MieterMagazin

 Januar/Februar 2002 - Verbraucher

Produkthaftung

Jetzt zwei Jahre Garantie

Verbraucher müssen sich mit dem Jahreswechsel an neue Gewähr-leistungsfristen gewöhnen - und sie werden es gern tun: Denn mit einer Gesetzesänderung wurde die Zeit für Reklamationen beim Kauf von Waren auf zwei Jahre ausgedehnt.

Ab sofort sollte jeder seine Kaufbelege sorgsam hüten und sogar sammeln: Seit dem 1. Januar 2002 gelten neue Regeln, wenn sich herausstellt, dass ein Produkt schon wenige Monate nach der Anschaffung mangelhaft ist. Bislang galt eine Gewährleistungsfrist - mithin das gesetzlich vorgeschrie-bene Recht auf Rücktritt vom Kauf oder auf Preisminderung - von gerade einmal sechs Monaten. Durch die Umsetzung einer EU-Richtlinie wurde dieser Zeitraum auf nunmehr 24 Monate verlängert.

Die Beweislast wurde umgekehrt. Jetzt muss der Verkäufer darlegen, dass das Produkt innerhalb von sechs Monaten nach Verkauf fehlerfrei war. Bislang musste der Kunde beweisen, dass die Ware schon beim Kauf einen Mangel hatte, was mitunter nicht leicht zu erklären war.

Gibt die billige neue Kaffeemaschine beispielsweise schon nach fünf Monaten ihren Geist auf, kann der Kunde eine neue verlangen. Bei teuren Waren, beispielsweise bei einer hochwertigen Espressomaschine steht dem Händler zunächst ein Reparaturversuch zu. Im Zweifel solle man dem Verkäufer eine zweimalige Chance zur Nachbesserung geben, rät der "Verbraucherzentrale Bundesverband" (vzbv).

Bei einer Reklamation habe der Verbraucher die Wahl zwischen einer Reparatur oder einem neuen Produkt. Lehne der Händler beide Möglichkeiten ab - beispielsweise deshalb, weil die Reparatur unverhältnismäßig teuer wäre oder er über kein weiteres Exemplar des Produkts mehr verfügt -, könne "der Kunde vom Kauf zurücktreten".

Diese Regeln gelten indes ausschließlich beim Neukauf und nur bei Geschäften zwischen privaten Verbrauchern und gewerblichen Verkäufern. Beim Kauf von gebrauchten Waren, zum Beispiel eines Autos beim Händler, beträgt die Gewährleistungspflicht zwar auch zwei Jahre, sie kann jedoch auf ein Jahr verkürzt werden. Handeln Privatpersonen miteinander, kann die Gewährleistung weiterhin ausgeschlossen werden ("gekauft wie besichtigt").

alo

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