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Die Wohnungsbaugesellschaft Hohenschönhausen (HOWOGE) hat kürzlich ein Mieterhöhungsbegehren gegenüber 350 ihrer Mieter nicht mit dem Mietspiegel, sondern mit der Benennung von Vergleichswohnungen begründet. Die geforderten Mieten lagen dabei deutlich über den Mietspiegelwerten. Die Stadtentwicklungs-verwaltung, auf diese skandalöse Praxis angesprochen, gab eine wachsweiche Erklärung ab ("... im berechtigten Ausnahmefall anderes Begründungsmittel (möglich)"). Jetzt rudert Senator Peter Strieder mit aller Kraft zurück.
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"Wie die Profitgeier" (MieterMagazin 4/02, Seite 18) handle das Woh-nungsunternehmen HOWOGE. Nicht nur, dass die in der Vergangenheit bereits gezahlten Mieten schon über dem Oberwert des Berliner Miet-spiegels gelegen haben, die jetzt geforderten Mieten übersteigen diesen Wert noch deutlicher. Und da der Mietspiegel zur Begründung eines solchen Vorgehens nicht herangezogen werden kann, wurde er von der HOWOGE abqualifiziert ("… die ortsübliche Vergleichsmiete (wird) nicht in jedem Fall korrekt wiedergegeben") und in bester Spekulantenmanier die Mieterhöhung mit den Miethöhen von Vergleichswohnungen begründet. Der Lichtenberger Bezirksleiter des Berliner Mieterverein, Eckbert Krappe, urteilt drastisch: "Das ist eine Täuschung der Mieter."
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Das MieterMagazin - von dieser Vorgehensweise eines städtischen Wohnungsunternehmens arg befremdet - bat Stadtentwicklungssenator Peter Strieder (SPD) schriftlich um eine Bewertung der Vorgänge, die kurz vor Drucklegung der letzten Ausgabe eintraf und im Wortlaut veröffentlicht wurde (Seite 18: "Das aktuelle Interview: Selbstständig handelnde Unternehmen"). Dabei ließen die Antworten auf die MieterMagazin-Fragen jegliche eindeutige Stellungnahme zu den HOWOGE-Vorgängen vermissen - der Autor des MieterMagazin-Beitrags, Reiner Wild: "... ein Eiertanz".
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Mittlerweile erreichte das MieterMagazin eine zweite Stellungnahme, mit der sich Senator Strieder von dem ersten Schreiben aus seinem Hause deutlich distanziert und auch die Vorgehensweise der HOWOGE kritisiert (siehe unten: "Im Wortlaut").
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Keine Erklärung hat der Senator aber dazu abgegeben, dass bereits viele Mieter gutgläubig dem Mieterhöhungsverlangen zugestimmt haben. Nach wie vor fordert der Berliner Mieterverein (BMV), dass die HOWOGE auch im bereits erfolgten Zustimmungsfall die Mieterhöhungen zurücknimmt und die Miethöhen auf die betreffenden Mietspiegelwerte herunter korrigiert. BMV-Hauptgeschäftsführer Vetter: "Auch hier wäre ein deutliches Wort des zuständigen Senators Peter Strieder am Platze."
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Vetter kündigte inzwischen eine Flugblattaktion in den betroffenen HOWOGE-Häusern an. "Die Mieter haben nämlich einen Anspruch auf Rücknahme der Mieterhöhung, den sie in jedem Fall geltend machen sollten, weil sie getäuscht worden sind."
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uh
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Im Wortlaut
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Die HOWOGE muss sich an den Mietspiegel halten
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Senator Peter Strieder: "Ich musste mit Bedauern feststellen, dass in der Ausgabe des MieterMagazin 4/02 eine von Mitarbeitern meines Hauses erstellte, aber von mir nicht autorisierte Stellungnahme zu dem von Ihnen zu Recht kritisierten Vorgehen der Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE erschienen ist.
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Ausdrücklich möchte ich klarstellen, dass auch die HOWOGE - wie jeder andere Vermieter in Berlin - sich an den im Einvernehmen zwischen Mieter- und Vermieterorganisationen vereinbarten Mietspiegel halten muss. Es ist uns gelungen, mit dem in Berlin seit rund 15 Jahren erstellten Mietspiegel ein Instrument erarbeitet zu haben, das Mietern und Vermietern ein hohes Maß an Rechtssicherheit bietet.
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Von den Gerichten anerkannt, dient der Mietspiegel gleichermaßen Mietern und Vermietern und ist ein wichtiger Beitrag zur Transparenz des Mietenmarktes in Berlin. Mieterhöhungen über den Mietspiegel hinaus konterkarieren dieses wichtige Anliegen. Ich werde deshalb die HOWOGE auffordern, dezidiert darzulegen, wie es zu einer solchen Entscheidung kommen konnte und das Vorgehen kritisch von meinem Haus überprüfen lassen."
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