MieterMagazin

 Januar/Februar 2001 - Extra

Wohnen im Alter

In Berlin wird sich in den nächsten zehn Jahren die Zahl der Einwohner, die 65 Jahre und älter sind, von 470000 auf 606000 erhöhen. Damit liegt die Hauptstadt im Bundestrend: Wir werden immer älter. Im Dezember ermittelte das Statistische Bundesamt, dass die durchschnittliche Lebenserwartung für einen neugeborenen Jungen bei 74,4 Jahren und für ein Mädchen bei 80,6 Jahren liegt. Ein heute 60-jähriger Mann kann auf Grund der guten medizinischen Versorgung statistisch betrachtet damit rechnen, weitere 19 Jahre zu leben, eine Frau gar mehr als 23 Jahre.

Doch stellen sich viele die bange Frage: "Wo und wie werde ich dann leben?" Gegenüber Alten- und Pflegeheimen gibt es Ängste: Das stark regulierte Leben, die oft einheitliche Ausstattung und den nur begrenzt persönlichen Lebensraum empfinden viele als bedrückend. Das wiederum fordert sowohl private als auch städtische Vermieter.

Auf den nächsten Seiten unseres Extras lesen Sie, was Sie als Mieter selbst tun können, um auch das Alter in Ihren eigenen vier Wänden zu verbringen. Wir sagen Ihnen, wer Sie bei Ihren Plänen unterstützt, was an einfachen Umbauten erlaubt ist - was Sie vielleicht sogar selber machen können -, und wann Sie die Zustimmung Ihres Vermieters benötigen. Außerdem informieren wir Sie darüber, worauf Sie beim Einzug in eine altersgerechte Wohnung achten müssen, wir informieren Sie über die Seniorenangebote der Wohnungsbaugesellschaften in Berlin, über Serviceangebote für Senioren in ihrem eigenen Zuhause und über das "Betreute Wohnen".

Unser Rat: Denken Sie nicht erst im Alter an Ihren künftigen Wohnort und sprechen Sie auch Ihre etwaigen älteren Angehörigen auf dieses Thema an.

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Wohnungsumbau - altersgerecht

Damit das Wohnen in den eigenen vier Wänden auch im Alter komfortabel bleibt, bedarf es meist nur kleiner "Korrekturen": ein etwas höheres Bett, eine Haltestange im Bad, mitunter genügt es schon, im Flur einen Schrank zu verrücken, damit der Durchgang nicht zur Prozedur wird. Die Zustimmung des Vermieters benötigt man nur für aufwendige Maßnahmen.

Ein Rezept zur Wohnraumanpassung wird man nirgends finden: "Einen Standardumbau gibt es nicht", weiß Petra Fock, Leiterin der "Koordinierungsstelle für ambulante Rehabilitation älterer Menschen" in Wilmersdorf. Deshalb sei es auch nicht möglich, pauschale Preise für solche Maßnahmen zu nennen, denn wie ein Umbau letztlich aussehen muss und welches Material eingesetzt wird, hängt immer von Art und Grad einer Krankheit oder Gebrechlichkeit ab; die Erfordernisse können sich darüber hinaus im Laufe der Jahre und mit fortschreitendem Alter jederzeit ändern.

Was Mieter ein- und umbauen dürfen

Grundsätzlich gilt: Der Mieter darf in seiner Wohnung einbauen und umbauen was er will - solange damit nicht erheblich in die Substanz des Hauses eingegriffen wird. Der Vermieter darf dies nicht verbieten, solange sich der Mieter im Rahmen des üblichen und des vertragsgemäßen Gebrauchs der Wohnung bewegt. Doch warnt Petra Fock davor, sich "die Wohnung wahllos mit orthopädischen Hilfsmitteln" aus dem nächsten Fachgeschäft vollzustellen. Denn schlimmstenfalls werden sie selbst wieder zu Stolperfallen.

Am Anfang steht immer die individuelle Planung. Machen Sie einen Rundgang durch jedes einzelne Zimmer: In welchen Räumen oder an welchen Stellen fällt es besonders schwer, sich selbstständig zu bewegen oder Tätigkeiten im Alltag auszuführen?

Türschwellen sind meist das erste auffällige Hemmnis. Vor allem für Rollstuhlfahrer und für Menschen, die auf Gehhilfen angewiesen sind, werden sie zum Hindernis. Eine kleine, schräg angelegte Rampe kann hier schon helfen. Die allerdings muss abrutschsicher auf dem Boden oder an der Wand befestigt werden; hilfreich ist dies übrigens auch, um Mahlzeiten oder Utensilien per Servierwagen von einem Zimmer in ein anderes zu fahren.

