MieterMagazin

 September 2003 - aktuell

Verwertungskündigung Ost

Bundesrat will Vermieterrechte stärken

Einstimmig hat der Bundesrat auf Antrag der Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt beschlossen, die so genannte Verwertungskündigung für Ostdeutschland zuzulassen. Der Deutsche Mieterbund (DMB) appellierte nun an die Bundesregierung und die rot/grünen Bundestagsfraktionen, das Ansinnen des Bundesrats zurückzuweisen und zum Wahlversprechen zurückzukehren, im Osten keine Abrisskündigung zuzulassen.

Will der Vermieter einem Mieter kündigen, so braucht er ein berechtigtes Interesse. Neben Eigenbedarf und bei der Pflichtverletzung von Vertragsinhalten kann dem Mieter gekündigt werden, wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert wird und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde. Diese dritte Kündigungsmöglichkeit wurde im Einigungsvertrag 1990 für Ost-Mietverhältnisse aus der Zeit vor dem 3. Oktober 1990 ausgeschlossen. Man befürchtete zu Recht durch Modernisierung und Abriss eine Art Vertreibung der Ost-Mieter durch West-Eigentümer.

Auf Antrag der CDU-geführten Bundesländer Sachsen-Anhalt und Sachsen soll dieser Kündigungsschutz für Ost-Mieter nun fallen. 13 Jahre nach dem Einigungsvertrag haben sich zwar die Anlässe geändert, die Ziele von Vermietern jedoch nicht. Beim Berliner Mieterverein (BMV) befürchtet man, dass mit der Preisgabe dieses Kündigungsschutzes der Einfluss der Mieter beim Stadtumbau Ost vollständig ausgeschlossen werden soll. Vollkommen unverständlich sei, so heißt es beim Berliner Mieterverein, warum der CDU-Vorstoß auch von den SPD/PDS-geführten Landesregierungen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern sowie den rot/ grünen Landesregierungen in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein mitgetragen wurde. Denn bei vorhandenem öffentlichen Interesse und relevantem individuellen Interesse des Vermieters kann ein besonderes berechtigtes Interesse an der Beendigung von Mietverhältnissen auch bisher schon bestehen, wenn zum Beispiel einige wenige verbliebene Mieter abgestimmte Stadtumbaukonzepte behindern. Dies hat die Rechtsprechung in den letzten Jahren, zuletzt durch das Landgericht Gera (Az: 1 S 123/03), immer wieder gezeigt. "Neuer Eingriffsmöglichkeiten für Vermieter bedarf es daher nicht", so Hartmann Vetter, BMV-Hauptgeschäftsführer.

Offenbar sollen nun Mieter weichen, wenn sie einer lukrativeren Nutzungsmöglichkeit im Wege stehen. "Wenn hier SPD und Grüne mitstimmen, ist das ein Wortbruch", kommentierte Franz-Georg Rips, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes, den Vorgang. Vor der Bundestagswahl 2002 hatten sich die Bundesvorstände von SPD und Grünen in einer gemeinsamen Erklärung mit dem DMB vehement gegen eine Abrisskündigung im Osten ausgesprochen. Wenn nun der Bundesratsbeschluss, der einstimmig erfolgte, dem Bundestag zugeleitet wird, kommt die Stunde der Wahrheit.

Reiner Wild

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"Es bedarf keiner neuen Eingriffsrechte für Vermieter": BMV-Hauptgeschäftsführer Hartmann Vetter
Foto: Michael Jespersen

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