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Seit Januar gilt das so genannte Gesetz zur bedarfsorientierten Grundsicherung. Diese neue Sozialleistung soll den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt von Menschen sichern, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder als Volljährige aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Die Höhe dieser neuen Sozialleistung entspricht in etwa der Sozialhilfe. Wird bis Ende des Monats ein Antrag gestellt, kann die Grundsicherung auch noch für Januar in Anspruch genommen werden.
Vor allem älteren Menschen, die sich schämen, Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, soll mit der Grundsicherung der Weg zum Sozialamt erspart bleiben. In Berlin sind in den Bezirken die Grundsicherungsstellen dafür zuständig, Anträge zu bearbeiten und das Geld auszuzahlen. Die Senatsverwaltung für Soziales rechnet in der Hauptstadt mit rund 30000 Anspruchsberechtigten. Anders als bei der Sozialhilfe gibt es bei der Grundsicherung hohe Freibeträge für Angehörige: Erst ab einem Einkommen von mehr als 100000 Euro müssen Unterhaltspflichtige in die eigene Tasche greifen, um Eltern oder Kinder finanziell zu unterstützen. "Gerade ältere Menschen sind bisher davor zurückgeschreckt, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, weil sie Angst hatten, dass die Sozialämter ihre Kinder zur Kasse bitten", sagt Roswitha Steinbrenner, Sprecherin der Berliner Sozialsenatsverwaltung. Aber auch Eltern von Schwerstbehinderten würden durch das neue Gesetz "deutlich entlastet", weil der Freibetrag wesentlich höher liege als bei der Sozialhilfe. Die Grundsicherung ist eine klassische Sozialleistung, die jedoch nur noch einmal im Jahr - und nicht wie bei der Sozialhilfe monatlich - überprüft wird. Sie setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag von 293 Euro, der dem Berliner Sozialhilfesatz für einen Alleinstehenden entspricht und einem Zuschlag von 15 Prozent (knapp 44 Euro). Mit diesen Beträgen sind jedoch einmalige Beihilfen, die ein Sozialhilfeempfänger etwa für Bekleidung beanspruchen kann, pauschal abgegolten. Außerdem werden bei Bedarf die Beiträge für eine Kranken- oder Pflegeversicherung übernommen. Gehbehinderte erhalten zusätzlich einen Zuschuss von rund 58 Euro. Heizkosten und eine angemessene Miete werden ebenfalls übernommen. Welche Miete als angemessen gilt, orientiert sich an den Richtlinien der Sozialhilfe. In Berlin erkennen die Sozialämter bei Alleinstehenden zum Beispiel als angemessene Unterkunft bis zu 50 Quadratmeter, für Zwei-Personen-Haushalte bis zu 60 Quadratmeter an. Bei schwerer Krankheit oder Behinderung sowie bei einem Alter von über 65 Jahren ist nach längerer Wohndauer der Umzug in eine kleinere oder billigere Wohnung laut Ausführungsvorschriften des Senats aber "in der Regel" nicht zuzumuten. "Im Zweifelsfall", sagt Roswitha Steinbrenner, "entscheiden das aber die Bezirke." Das Wohngeld gilt als Einnahme, die bei der Grundsicherung als Einkommen berücksichtigt wird. Bürger, die einen Anspruch auf Grundsicherung haben und bislang noch kein Wohngeld beziehen, können ihren Antrag auf Wohngeld und Grundsicherung zusammen bei den Grundsicherungsstellen einreichen. Neben dem Wohngeld werden auch Renten oder Pensionen, Kindergeld sowie Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung als Einnahme berücksichtigt. Auch Vermögen wie ein Grundstück, Bargeld oder Wertpapiere sowie ein Auto müssen eingesetzt werden, bevor die Grundsicherung greift. Kleinere Ersparnisse bis zu einem Betrag von 2300 Euro oder ein angemessenes Hausgrundstück werden aber nicht berücksichtigt. Ein weiteres Bonbon: Empfänger der Grundsicherung haben auch einen Anspruch auf eine verbilligte BVG-Karte.
Volker Engels
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