Flure und Dielen sind in Mietwohnungen oft schmal. Um Bewegungsflächen zu schaffen, sollten sie nur mit dem Notwendigsten möbliert sein: eine Kommode als Ablage für Post und Schlüssel, ein Hocker, um bequemer die Schuhe anzuziehen sowie ein schmaler hoher Spiegel, der fest verschraubt ist, und eine in angemessener Höhe installierte Garderobe nebst stabilen Haltegriffen an den Wänden reichen hier meist aus. Liegt der Telefonanschluss im Flur, bedarf es möglicherweise noch einer weiteren Sitzgelegenheit sowie einer Abstellfläche für das Telefon. Trennen sollten Sie sich in der Diele von Teppichen und Läufern. Besser ist - wie übrigens in der gesamten Wohnung - eine fest mit dem Boden verklebte Auslegeware, die dann weder Falten wirft noch verrutschen kann. Wer sich von einem wertvollen Perser oder einem alten Erinnerungsstück nicht verabschieden mag, kann ihn zum Wandteppich umfunktionieren.

Schlafzimmer. Fällt das Aufstehen oder Hinlegen schwer, sollte man über ein neues Bett mit höherer Kante nachdenken - vielleicht auch an einen elektrisch höhenverstellbaren Lattenrost. Stellen Sie das Bett so auf, dass es von drei Seiten gut zugänglich ist, dann ist optimale Pflege auch bei etwaiger Bettlägrigkeit gewährleistet. Steckdosen gibt es gerade im Altbau oft zu wenig oder sie befinden sich an ungünstigen Stellen. Lassen Sie sich in die Nähe des Bettes und in gut erreichbarer Höhe von einem Elektriker einige Zusatzdosen verlegen. Auch das Telefon ist in Bettnähe besser aufgehoben als beispielsweise im Flur. Doch legen Sie keine langen Stolperleitungen, die Telekom kann den Anschluss uminstallieren. Bei der Gelegenheit sollte man auch an ein neues Telefon denken. Es wird auf das Schränkchen neben dem Bett gestellt und hat gut lesbare extra große Tasten; sie lassen sich so programmieren, dass im Notfall ein einziger Knopfdruck genügt, um Hilfe zu holen. Ein tragbares Zusatztelefon kann im Wohnzimmer liegen.

Stellen Sie die Möbel so, dass es immer einen freien Weg vom Bett in den Flur, und von da zur Eingangstür sowie ins Bad gibt. So ecken Sie auch nachts nicht an und etwaige Helfer müssen im Notfall keinen Slalom laufen. Zur besseren Orientierung lohnt es sich, kleine Nachtlichter zumindest für Schlafzimmer und Flur zu kaufen. Diese kaum handtellergroßen Geräte gibt es für etwa 5 DM im Elektrogeschäft. Sie werden in die Steckdose gesteckt, schalten bei Dämmerung automatisch ein kleines Lämpchen ein und mit zunehmender Helligkeit wieder aus.

Bad. Vor dem Waschbecken ist meist Platz für einen Hocker. Zum Schminken oder Rasieren im Sitzen ist dann ein Spiegel mit Kippvorrichtung nötig. Für die zu niedrige Toilette gibt es einen höhenverstellbaren Aufsatz. Er wird fest mit der Schüssel verbunden.

Dusche und Wanne können gefährlich werden. Wer nicht über den Komfort einer ebenerdig zugänglichen Dusche verfügt, braucht zum Ein- und Aussteigen unter Umständen ein rutschsicheres Treppchen. Hilfreich sind ebenfalls rutschsichere Dusch- oder Badematten mit Saugnäpfen aus Gummi. Ist die Dusche ohne Schwelle begehbar, kommt dort hinein ein sicherer Hocker. An die Wand werden Haltegriffe geschraubt. Bevorzugen Sie rechtwinklige: Sie sind stabiler als schräg montierte Griffe, an denen man abrutschen kann. In den Saum des Duschvorhangs gehört eine Bleikordel, damit er gut schließt. Neben Badewannenliftern, mit deren Hilfe man bequem im Sitzen in die Wanne kommt und die dann hydraulisch gesenkt werden, gibt es zahlreiche andere Badehilfen. Wannenverkürzer beispielsweise verhindern ein Vorrutschen in der Badewanne. Einzuhängende Sitze erleichtern die Körperhygiene.

