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Seit dem Fall des Rabattgesetzes werden völlig neue Wege der Absatzförderung beschritten. Mitglieder eines Sportstudios bekommen Prozente bei Sportartikelherstellern, der Kunde von Geschäft X kann seine Reise im Unternehmen Y billiger buchen. Seit letztem Jahr berechtigt nun auch das Wohnen in einem der Häuser der Wohnungsbaugesellschaften WIP/WIR dazu, 7 Prozent Rabatt in einem Versandhausunternehmen in Anspruch zu nehmen - vorausgesetzt, man bezieht außerdem seinen Mieterstrom von der Bewag.
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Per Einwurf in ihre Briefkästen wurden die Mieter der Wohnungsbaugesell-schaften über dieses Angebot informiert. Es scheint inzwischen rege nachgefragt zu werden, wie eine Mitarbeiterin des Versandhauses auf Nachfrage bekannt gibt. "Am Tag können es schon mal zwei Neukunden sein", die dem Versandgeschäft durch diese Vereinbarung beschert werden, so die Mitarbeiterin. Einziges kleineres Problem sei der Nachweis der Rabattberechtigung für die Besteller, so die Versandhausmitarbeiterin weiter, da aus Datenschutzgründen niemand verpflichtet werden könne, seine Bewag-Stromrechnung beizufügen.
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Die Bewag reklamiert für sich den initiierenden Part bei dieser Kooperation. Für das Unternehmen bedeutet dies ganz allgemein eine Kundenbindungs-maßnahme. Vor zwei Jahren hatte der Verband der Berliner und Brandenburgischen Wohnungsunternehmen (BBU) noch versucht, bei der Bewag über dauerhafte Sonderkonditionen für den Strom der Mieter in ihren Wohnungsbeständen zu verhandeln und so einen unmittelbaren Vorteil für die Bewohner zu erzielen. "Doch das kann nicht im Interesse der Bewag sein", erläutert unmissverständlich Stefan Hadré vom Produktmanagement im Vertriebsbereich Privat-/Geschäftskunden bei der Bewag. Also wurde dieser Dreierbund ins Leben gerufen. Die Wohnungsbaugesellschaften verweisen nun stolz auf diesen zusätzlichen Service und erhoffen sich dadurch ihrerseits eine Mieterbindung.
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Herr Tarras von der WIP/WIR stellt dieses innovative Angebot unter das Motto "Tue Gutes und rede darüber!", und betont: "Uns entsteht dadurch kein zusätzlicher Aufwand." Dennoch legt er Wert darauf, dass "es keinerlei Verpflichtungen der Mieter gibt, wir teilen es ihnen lediglich mit. Sie können die Mitteilung auch in den Papierkorb werfen." Und weil sich wohl schon einige gefragt haben, was Wohnen und Katalogversand miteinander zu tun haben, ist ihm daran gelegen, jeglichen Verdacht einer indirekten Vorteilnahme der WIP/WIR auszuräumen. Kein Anteil der gewährten Prozente des Versandhauses fließe an die Wohnungsunter-nehmen zurück. Doch für zukünftige Serviceangebote kann er sich auch vorstellen, dass "sie einen größeren Bezug zum Thema Strom haben, wie zum Beispiel günstige elektrische Geräte".
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Zurzeit muss also der Mieter genau rechnen, ob die gewährten Prozente des Versandhauses die Strompreise der Bewag gegenfinanzieren - natürlich immer vorausgesetzt, er will überhaupt über den Versandhandel bestellen. Sollten auch Kerzen im Angebot sein, könnten natürlich ganz Gewiefte auf die Idee kommen, nun statt elektrischem Licht eine schummrige Beleuchtung vorzuziehen - und hätten damit in der Tat etwas für ihre Stromrechnung getan.
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Sabine Schuster
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