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Die Mieter der WBM-Gruppe erhielten von ihren Vermietern Schreiben mit der Aufforderung, ihren Vertrag auf einen neuen Vermieter umzuschreiben. Was ist der Hintergrund? Und: Muss man als Mieter zustimmen?
Im Dezember des vergangenen Jahres teilten die zur Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM-Gruppe) gehörenden Unternehmen BEWOGE, WBF, WBM und WBMI ihren Mietern mit, dass die Verwaltung aller Miethäuser zum 1. Januar 2004 an die "Internationales Handelszentrum IHZ GmbH" abgegeben würde. "Konkret für Sie als Mieter soll diese Umstellung mit so wenigen Veränderungen wie möglich verbunden sein", ist dem Anschreiben zu entnehmen und dass "... Ihr Mietvertrag selbstverständlich von keiner Änderung betroffen (ist)". Eigentlich bleibt alles wie es war, so der Tenor des Briefes. Aber inzwischen erhielten die Mieter erneut Post, in der mietvertragsändernde Vereinbarungen angeboten wurden. Der Hintergrund dieser Umstrukturierung ist laut WBM-Pressesprecherin Birgit Stötzer "eine Vorgabe des Senats nach klaren Strukturen innerhalb der landeseigenen WBM-Gruppe". Deshalb wurden die Bestände der Wohnungsbaugesellschaften an die IHZ verpachtet. Diese ist als "reiner Dienstleister für die Immobilienverwaltung zuständig", so Birgit Stötzer. Die IHZ ist somit verantwortlich für Vermietung, Verwaltung und Bewirtschaftung der Gewerbeflächen, Miet- und Eigentumswohnungen. Damit sind nach deren Angaben "die Voraussetzungen für eine ergebnisorientierte und kostenbewusste Organisation" gegeben. IHZ-Pressesprecherin Steffie Pianka nennt als Bespiel für die Verbesserung, "dass nun alles in einer Hand sei". Für die Mieter "sollen die Wege kürzer werden". Ob durch bessere Bewirtschaftung die Mietnebenkosten sinken, wollte sie nicht bejahen, denn "im Vergleich waren wir mit unseren Zahlen schon vorher gut", so Steffie Pianka. Und unter kostenbewusster Organisation solle man bitte nicht verstehen, dass Mitarbeiter entlassen werden, beschwichtigt Steffie Pianka, "schon seit längerem werden frei werdende Stellen nicht neu besetzt". Zur effizienteren Struktur gehören jetzt zum Beispiel klare Richtlinien für die Auftragsvergabe an Handwerksfirmen. Im Grundbuch eingetragene Eigentümerin der Miethäuser und der anderen Objekte bleibt die WBM-Gruppe. Um mit diesem Spagat zwischen eingetragenem und wirtschaftlichem Eigentum an den Häusern rationell arbeiten zu können, werden nun die Mieter gebeten, dem Austausch des derzeitigen Vermieters gegen die IHZ zuzustimmen. Hartmann Vetter vom Berliner Mieterverein sieht "für die Mieter keinen Rechtsgrund, einer derartigen Vertragsänderung zuzustimmen".
Clara Luckmann
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