Küche. Wer seit jeher gern kocht, hat seine Küche schon so eingerichtet, dass keine weiten Wege nötig sind. Neben dem Herd ist das Waschbecken, darunter der Geschirrspüler. Die tiefen Unterschränke sind durch ausziehbare Schübe ersetzt. Oben steht in Griff- und Augenhöhe der Kühlschrank. Im Arbeitsbereich zwischen Augen- und Kniehöhe sind die wichtigsten und täglich benötigten Utensilien untergebracht. Am Kücheneingang steht ein kleiner Servierwagen, der alles aufnimmt, was zum Essen im Wohnzimmer benötigt wird, sofern in der Küche für einen Tisch kein Platz ist.

Wohnzimmer. Das Wohnzimmer ist meist das größte und hellste Zimmer in der Wohnung. Ältere Menschen benötigen mehr Licht als jüngere, allerdings sind ihre Augen blendempfindlicher. An Schreibtisch und Lesesessel werden also zusätzliche Lichtquellen installiert. Eine matte Schreibtischunterlage verhindert, dass sich das Licht spiegelt. Die Pendellampe über dem Esstisch lässt sich bei Bedarf herunterziehen, so dass ein kleinerer Bereich intensiv beleuchtet wird.

Balkon. Die mitunter hohe Schwelle kann man mit einer kleinen Rampe überbrücken. Für den Balkon selbst lässt sich ein leicht abbaubares Holzgestell zimmern, um den Boden dort etwas anzuheben.

Erst wenn einfache Maßnahmen nicht ausreichen, sollte man an bauliche Veränderungen denken.

Was nur mit Zustimmung des Vermieters verändern werden darf

Der Hausbesitzer muss immer dann um Erlaubnis gebeten werden, wenn Umbaumaßnahmen in die Bausubstanz eingreifen, also Mauerwerk beschädigt oder gar beseitigt werden muss, Wände zu ziehen oder Abflüsse neu zu verlegen sind. Zustimmungspflichtig sind beispielsweise das Entfernen der Türschwellen, Verbreitern von Türen, das Beseitigen der Duschwanne zu Gunsten einer ebenerdigen Dusche, aber auch das Entfernen der Badewanne, selbst wenn stattdessen eine Dusche eingebaut wird.

Der Vermieter kann grundsätzlich frei entscheiden, ob er einem Umbau zustimmt oder ihn ablehnt. Doch stehen die Chancen für Mieter offenbar gar nicht so schlecht: "Zwei Drittel der Vermieter stimmen Umbaumaßnahmen zu", weiß Petra Fock von der Koordinierungsstelle. Nur ein Drittel lehne Umbauten ab, vorwiegend handele es sich dabei um private Hausbesitzer, so ihre Erfahrung. "Die haben eher die Sorge, dass sich die Wohnqualität damit verschlechtert" und sie keinen Nachmieter finden.

Vorsicht: Schon beim Umbau sollte man an den "Rückbau" denken. Denn wer sich später entscheidet, zu seinen Kindern oder in ein Pflegeheim zu ziehen, muss in der Regel alle durchgeführten Maßnahmen rückgängig machen. Grundsätzlich darf der Mieter dabei all seine Einrichtungsgegenstände ausbauen und ebenso mitnehmen, wie seine Möbel. Doch muss er jenen Zustand auf eigene Kosten wieder herstellen, den er vor etwaigen Umbauten vorgefunden hat - es sei denn, er hat mit dem Vermieter etwas anderes vereinbart. Schließen Sie also vor aufwendigen Investitionen mit dem Eigentümer einen schriftlichen Vertrag. Darin kann auch festgehalten werden, dass Sie einen geeigneten Nachmieter stellen, der Ihre Einrichtung gegen Kostenerstattung übernimmt. "Ein Rückbau ist oft teurer als der vorherige Umbau", weiß Petra Fock. Das passgerechte Erneuern von Türschwellen kostet eben mehr, als ihr Herausschlagen.

Bevor man sich jedoch selbst mühsam auf die Suche nach Hilfsmitteln zur Umgestaltung der Wohnung macht, mit seinem Vermieter verhandelt oder gar Handwerker beauftragt, sollte man mit einer der "Koordinierungsstellen für ambulante Rehabilitation älterer Menschen" sprechen. Es gibt sie in allen Bezirken (Adressen). Die Mitarbeiter planen mit Ihnen, kennen die aktuellen Preise der jeweils individuellen Hilfe, sprechen mit dem Vermieter und kümmern sich um die Finanzierung.

