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Die Stadterneuerung wird vom neuen rot-roten Senat stark zurechtgestutzt: Für die Sanierung privater Wohnhäuser sollen keine öffentlichen Fördergelder mehr zur Verfügung gestellt werden. Im Westteil der Stadt sollen sogar alle Sanierungsgebiete abgeschafft werden. Welche Folgen das für die Mieter hat, ist noch unklar. Während einige "verhängnisvolle Auswirkungen" fürchten, scheint anderen das Ende der bisherigen Stadterneuerungspraxis ganz recht zu sein.
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In ihrer Koalitionsvereinbarung stellen SPD und PDS fest, dass die Sanierung in West-Berlin "weitgehend abgeschlossen" sei und die Sanierungsgebiete daher ausnahmslos aufzuheben sind. Im Ostteil der Stadt will der Senat die wenigen Fördergelder zukünftig nur noch in die Erneuerung der öffentlichen Infrastruktur - also Schulen, Kitas, Straßen und Plätze - stecken. Die Sanierung der Wohnhäuser müssen Eigentümer künftig ohne öffentliche Mittel bezahlen. Beibehalten will der Senat die Kofinanzierung der Bundesprogramme (zum Beispiel "Städtebaulicher Denkmalschutz", "Soziale Stadt" und "Stadtumbau Ost"), damit die Gelder vom Bund nicht verfallen.
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In Berlin gibt es zurzeit 30 förmlich festgelegte Sanierungsgebiete. In diesen Vierteln, die baulich besonders heruntergekommen waren, werden öffentliche Mittel konzentriert eingesetzt, um sowohl die Wohnhäuser auf einen modernen Standard zu bringen als auch das Wohnumfeld lebenswert zu gestalten. Neben diesen baulichen Sanierungszielen gibt es die sozialen Ziele der Stadterneuerung: Kein Bewohner des Gebiets soll durch die Sanierung aus seinem Kiez verdrängt werden, etwa weil er die Miete nach der Modernisierung seiner Wohnung nicht mehr zahlen kann. Hierzu haben die meisten Bezirke in den letzten Jahren Mietobergrenzen eingeführt.
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Im Idealfall soll ein Gebiet in 15 bis 20 Jahren durchsaniert sein, so dass es aus der Sanierung entlassen werden kann. Einen solchen Idealfall hat es zumindest in West-Berlin nie gegeben. Das Gebiet Kottbusser Tor steht beispielsweise seit 1964 unter Sanierungssatzung. Während dieser Zeit wurden die Sanierungsziele mehrfach grundsätzlich geändert: von der Kahlschlagsanierung der 60er und 70er Jahre über die Blockentkernung bis zur behutsamen Stadterneuerung der 80er und 90er Jahre. Inzwischen sind die Neubauten aus den frühen Sanierungsphasen längst schon selbst zu Sanierungsfällen geworden.
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Unter den Stadterneuerungsgebieten, die nun aufgehoben werden sollen, sind aber nicht nur solche Uraltfälle, sondern auch fünf Sanierungsgebiete, die erst Mitte der 90er Jahre aufgestellt wurden. Das Baugeschehen müsste ein Rekordtempo erreicht haben, wenn die Sanierung hier, wie in der Koalitionsvereinbarung behauptet, weitgehend abgeschlossen wäre.
Wohnungen saniert,
Umfeld bleibt desolat
Dass davon keine Rede sein kann, zeigt sich, wenn man beispielsweise die Gebiete Kottbusser Damm Ost in Neukölln, Beusselstraße in Tiergarten oder Soldiner Straße in Wedding in Augenschein nimmt. Aber auch bei den in den 80er Jahren begonnenen Sanierungsgebieten ist ein Großteil der Häuser zwar modernisiert, die städtebaulichen Mängel sind jedoch noch längst nicht behoben: Spielplätze, Radwege, Straßenbäume und Jugendtreffs sind vielerorts immer noch Mangelware, Schulen und Sporteinrichtungen sind nach wie vor in einem oft katastrophalen Zustand.
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Grund dafür ist, dass ab 1990 die Investitionen vorrangig in den Ostteil der Stadt flossen. Von einer "weitgehend abgeschlossenen Sanierung" kann im Westteil keine Rede sein. Der Stadterneuerungsprozess wird einfach abgebrochen.
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In Ost-Berlin wurden zwischen 1993 und 1995 insgesamt 17 Sanierungsgebiete ausgewiesen, die deutlich größer sind als die zum Teil nur zwei Dutzend Grundstücke umfassenden Gebiete im Westen. Der Erneuerungsbedarf war im Osten unbestritten höher. Der Senat setzte keine großen Sanierungsträger mehr ein, sondern hoffte, das Engagement der vielen kleinen Einzeleigentümer mit Fördergeldern zu beflügeln. Doch hier stellte sich schnell heraus, dass - anders als in West-Berlin - die Modernisierung von Wohnhäusern ein profitables Geschäft ist. Vor allem in attraktiven Lagen wie der Spandauer Vorstadt in Mitte oder am Kollwitzplatz in Prenzlauer Berg wurde die bauliche Sanierung zum Selbstläufer.
