MieterMagazin

 August 2004 - aktuell

Gagfah verkauft

Mieter sollen Schutzrechte schriftlich einfordern

Die Gagfah, viertgrößtes deutsches Wohnungsunternehmen im Eigentum der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), ist veräußert. Das Rennen um die 81000 Wohnungen (24500 davon in Berlin), machte unter den sechs Bietern die amerikanische Fondsgesellschaft "Fortress". Die neuen Eigner sicherten laut BfA den Mietern dieser Wohnungen weitgehende Schutzrechte zu. Der Berliner Mieterverein (BMV) empfiehlt den betroffenen Mietern dennoch, sich diese Schutzrechte im Rahmen von Zusatzvereinbarungen zu ihren Mietverträgen festschreiben zu lassen.

Mit einer Verkaufssumme von 2,1 Milliarden Euro und der zusätzlichen Übernahme einer auf dem Unternehmen lastenden Schuld von 1,6 Milliarden Euro durch Fortress erzielte die BfA in etwa den ins Auge gefassten Erlös. Hintergrund des Verkaufs war das Bestreben von Finanzminister Eichel, Mittel in die Rentenkasse der BfA zu wirtschaften, um den Bundeshaushalt vor einer drohenden Übernahme von Rentenzahlungen zu bewahren (MieterMagazin 6+7/04, Seite 20: "Tropfen auf den heißen Stein").

Sowohl die BfA wie auch der neue Eigentümer haben mehrfach versichert, dass der Schutz der Mieter vertraglich geregelt worden sei. Fortress-Manager Matthias Moser verkündete nach Übernahme des Unternehmens, dass es "weder Kündigungen noch Luxusmodernisierungen" geben werde. Sollten Wohnungen weiterveräußert werden - was die Investoren für einen Zeitraum von zehn Jahren ausgeschlossen haben - würden sie vorrangig den dort lebenden Mietern angeboten.

Währenddessen wies BMV-Hauptgeschäftsführer Hartmann Vetter darauf hin, dass ein wirksamer Mieterschutz nur dann gegeben sei, wenn die einzelnen Mieter mit dem Eigentümer eine schriftliche Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag aushandeln, in denen diese Rechte ausdrücklich festgelegt sind. Sollte der neue Erwerber nämlich entgegen seiner Ankündigung den Wohnungsbestand oder Teile daraus schon bald an einen anderen Investor weiterveräußern, wäre dieser an die zwischen der BfA und Fortress ausgehandelten Bestimmungen nicht mehr gebunden.

Die Gagfah-Mieter sollen daher ihren Vermieter anschreiben und eine einzelvertragliche Regelung zum Schutz gegen Eigenbedarfskündigung und Luxusmodernisierung sowie ein Vorkaufsrecht einfordern. BMV-Geschäftsführer Hartmann Vetter: "Es hat sich in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass vollmundige Ankündigungen nicht eingehalten wurden und die besten Teile eines Wohnungsbestands gewinnbringend weiter veräußert wurden".

uh

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