinschaftliche Hofgestaltung für private, teilprivate und öffentliche Flächen auflegen. Zu einem attraktiven Wohnumfeld gehören Orte mit hoher Aufenthaltsqualität und Sicherheit für Kinder. Dies geht einher mit Verkehrsberuhigung und der Verbesserung der Bedingungen für Fußgänger und Fahrradfahrer. Die Umsetzung eines ersten Projektes für ein autofreies Wohngebiet ist in Berlin überfällig. Die Vorteile der Stadt sind Infrastruktur und kulturelle Angebote, sie müssen verbessert oder geschaffen werden.
FDP: Berlin muss eine Strategie entwickeln, um seine Wohneigentumsquote zu erhöhen, die die niedrigste im ganzen Bundesgebiet ist. Dazu brauchen wir jedoch nicht nur familiengerechte und attraktive Eigentumswohnungen, Schachtel- und Reihenhäuser, sondern auch eine lebendige und bedarfsgerechte Infrastruktur vom Kindergarten bis zur weiterführenden Schule, vom öffentlichen Personennahverkehr bis zum Autobahnanschluss. Städtisches Leben ist attraktiv und kann es auch für Familien sein, die es zur Zeit in den so genannten Speckgürtel zieht.
10. In Berlin wird seit Jahren eine engagierte Diskussion über Architekturqualität geführt. Wie wollen Sie den Qualitätswettbewerb zu Gunsten besserer und bedarfsgerechterer Wohnarchitektur - auch im Rahmen von Umbaumaßnahmen - fördern und wie soll insbesondere gesichert werden, dass Nutzerbedürfnisse in diesem Qualitätswettbewerb einen höheren Stellenwert bekommen?
CDU: Die angesprochene Diskussion über Architekturqualität lässt wohl eben kein endgültiges Urteil über bessere oder schlechtere Leistungen zu. Die Vielfalt der Bauten und die daraus resultierende Wahlmöglichkeit für Mieter oder Käufer führt zu deutlichen Signalen hinsichtlich der Erfüllung von Nutzerbedürfnissen. Diese unterliegen zudem einem ständigen Wandel, so dass morgen schon ganz andere Konzepte als heute nachgefragt werden. Angesichts der durchschnittlichen Lebensdauer eines Gebäudes von 100 Jahren kann heute kaum zuverlässig über Architekturqualität geurteilt werden.
Bedarfsgerechte Planung wird durch die Bauordnung sichergestellt, die von der Großen Koalition zuletzt sehr deutlich in Hinblick auf die Bedürfnisse alter und behinderter Menschen geändert wurde. Dieser Rahmen kann bei Bedarf weiter ergänzt werden.
SPD: Strittige Diskussionen über die Qualität von Architektur hat es schon immer gegeben. Dass dies auch heute so ist, stellt nichts Besonderes dar. Nur in der Auseinandersetzung liegt der Fortschritt. Wir halten an dem Ziel fest, grundsätzlich Wettbewerbe für die städtebauliche Entwicklung beziehungsweise den Neubau von Gebäuden zu fordern. Diese Konkurrenz ist zwar kein Garant für eine stets anspruchsvolle städtische Entwicklung oder Architektur. Sie fördert jedoch Vielfalt und unterschiedliche Ideen, und das ist auch gut so.
PDS: Die Entwicklung von Architekturqualität und Baukultur sind Aufgaben von gesamtgesellschaftlicher Dimension. Wegen der zurückgehenden öffentlichen Bautätigkeit und Fördermittel wird sich der staatliche Handlungsrahmen verändern. Schwerpunkte staatlichen Handelns können eine Konkretisierung von Förderrichtlinien und Qualifizierung der Behördenmitarbeiter/innen, ein verstärkter Dialog mit Bauherren und eine aktivere Öffentlichkeitsarbeit zu diesen Fragen sein. Wir unterstützen außerdem die Einrichtung von Fachbeiräten auf Landes- und Bezirksebene sowie die stärkere Einbeziehung von Bewohnergremien (Stadtteilvereine, Betroffenenvertretungen und Mieterbeiräte) im Vorfeld von Baumaßnahmen.
Bündnis 90/Die Grünen: Die Bedürfnisse der Nutzer von Wohnungen kommen am ehesten zur Geltung, wenn diese bei der Gestaltung ihrer Wohnung mitbestimmen können. Gerade die Förderprogramme zur Mietermodernisierung und für wohnungspolitische Projekte, d.h. Gruppenselbsthilfe, sind in diesem Zusammenhang wichtig und sollten ausgebaut werden. Die Diskussion um die Architektur muss weg von der Fassadendebatte hin auf die Nutzungsinteressen konzentriert werden. Um die Vermarktungschancen auf dem Wohnungsmarkt zu erhöhen, müssen zielgruppengenaue Angebote geschaffen werden. Ob Wohnen im Alter, Familienwohnen oder Gruppenwohnen, ob IT-Angebote oder besonderer Service, es gibt noch viel zu wünschen.
FDP: Dies ist eine von der staatlichen Seite schwierig umzusetzende Forderung, da der staatliche Einfluss auf die konkrete Architektur - ich behaupte: zum Glück! - sehr klein ist. In einem funktionierenden Wohnungsmarkt wird das städtebauliche Umfeld und wird die Architektur jedoch fast von selbst zu einem Bewertungskriterium für die potenziellen Mieter und Eigentümer. Ein ausgeglichener Wohnungsmarkt ist aus meiner Sicht deshalb der beste Nährboden auch für einen Qualitätswettbewerb im Bereich der Architektur.
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