MieterMagazin

 Juni 2003 - aktuell

BSR-Straßenreinigungsgebühren

Jetzt wird rückerstattet

Die BSR hat mittlerweile die in den Jahren 1999 bis 2002 zu viel verlangten Straßenreinigungsgebühren an die Grundstückseigentümer erstattet. Etwa 66 MiIlionen Euro flossen zurück, im Wesentlichen durch Aufrechnung mit der ersten Quartalsrechnung für 2003. Nun erwarten die Mieter, dass das Geld an sie weitergereicht wird.

Mieter, die im Rahmen von Betriebskosten Straßenreinigungsgebühren gezahlt haben, erhalten in den nächsten Monaten Rückerstattungen wegen überhöhter Straßenreinigungsgebühren für die Jahre 1999 bis 2002. Es ist mit Rückerstattungsbeträgen in Höhe von 2,50 bis 12,50 Euro pro Wohnung und Jahr zu rechnen, so dass insgesamt maximal bis zu 50 Euro je Mietverhältnis zu erwarten sind. Die Höhe des individuellen Rückerstattungsbetrages hängt davon ab, wie das Verhältnis von Wohnfläche zu Grundstücksfläche ist: Je größer das Grundstück und je geringer die Wohnfläche, desto größer ist der Erstattungsbetrag und umgekehrt: Je kleiner das Grundstück und je größer die Wohnfläche, desto kleiner ist die Rückerstattung.

Der Berliner Mieterverein empfiehlt ein vereinfachtes Berechnungsverfahren, was rechtlich unbedenklich ist und den Verwaltungsaufwand angesichts der zu erteilenden Gutschriften verhältnismäßig gering hält. Die BSR erteilt den Grundstückseigentümern Sondergutschriften, die nach einzelnen Quartalen beziehungsweise Jahren pro Grundstück aufgeschlüsselt werden. Der Eigentümer hat diesen Gutschriftbetrag durch die gesamte Wohnfläche des Grundstücks zu dividieren und sie mit der Größe der Wohnung zu multiplizieren. Der so ermittelte Gesamtbetrag ist durch 48 Monate zu dividieren, so dass der Erstattungsbetrag pro Monat feststeht. Wann genau die Rückerstattung an die Mieter erfolgt, hängt vom Einzelfall ab. Viele Mieter werden aber erst mit der Betriebskostenabrechnung 2003 im Jahre 2004 in den Genuss der Rückerstattung kommen und dann wohl auch zumeist im Wege der Aufrechnung.

Ist in den Jahren 1999 bis 2002 kein Mieterwechsel erfolgt, steht dem Mieter der gesamte Betrag zu. Ist es zu einem Mieterwechsel gekommen, so wird dem jeweiligen Mieter der Betrag anteilig nach Monaten gutzuschreiben sein.

Sollte der Mieter nicht mehr in der Wohnung wohnen und nicht mehr erreichbar sein, ist der Vermieter nach Auffassung des Berliner Mieterverein und der Vermieterverbände nicht verpflichtet, aufwändige Ermittlungen anzustellen. Der nicht rückerstattungsfähige Rest soll vom Vermieter für Investitionen in Projekte verwendet werden, die der gesamten Mieterschaft zu Gute kommen, zum Beispiel ein Hoffest oder eine neue Hofgestaltung. Dazu bekannte sich auch der Vermieterverband Haus & Grund, auf dessen hartnäckiges Betreiben hin die Tarifkalkulation der BSR schon lange im Zwielicht steht.

Reiner Wild

nach oben auf dieser Seite    zurück zur letzten Seite    diese Seite drucken    diesen Artikel versenden als E-Mail    zur Startseite Berliner Mieterverein online

Copyright: Berliner Mieterverein e.V., Wilhelmstraße 74, 10117 Berlin