MieterMagazin

 März 2003 - aktuell

Verwaltungssprache

Post vom Fürsten

Egal, ob die Post vom Finanz-, Wohnungs-, Sozialamt oder anderen Berliner Behörden kommt: Die meisten Amtsschreiben sind nur schwer zu verstehen. Bandwurmsätze in Amtsdeutsch sind mit Paragraphen durchsetzt, die juristische Laien kaum durchschauen können. Die nordrhein-westfälischen Stadt Bochum hat jetzt in Zusammenarbeit mit der Ruhruniversität Bochum (RUB) einen "Leitfaden zur bürgernahen Verwaltungssprache" entwickelt. Das Ziel: Die Deutsche Verwaltungssprache soll einfacher und verständlicher werden.

"Aufgrund Ihres Antrags vom 14.01., hier eingegangen am 15.01., wird Ihnen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) in der jeweils geltenden Fassung - letzter Stand: 01.02.1993 (BGBI. S. 1860) - der folgende Bescheid erteilt ..."

Dass es auch anders geht, zeigt der Leitfaden, den das Germanistische Institut der RUB zusammen mit der Stadt Bochum entwickelt hat. Insgesamt 72 Schreiben haben die Mitarbeiter der Verwaltung und die Wissenschaftler der RUB auf Herz und Nieren geprüft und Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Das Rechtsamt prüfte jeweils, ob die Änderungen rechtlich einwandfrei sind.

Im Leitfaden sind die Grundregeln aufgeführt, die einen verständlichen und damit bürgernahen Text ausmachen: Fachwörter sollen vermieden oder erklärt, abstrakte Vorgänge mit Beispielen veranschaulicht werden. Lange und komplizierte Sätze gehören ebenso wenig in ein amtliches Schreiben wie Bandwurmwörter, rät der Leitfaden.

"Für viele Bürger sind Anschreiben in der typischen Verwaltungssprache überhaupt nicht lesbar", sagt Hans-Dieter Hagedorn, Sprecher der Bochumer Stadtverwaltung. Daher sei es oberstes Ziel, dass eine bürgernahe Verwaltung amtliche Schreiben verschicke, "die man beim ersten Lesen verstehen kann". Außerdem würde eine vereinfachte Verwaltungssprache die Beziehung zwischen Bürgern und Verwaltung fördern, statt Obrigkeit zu vermitteln oder gar überheblich zu wirken. Es gebe Formulierungen in Amtsschreiben, "die nicht mehr in unsere Zeit passen", sagt Hagedorn. Floskeln wie "Wir gewähren Ihnen ..." gehörten dazu: "Das hört sich an, als ob der gnädige Fürst dem einfachen Volk einen Dienst erweist." Tatsächlich gebe es entweder einen Rechtsanspruch auf eine staatliche Leistung - oder eben nicht.

In Berlin schreibt die "Gemeinsame Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung" (GGO) vor, dass "auf eine leicht verständliche Darstellung in gutem Stil und höflicher Form" zu achten ist. Außerdem seien "einfache Sätze zu bilden und geläufige Wörter zu verwenden". Unverständliche Schreiben der Behörden sind aber auch der Senatsverwaltung für Inneres bekannt: "Wir als Landesverwaltung haben nur wenig Einfluss darauf, wie die Bezirke mit diesem Problem umgehen", sagt Peter Fleischmann, Sprecher des Innensenators. Besonders in der "Massenverwaltung" werde häufig mit vorgefertigten Textbausteinen gearbeitet. Bislang würden sich Bürger aber nur selten über unverständliche Anschreiben beschweren: "Wenn sich die Unzufriedenheit der Bürger häufen würde, müssten wir aber verbindliche Vorgaben machen", sagt Fleischmann.

Volker Engels

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