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Der Druck auf die Mieter wurde deshalb stärker. Um sie vor Verdrängung zu schützen, wurden Mietobergrenzen, Belegungsbindungen und Sozialplanverfahren eingeführt. Zahlen aus Prenzlauer Berg besagen, dass bei öffentlich geförderten Sanierungsmaßnahmen 70 Prozent der Bewohner in den Häusern verbleiben, bei freifinanzierten nur 50 Prozent. "Die öffentliche Förderung der sozialen Stadterneuerung ist unerlässlich, um auch die sozialen Sanierungsziele durchzusetzen", folgerte Andreas Bossmann (für PDS), bisheriger Pankower Stadtrat für Stadtentwicklung und Soziales. Auch der bündnisgrüne Baustadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg, Franz Schulz, befürchtet "verhängnisvolle Auswirkungen", sollte die bisherige Förderung abgeschafft werden (siehe Interview unten).
Freifinanzierte Modernisierung
fördert Verdrängung
Michael Breitkopf von der Betroffenenvertretung des Friedrichshainer Sanierungsgebiets Warschauer Straße sieht das ganz anders: "Wir sind nicht traurig, wenn dieses System der Sanierungsförderung kaputt geht. Viel schlechter kann es nicht werden." Es seien nur Unsummen von Steuergeldern an Privatinvestoren verschleudert worden. "Die Profiteure waren nicht die Mieter", so Breitkopf. Nutznießer wurden vielmehr spezialisierte Investoren: Kleine Einzeleigentümer und Erbengemeinschaften sindoft vom Genehmigungswirrwarr und dem Förderdschungel überfordert und wählen daher meist den einfacheren Weg: verkaufen. Immobilienhändler, die sich mit dem Sanierungsrecht auskennen und gute Verbindungen zu den Behörden haben, stehen schon bereit. Der Investor Gijora Padovicz ist nach Recherchen der Betroffenenvertretung Warschauer Straße auf diese Weise in Friedrichshain schon zu 56 Häusern gekommen. "Padovicz zieht hier den Löwenanteil der Sanierungsförderung ab", sagt Michael Breitkopf.
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"Die Lyrik der behutsamen Stadterneuerung wurde aus dem Westen übernommen, doch in der Praxis kann davon in Friedrichshain keine Rede sein", beklagt der langjährige Betroffenenvertreter, "nicht mal in baulicher Hinsicht". Das Bezirksamt genehmige regelmäßig Dachgeschossausbauten und Fahrstühle, kann aber gleichzeitig die Einhaltung der Mietobergrenzen nicht wirksam kontrollieren. "Wir wollen, dass die Mieter die Gelegenheit bekommen, die Häuser selbst zu sanieren", sagt Breitkopf und hofft dabei auf die verstärkte Förderung von Genossenschaften, die in der Koalitionsvereinbarung angekündigt ist.
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Konkrete Richtlinien und Ausführungsvorschriften hat der Senat noch nicht beschlossen. Wie die Stadterneuerung künftig durchgeführt wird, bleibt also abzuwarten.
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Jens Sethmann
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Bleibt als Sanierungsgebiet bestehen: Kollwitzplatz in Prenzlauer Berg
Foto: Rolf Schulten
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Abgeschafft: Sanierungsgebiet Kottbusser Damm Ost (hier: Friedelstraße) in Neukölln
Foto: Rolf Schulten
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Abgeschafft: Sanierungsgebiet Beusselstraße
in Tiergarten
Foto: Rolf Schulten
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Abgeschafft: Sanierungsgebiet Schulstraße in Wedding
Foto: Rolf Schulten
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Im Überblick |
Diese 17 Sanierungs-
gebiete bleiben erhalten
Mitte:
Spandauer Vorstadt
(Sanierungsgebiet seit 1993),
Rosenthaler Vorstadt (1994);
Prenzlauer Berg:
Kollwitzplatz (1993),
Helmholtzplatz (1993),
Teutoburger Platz (1994),
Winsstraße (1994),
Bötzowstraße (1995);
Friedrichshain:
Samariterviertel (1993),
Warschauer Straße (1994),
Traveplatz/Ostkreuz (1994);
Lichtenberg:
Kaskelstraße (1994),
Weitlingstraße (1994);
Köpenick: Altstadt/
Kietz-Vorstadt (1993),
Oberschöneweide (1995);
Treptow:
Niederschöneweide (1994);
Pankow:
Wollankstraße (1994);
Weißensee:
Komponistenviertel (1994).
Diese 13 Sanierungs-
gebiete werden aufgehoben
Wedding:
Exerzierstraße (1985),
Koloniestraße (1985),
Biesentaler Straße (1985),
Stettiner Straße (1985),
Schulstraße (1985),
Soldiner Straße (1995);
Tiergarten:
Beusselstraße (1994),
Stephankiez (1995);
Kreuzberg:
Kottbusser Tor (1964/1972/1985),
Chamissoplatz (1979);
Neukölln:
Kottbusser Damm Ost (1995),
Wederstraße (1995);
Schöneberg:
Kolonnenstraße (1984).
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