MieterMagazin

 September 2003 - aktuell

Fogging

Spiel mit Nerv und Zeit

Als Michaela Weise im Februar 1997 ihre neue Wohnung in der Strausberger Straße 15 in Hohenschönhausen bezog, hatte sie bereits viel Geld in die Renovierung investiert. Inzwischen hat sie Bad und Küche bereits dreimal renoviert, die anderen Zimmer zweimal. Der Grund: Schwarzstaubablagerungen, besser bekannt als Fogging.

Wer sich auf die Suche nach den letzten unerklärlichen Phänomenen der Erde begeben will, muss keine große Reise machen. Es gibt sie noch, die Mysterien, die sich allen Erklärungsversuchen der modernen Wissenschaft widersetzen - mitten unter uns. Auch Michaela Weise, als Bankangestellte eher ein rationaler Typ, fragt sich manchmal, warum es gerade sie getroffen hat. Ein Jahr, nachdem sie eingezogen war, stellte sie die ersten schwarzen Flecken an Wänden und Decken fest: Fogging, auch als "Magic Dust" bekannt (das MieterMagazin berichtete in seiner Ausgabe 3/02, Seite 7: "Fogging: Geheimnisvolle Beläge nach der Renovierung").

Als die schwarzen Beläge immer wieder kamen, verständigte sie im Frühjahr 2000 den Vermieter, die Wohnungsbaugesellschaft GSW - im Herbst erfolgte eine erste Besichtigung. Die GSW empfahl ihr, doch die Tapeten abzureißen, damit man den Putz inspizieren könne. Zu der angekündigten Inspektion erschien dann allerdings niemand. Das Wohnungsunternehmen schriftlich auf Michaela Weises Frage, wer denn nun die entstandenen Kosten trage: "Wir renovieren doch nicht Ihre Wohnung!" Ein Vertreter der GSW empfahl ihr sogar, Wände und Decken mit einer Putzgrundierung auf Fungizid-Basis zu behandeln - bei Fogging genau das Falsche. Auch eine Beschwerde beim Bau- und Wohnungsaufsichtsamt brachte keine Änderungen.

Ende Januar 2003 erschien endlich eine Mitarbeiterin der GSW, um sich die neuerlichen Schäden anzusehen - aus der Ferne. Die besonders betroffene Küche hat die GSW-Abgesandte noch nicht einmal betreten, Proben wurden nicht entnommen. Stattdessen erhielt die Mieterin mit Schreiben vom 17. Februar 2003 wohlgemeinte Ratschläge: "Nur die Anwendung einer speziellen Farbe sowie der Zeitverlauf kann den so genannten Fogging-Effekt verhindern beziehungsweise abschwächen, wenn nicht zeitaufwändig und kostenintensiv die tatsächliche Quelle ermittelt werden soll. Diese Ursachenforschung ist, da bauseitige Mängel ausgeschlossen werden können, nicht von unserer Seite aus zu veranlassen."

Die GSW setzt sich damit über die geltende Rechtsprechung hinweg, die seit einem Urteil des AG Hamburg vom 1. August 2000 wiederholt darauf verwiesen hat, dass der Vermieter die Beweislast dafür trägt, dass die in seinen Räumen aufgetretenen Schwarzverfärbungen nicht bauseitig bedingt sind. Auch das Umweltbundesamt stellt eindeutig fest: "Es gibt Einflussfaktoren, die im Gebäude selbst zu suchen sind.

Die Fassade des Gebäudes Strausberger Straße 15 wurde Anfang der 90er Jahre erneuert - mit einem kunstharzhaltigen Putz, wie der von Michaela Weise beauftragte Sachverständige von "Beratung und Analyse - Verein für Umweltchemie e.V." festgestellt hat. Als Ursache für die Schwarzstaubbelastung im Begehungsprotokoll nennt Peter Braun an erster Stelle die fehlerhafte Wärmedämmung. Sein Fazit: "Ein Einfluss des Nutzerverhaltens auf die Entstehung des Foggingphänomens in der Wohnung von Frau Weise ist nicht erkennbar." Die von der GSW als Schadensursache monierten "Laminat-Fußbodenbeläge" erweisen sich bei genauerer Betrachtung als Echtholz-Parkett. Da ist es fast nebensächlich, dass die GSW im April dieses Jahres in einem Schreiben Schwarzschimmel und Schwarzstaub und gelegentlich auch den Vornamen ihrer Mieterin verwechselt. Auf den bereits vor Monaten zugesicherten "Endbescheid" wartet Michaela Weise noch immer. Die GSW spielt auf Zeit - und mit den Nerven ihrer Mieter.

Rainer Bratfisch

Bei Klick: Vergrößerung des Fotos

Die GSW schleicht sich aus der Verantwortung: Schwarzstaubablagerungen in der Wohnung von Michaela Weise
Foto: Rolf Schulten

Bei Klick: Vergrößerung des Fotos

"Ich wohne doch hier nicht zu Forschungszwecken": Fogging-Opfer Michaela Weise
Foto: Rolf Schulten

" Der Vermieter ist zur Instandsetzung nach Schäden wegen Verschwärzung einer Wohnung verpflichtet, wenn er Baumängel als Ursache hierfür nicht ausräumen kann."
AG Hamburg 48 C 299/99

  Literatur:
Attacke des schwarzen Staubes - das Phänomen "Schwarze Wohnungen". Berlin: Umweltbundesamt 2003. 15 Seiten.
Zu beziehen über: UBA, Fachgebiet II 2.3, Innenraumhygiene,
Postfach 330022,
14191 Berlin,
Fax 030/8903-2912,
Internet: www.umwelt bundesamt.de

nach oben auf dieser Seite    zurück zur letzten Seite    diese Seite drucken    diesen Artikel versenden als E-Mail    zur Startseite Berliner Mieterverein online

Copyright: Berliner Mieterverein e.V., Wilhelmstraße 74, 10117 Berlin