MieterMagazin

 Mai 2003 - aktuell

Das Verwaltungsgericht hat entschieden

Vermieter haben keinen Anspruch
auf Anschlussförderung

Nach ersten Urteilen des Verwaltungsgerichts besteht für Vermieter kein Anspruch auf weitere Subventionen über die 15-jährige Grundförderung hinaus. Auch der Senat rechnet nun mit baldigen Mieterhöhungen. Diese werden deutlich über das bekannte Maß bisheriger Steigerungen im Sozialen Wohnungsbau hinausgehen, erwartet man beim Berliner Mieterverein (BMV).

Die 16. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts lehnte in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Eilanträge von zwei privaten Wohnungsunternehmen ab. Diese hatten verlangt, dass der Berliner Senat über die 15-jährige Grundförderung hinaus den Vermietern weitere Subventionen gewährt, die mietsenkend wirken. Dem vermochten die Richter nicht zu folgen.

Ein solcher Anspruch ergebe sich "weder aus dem verfassungsrechtlich verbürgten Gleichheitsgrundsatz noch aus der Eigentumsgarantie". Auch der Vertrauensschutz könne nicht geltend gemacht werden, denn das Land Berlin habe seinerzeit vertraglich keine Anschlussförderung zugesagt.

Finanzsenator Sarrazin begrüßte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Er sieht seine Position durch das Urteil bekräftigt und die dringend notwendige Rechtssicherheit hergestellt. Gleichwohl bleibt das weitere Verfahren abzuwarten, denn gegen das Urteil der 16. Kammer ist Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht eingelegt worden. Ob allerdings der Antragsteller, das Wohnungsunternehmen, bis zur Entscheidung des OVG überlebt, ist eine andere Frage. Schließlich hatte das Unternehmen vorgetragen, ohne die staatliche Subvention von knapp 20000 Euro im Monat sei es binnen sechs bis acht Wochen zahlungsunfähig. Die 16. Kammer verneinte im Übrigen auch einen Anspruch auf Förderung aus dem Zweiten Wohnungsbaugesetz, da dieses im September 2001 aufgehoben und alle Übergangsregelungen auf diesen Fall nicht zutreffend seien.

Das Gericht erkannte auch keine Ungleichbehandlung gegenüber Eigentümern, die im Wohnungsbauprogramm 1982 bis 1986 gebaut hatten und bereits in den Genuss der Anschlussförderung gekommen sind. Denn die vom Senat eingeführte Stichtagsregelung, wonach eine Anschlussförderung nur gewährt wird, wenn die Grundförderung vor dem 31. Dezember 2002 ausläuft, sei sachlich vertretbar und müsse hingenommen werden. Bei Stichtagsregelungen stehe der Verwaltung ein beträchtlicher Einschätzungsspielraum zu.

Wegen der Haushaltssituation des Landes Berlin unter Berücksichtigung der Wohnungsmarktverhältnisse sei eine veränderte Bewilligungspraxis nicht zu beanstanden. Die Einlassungen der Kammer auf die Wohnungsmarktsituation sind jedoch dürftig. Zum einen gibt man sich mit der Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahre 2001 zufrieden und verkennt den Trendwechsel. Zum anderen geht die 16. Kammer irrenderweise von 100000 leeren Wohnungen in Berlin aus, die preisgünstig auch Haushalten mit niedrigen Einkommen zur Verfügung stünden.

Nach der Entscheidung der 16. Kammer muss in den nächsten Wochen bei etwa 1000 Wohnungen aus den Förderprogrammen 1985 bis 1987 mit deutlichen Mietsteigerungen auf 6,55 bis 8,13 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gerechnet werden. Der Berliner Mieterverein empfiehlt dringend, nach Erhalt einer Mieterhöhungserklärung eiligst wegen der Ausnutzung des Sonderkündigungsrechts eine Beratungsstelle des BMV aufzusuchen.

Reiner Wild

  Das BMV-Infoblatt Nr. 165 "Wegfall der Anschluss-förderung" ist in der Hauptgeschäftsstelle oder über www.berliner-mieterverein.de erhältlich.

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