MieterMagazin

 Juni/Juli 2004 - aktuell

"Hartz IV" und Wohngeld

Pauschal in die Abwärtsspirale

Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist beschlossene Sache. Die konkreten Folgen, wie etwa die Änderungen bei den Wohngeldzahlungen, sind den Betroffenen aber kaum bekannt. Alle Sozialverbände warnen jetzt schon vor einer wachsenden Armut, die die Gesellschaft spalten wird.

In Berlin werden zurzeit alle Bewilligungen auf Wohngeld, die im Rahmen von Arbeitslosen- oder Sozialhilfe gegeben werden, bis zum 31. Dezember 2004 befristet. Hintergrund ist die geplante Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Januar 2005, auch als "Hartz IV" (Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt) bezeichnet, nach der alle arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger in die Zuständigkeit der "Agenturen für Arbeit" (AA) überwechseln. Hier werden ihnen künftig alle finanziellen Leistungen "aus einer Hand" gewährt, worunter neben dem einheitlichen Arbeitslosengeld II (ALG II) auch die Bewilligungen der "Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung" fallen.

Gleichzeitig werden alle bisherigen Langzeitarbeitslosen mit Hartz IV auf das ALG II zurückgestuft, das mit 345 Euro im Monat so niedrig ist, dass davon keine Mietzahlungen mehr möglich sind. Auch bei ihnen werden deshalb die Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen.

Im Gesetz ist darüber hinaus für eine ganze Reihe von bisher Wohngeldberechtigten inzwischen ein Ausschluss vom Wohngeld verankert worden, nämlich immer dann, wenn diese Personen eine so genannte Transferleistung beziehen (unter anderem ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz). "Finanziell wird aber niemand dadurch schlechter gestellt, dass er keinen Anspruch mehr auf Wohngeld hat", kommentiert ein Sprecher des Bundesministeriums für Bauen und Wohnen die Änderung. Das stimmt allerdings nicht generell: So weist das Gesetz ausdrücklich darauf hin, dass die tatsächlichen Kosten nach sechs Monaten nur noch für einen "angemessenen" Aufwand übernommen werden. Und man hat es geahnt: Was genau nun "angemessen" ist, soll erst im Nachhinein definiert werden. Per Verordnungsermächtigung, das heißt ohne Zustimmung des Bundesrates, sollen die Bundesministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie Finanzen als auch Gesundheit und Soziale Sicherung nun die neue Messlatte festlegen. Angeblich gibt es noch nicht einmal ansatzweise einen ersten Entwurf dafür. Doch es würden nicht gleich drei Ministerien aufgeboten, wenn sich nicht ein noch viel tief greifenderer Einschnitt ankündigen würde: So fordert das Gesetz ausdrücklich auch zur Klärung darüber auf, "unter welchen Voraussetzungen sich Miet- und Heizkosten pauschalieren lassen".

Die gesamten Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose, die in der Vergangenheit noch als Wohngeld zur Hälfte vom Bund und den Ländern finanziert wurden, müssen in Zukunft von den Kommunen allein getragen werden.

Die Sozialverbände in ganz Deutschland befürchten deshalb, dass der Kostendruck der Kommunen an die Erwerbslosen weitergereicht wird. Denn laut ihren Schätzungen erhöht sich durch die Reform die Anzahl der Menschen, die direkt auf die Mietübernahme durch die öffentliche Hand angewiesen sind, in einigen Städten erheblich.

"Zur verzweifelten Suche nach einem Arbeitsplatz kommt dann noch die Bürde eines Umzugs aus der angestammten Umgebung", sagt Knut Unger vom Mieterverein Witten in Nordrhein-Westfalen. Auch in Berlin stünde die viel beschworene soziale Stadt mit durchmischter Bewohnerstruktur dann vor dem Aus.

"Allerdings kann die Übernahme der Miet- und Heizkosten auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Wohngeld bedeuten, denn das Wohngeld fängt nur einen Teil der Miete auf", erklärt Reiner Wild, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Berliner Mieterverein. "Auch muss nicht jeder umziehen, denn die Sozialhilfeempfänger leben schon jetzt in Wohnungen, deren Größe und Kosten gesetzlich beschränkt werden." Sollte sich mit Einführung des ALG II abzeichnen, dass Mieter einen Teil des Geldes für die Miete abzweigen müssten, sei das jedoch keinesfalls hinnehmbar. "Aber der Wohnungsmarkt wird langfristig auf die neue Gesetzeslage reagieren, denn sonst stehen den Vermietern die Wohnungen leer", so Wild.

Sabine Schuster

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Welche Auswirkungen
"Hartz IV" haben wird, weiß auf Bundesebene niemand - sicher ist nur: Die Betroffenen erhalten weniger Geld
Foto: Sabine Schuster

" Die Abschaffung des Wohngeldes beseitigt nur aufwändige finanzielle Erstattungen zwischen öffentlichen Stellen."
Erläuterungen der Bundesregierung
zum Hartz-IV-Gesetz

 In Zahlen

300 Millionen Euro weniger in Berliner Portmonees
Mit Hartz IV werden in Berlin schätzungsweise 377000 arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger, Arbeitslosenhilfebezieher und deren Angehörige von dem neuen ALG II leben müssen. Rausgerechnet sind hierbei schon jene 50000 bisherigen Arbeitslosenhilfebezieher, die kein Geld mehr erhalten werden, weil sie zu viel Vermögen besitzen oder der Partner zu viel verdient. Nach Berechnungen der Sozialverwaltung führt die Reform in der Hauptstadt zu einem Kaufkraftverlust von 300 Millionen Euro im Jahr.
sas

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