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Für den Verbraucher ist erfreulich, dass ihm beim Kauf von Neuwaren seit Jahresbeginn eine auf zwei Jahre verlängerte Gewährleistung der Händler und Hersteller zusteht. Damit kann jedoch auch ein Problem auf ihn zukommen: Viele Kassen, vor allem in Kaufhäusern, spucken keine Papierbons aus, sondern Kassenzettel aus billigem Chemopapier.
Unter Einfluss von Licht und Wärme können die Angaben darauf innerhalb weniger Monate bis zur Unlesbarkeit verblassen. Das führt dazu, dass der Käufer zwar eine zweijährige Garantie hat, den Kauf im Fall eines Defekts der Ware aber womöglich nicht mehr nachweisen kann. Größere Anschaffungen, etwa Einrichtungsgegenstände wie Schrank, Bett, Kühltruhe oder Teppich, werden in der Regel zwar nicht mit einem einfachen Kassenbon quittiert, sondern mit einem Kaufvertrag. Doch die neue Kaffeemaschine, den Balkongrill oder das Sofakissen sollte sich der Kunde gesondert mit Firmenstempel quittieren lassen, falls er nur einen Kassenausdruck auf Thermopapier erhält. Weigert sich der Kassierer ("Das ist hier nicht üblich" - "Ich habe keinen Quittungsblock"), sollte der Verbraucher konsequenterweise den nächsten Einkauf anderswo tätigen. Es nützt ihm schließlich nichts, wenn er etwaige Garantiefälle mangels Beleg nicht durchsetzen kann. Kassenbons aus Thermopapier sollte man lichtgeschützt verwahren - etwa in einem eigens dafür bereitgestellten kleinen Karton oder in einem Ordner.
alo
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