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Trotz anhaltender Diskussion über Rechtmäßigkeit und Sinnhaftigkeit von Mietobergrenzen hat auch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ein neues Milieuschutzgebiet festgesetzt, das mittlerweile vierte im Bezirk. Im Ortsteil Kreuzberg sind zukünftig rund um die Bergmannstraße Baumaßnahmen einer besonderen Genehmigungspflicht unterworfen. Gehen diese über den Normalstandard hinaus, bleibt den Vermietern nur der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages, mit dem er sich auch zur Einhaltung von Mietobergrenzen verpflichtet.
Mit interessanten Läden und diversen Kneipen, Cafés und Restaurants stieg das Gebiet rund um die Bergmannstraße in den letzten Jahren in der Gunst der Wohnungssuchenden. Einkommensstärkere Single-Haushalte werden offenbar vom urbanen Ambiente der Bergmannstraße stark angezogen. Das lässt die Mietpreise weiter nach oben steigen. Schon heute wird mit 4,62 Euro pro Quadratmeter netto mehr für Miete aufgewendet als zum Beispiel im Graefe-Kiez, einem anderen Kreuzberger Milieuschutzgebiet. Eine Studie des Stadtforschungsinstituts TOPOS unter den knapp 12000 Bewohnern hat ergeben, dass rund um die Bergmannstraße überproportional viele junge Menschen leben. Als Qualitäten des Gebiets gelten vor allem die attraktive Mischung von Freizeitangeboten, Einkaufsmöglichkeiten und die kulturelle Vielfalt der Bewohner. Die Forscher stellten eine hohe Gebietsbindung fest. Die neuen Bewohner ziehen in der Regel in modernisierte Bestände, stehen häufiger im Erwerbsleben und haben höhere Einkommen als der Durchschnitt. Der dadurch induzierte Mietanstieg hat Folgen für die lang ansässige Bewohnerschaft, deren Einkommen deutlich niedriger ist. Anzeichen von Verdrängung sind erkennbar. Eine Erhaltungsverordnung mit Milieuschutz, so Kreuzbergs Baustadtrat Franz Schulz (Grüne), kann dieser Entwicklung entgegentreten und die Prozesse abschwächen. Die Herstellung des gebietstypischen Ausstattungsstandards mit Sammelheizung, verfliestem Badezimmer, sicheren Elektroleitungen, Doppel- oder Isolierglasfenstern, Gegensprechanlage und Kabelanschluss wird vom Bezirksamt ohne Auflagen genehmigt. Das gilt auch für die Schaffung neuen Wohnraums, zum Beispiel durch Dachgeschossausbau. Für über die Normalausstattung hinausgehende Maßnahmen will das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg nur dann eine Genehmigung erteilen, wenn sich der Eigentümer zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages bereit erklärt und damit die darin enthaltenen Mietobergrenzen akzeptiert. Nach dem Beschluss muss sich der Bauherr im Gebiet um die Bergmannstraße allerdings nur auf drei Jahre zur Einhaltung der Mietobergrenzen verpflichten. Ob die Mietobergrenzen bei derart zurechtgestutzter Einsatzmöglichkeit noch Schutz vor Verdrängung bewirken, muss mit einem großen Fragezeichen versehen werden, heißt es beim Berliner Mieterverein (BMV). Aus Sorge vor der Festschreibung baulicher Missstände in Milieuschutzgebieten hat der Gesetzgeber 1998 das eigentliche Ziel der Vorschrift weitgehend ausgehebelt. Statt Verdrängungsschutz stand Genehmigungsfreiheit auf dem Programm. Ein Beitrag zum Abbau von Genehmigungsverfahren und damit zur Deregulierung sollte mit diesen Änderungen geleistet werden. Das Bezirksamt sei daher nach nunmehr angepasstem Genehmigungsverfahren aus Sicht des BMV gut beraten, in drei Jahren eine Erfolgskontrolle durchzuführen. Parallel will der BMV über seine Dachorganisation, den Deutschen Mieterbund, beim gerade laufenden Änderungsverfahren zum Baugesetzbuch eine Kurskorrektur der Gesetzgebung von 1998 erreichen.
Reiner Wild
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