MieterMagazin

 Januar/Februar 2004 - aktuell

Krausnickstraße 12/Große Hamburger Straße 13/14

Sanierungsodyssee ohne Beispiel

Kaputte Fensterscheiben, abgeschlagener Putz und komplett leer stehend - so trostlos präsentiert sich das Eckhaus Krausnickstraße 12 in der Spandauer Vorstadt. Nur der kleine Tabakladen hält die Stellung. Doch es gibt Mieter. Seit über drei Jahren warten sie in ihren Zwischenumsetzwohnungen darauf, endlich wieder zurückziehen zu können. Im Hintergrund steht eine Sanierungsodyssee, wie sie selbst in Mitte einmalig ist.

Als die Bewohner im Frühjahr 1999 von den Modernisierungsplänen des neuen Eigentümers erfuhren, war das eine gute Nachricht. Öffentliche Fördermittel standen bereit, zudem liegt das Haus mitten im Sanierungsgebiet - das bedeutete: Mietobergrenzen und ein Sozialplanverfahren. Wie üblich in solchen Fällen entschieden sich einige Mieter für eine endgültige Ersatzwohnung, andere zogen gegen Entschädigung aus. Für die übrig gebliebenen sieben Mietparteien aber begannen schon bald die Probleme. "Wir saßen monatelang auf gepackten Koffern, weil der Eigentümer sich plötzlich weigerte, die Modernisierungsvereinbarungen zu unterzeichnen", berichtet Sabine Becker*. Begründung: Mit den in ihrer Höhe begrenzten Mieten käme er nicht hin, die Mieter sollten "freiwillige" Verzichtserklärungen unterschreiben. Um die Bewohner unter Druck zu setzen, wurde schon mal damit begonnen, ein Gerüst aufzubauen und den Putz an der Fassade abzuschlagen. Im Sommer 2001 zogen die letzten Mieter aus.

Jetzt, fast drei Jahre später, ist mit dem Haus immer noch nichts passiert. Auf Nachfragen, wann es denn endlich losgehe mit der Sanierung, wurden die Mieter vom Eigentümer, der "WABE Bauentwicklung GmbH", immer wieder vertröstet. Im März 2003 wurde dann das Objekt für 1,2 Millionen Euro an die Firma "Anders & Anders" versteigert. Die WABE war Pleite gegangen. Dieser Kauf ist jedoch noch nicht vollzogen, denn bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung liegt ein Widerspruch gegen den Kaufvertrag vor - eingereicht vom Käufer selbst. Offenbar geht es weniger um den Kaufpreis - der im Sanierungsgebiet maximal 10 Prozent über dem Verkehrswert liegen darf - sondern vielmehr um die sanierungsrechtliche Genehmigung, die Bestandteil des Kaufvertrages ist. Möglicherweise hat der neue Eigentümer sich auch finanziell übernommen oder spielt auf Zeit, weil er lieber privat sanieren will - ohne bezirkliche Belegungsrechte.

Unterdessen verfällt die Bausubstanz des denkmalgeschützten Hauses zusehends. Obwohl dem Bezirksamt Mitte die Misere bekannt ist, sieht keiner dort Möglichkeiten, einzugreifen. "Derzeit ist alles in der Schwebe, wir haben keinerlei Handhabe, solange es keinen rechtmäßigen Eigentümer gibt", beschreibt die Stadträtin für Stadtentwicklung, Dorothee Dubrau, die verzwickte Situation.

Das Absurde: Das Haus ist 1999 von der Wohnungsbaugesellschaft Mitte im Rahmen des Investitionsvorranggesetzes verkauft worden. Sinn und Zweck dieses Gesetzes war es gerade, eine zügige Sanierung zu ermöglichen und damit Wohnraum zu sichern. Der Investor verpflichtete sich, die Sanierung innerhalb bestimmter Fristen durchzuführen. Für den Fall der Nichteinhaltung wurde eine Vertragsstrafe in Höhe von 75000 Euro vereinbart. Doch auf Grund des Eigentümerwechsels wurde diese Frist mehrmals verlängert. Für die Mieter ist ein Ende des Leidensweges also nicht in Sicht.

"Bis zum Jahre 2001 hatten wir es so gut wie nie mit solchen Fällen zu tun, in denen die Mieter nicht in ihre Wohnungen zurückkönnen", berichtet Sven Diedrich vom Büro für stadtteilnahe Sozialplanung (BfsS), das auch die Bewohner der Krausnickstraße betreut. Mittlerweile käme das viel häufiger vor. Den Grund sieht er darin, dass die Verwaltungsgerichte zunehmend die Mietobergrenzen in Frage stellen. "Wir haben daraus die Konsequenz gezogen und versuchen, drastische Vertragsstrafen in die Modernisierungsvereinbarungen aufzunehmen", sagt Sven Diedrich.

Für den Berliner Mieterverein zeigt der Fall, dass die gesetzlichen Eingriffsmöglichkeiten dringend erweitert werden müssen. "Stattdessen wurde die Zweckentfremdungsverordnung abgeschafft, seitdem gibt es nicht einmal eine Handhabe, um gegen Leerstand vorzugehen", kritisiert BMV-Hauptgeschäftsführer Hartmann Vetter. Er fordert eine Enteignung zu Gunsten des Bezirks beziehungsweise einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft. "Eigentum verpflichtet schließlich!", so Vetter.

Birgit Leiß


* Name von der Redaktion geändert

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Leerstand, Verfall: das Haus Krausnickstraße 12 in Mitte
Foto: Kerstin Zillmer

" Es kann doch nicht sein, dass der Bezirk ohnmächtig zusehen muss, wie ein Haus verfällt."
Hartmann Vetter

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