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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin hat in mehreren Urteilen die Mietobergrenzen für Milieuschutzgebiete ausgehebelt. Die Entscheidungen stoßen beim Berliner Mieterverein auf Unverständnis und lösen große Besorgnis aus.
Die Richtersprüche werden zur Konsequenz haben, dass Mieter erheblich mehr Geld für Modernisierungen ausgeben oder aber umziehen müssen. Damit verkommt der Milieuschutz, die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, wie er im Baugesetzbuch vorgesehen ist, zu einer Worthülse, so Hartmann Vetter, Hauptgeschäftsführer des Berliner Mieterverein. Das Bemühen insbesondere der Innenstadtbezirke um Stabilisierung von Quartieren wird unterlaufen. Damit setzt sich die unheilvolle Rechtsprechung zu den Mietobergrenzen in Sanierungsgebieten fort. Der Berliner Mieterverein hält die Entscheidungen (OVG 2 B 3.02, OVG 2 B 4.02 und OVG 2 B 5.02) für falsch. Nach dem Baugesetzbuch bedürfen Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters in den Milieuschutzgebieten einer besonderen Genehmigung des Bezirksamtes. Sie darf dann versagt werden, "wenn die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus städtebaulichen Gründen erhalten werden soll". Andererseits ist sie zu erteilen, wenn die "Änderung einer baulichen Anlage (Modernisierung) der Herstellung des zeitgemäßen Ausstattungsstandards einer durchschnittlichen Wohnung unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen dient". Die zeitgemäße Ausstattung ist nach Auffassung des Berliner Mieterverein erst dann erreicht, wenn zwei Drittel aller Wohnungen des Gebiets über genau diesen Standard verfügen. Es bleibt nicht nachvollziehbar, warum das OVG von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 1992 abweicht, nach der der allgemein übliche Standard dann erreicht ist, wenn dieser Zustand bei der überwiegenden Mehrzahl von Mieträumen - mindestens zwei Dritteln - in Gebäuden gleichen Alters innerhalb einer Region angetroffen wird. Der mündlichen Verhandlung des OVG nach soll zukünftig als Vergleichsmaßstab der Bundesdurchschnitt zu Grunde gelegt werden. Dies aber bringt die Verwaltung in enorme Schwierigkeiten, da entsprechende Daten bundesweit nicht vorliegen. Der Berliner Mieterverein fordert das in dem Streitfall unterlegene Bezirksamt Pankow auf, alle Rechtsmittel gegen das Urteil auszuschöpfen. Gleichzeitig ist zur Absicherung der Mietobergrenzen in Milieuschutzgebieten eine Bundesratsinitiative des Landes Berlin erforderlich, mit der der zeitgemäße Standard präzisiert wird.
Reiner Wild
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