Greifen Sie zum Telefon - dann sollte trotz Alter oder Krankheit einem weiterhin komfortablem Leben in den eigenen vier Wänden nichts mehr im Wege stehen.

Andreas Lohse

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Glücklich in den eigenen vier Wänden: oft genügen kleine Korrekturen
Foto: Paul Glaser

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Einrichtung, Anordnung, Umbauten: Senioren müssen Krankheit oder Gebrechlichkeit berücksichtigen
Foto: Uli Staiger

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Mehr Sicherheit mit einfachen Mitteln: rechtwinklige Haltegriffe im Bad und WC
Foto: Uli Staiger

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Hilfe in Not: Alarm per Knopfdruck im Flur
Foto: Uli Staiger

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Finanzhilfen zum Umbau

Umbauten sowie die Ausstattung einer Wohnung mit Hilfsmitteln können mehrere tausend Mark kosten. Doch wird niemand mit den Kosten allein gelassen.

Krankenkassen übernehmen die Kosten für Hilfsmittel, die im Einzelfall nach hausärztlicher Indikation erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder eine Behinderung auszugleichen.

Pflegekassen übernehmen Kosten für Pflegemittel, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbstständige Lebensführung ermöglichen. Die zuschussfähigen Hilfsmittel sind in einem Katalog aufgelistet. Darin findet man die Beseitigung von Stolperquellen durch geeigneten Bodenbelag, aber auch die Veränderung der Höhe von Arbeitsplatten in der Küche bis hin zur Veränderung der Sitzhöhe eines Toilettenbeckens. Selbst der Umzug aus dem Ober- ins Erdgeschoss kann bezuschusst werden. Der Höchstbetrag für eine "zusammenhängende Maßnahme" beträgt 5000 DM. Der Eigenanteil beträgt 10 Prozent, höchstens aber 50 Prozent des Bruttoeinkommens.

Sozialämter zahlen voll oder ergänzend Zuschüsse für Sozialhilfeempfänger.

Die Investitionsbank Berlin fördert Wohnungsmodernisierungen für Mieter, die Zustimmung des Vermieters ist notwendig. Seniorengerechte Umbauten werden mit höchstens 2000 DM gefördert, behindertengerechte Umbauten mit höchstens 10000 DM.

Auch Arbeitsamt, Rentenversicherer oder Berufsgenossenschaft können als Träger für Maßnahmen zur Wohnraumanpassung in Frage kommen.

Achtung: Mieter sollten sich nicht selbst auf die Suche machen, Preisvergleiche anstellen oder gar einkaufen. Der Markt ist schwer durchschaubar. Und: Anträge auf Zuschüsse müssen vor dem Kauf gestellt und genehmigt werden, andernfalls geht man womöglich leer aus. Die "Koordinierungsstellen" stellen Anträge oder helfen, im Einzelfall den richtigen Ansprechpartner zu finden. Sie haben zudem Kontakte zu Stiftungen. Dieser Dienst ist kostenlos.

alo

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Die richtige Adresse finden

Wo werde ich unterkommen, wenn es in der eigenen Wohnung nicht mehr geht, was wird das kosten, worauf muss ich achten? Die Berliner Koordinierungsstellen für ambulante Rehabilitation bieten älteren, kranken und behinderten Menschen und deren Angehörigen Information, Beratung und Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben im Alter.

In elf der seit Anfang des Jahres fusionierten Berliner Bezirke betreut jeweils eine unabhängige, gemeinnützige Einrichtung eine solche Koordinierungsstelle. Im Bezirk Treptow-Köpenick besteht ein vergleichbares Angebot in kommunaler Trägerschaft. Darüber hinaus hält die Jüdische Gemeinde zu Berlin ein überbezirkliches Beratungsangebot bereit. Gegenüber Leistungsanbietern und Ämtern sind die Koordinierungsstellen dem Prinzip der Neutralität verpflichtet (Adressen).

Das krankenhausähnliche Altenheim ist heutzutage nicht mehr die klassische Endstation für Senioren. Anders als in den 70er und 80er Jahren ist das primäre Ziel mittlerweile ein möglichst langer Aufenthalt in den eigenen vier Wänden. Aber selbst wenn dieser nicht mehr möglich ist, bieten sich alten Menschen vielfältige Möglichkeiten. "Service-Wohnen" ist eine davon: Private Träger vermieten altengerecht ausgebaute Wohnungen, die mit breiteren Türen, Haltegriffen und anderen Hilfsmitteln versehen sind. Je nach Bedürfnis können die Bewohner zu einem entsprechenden Aufpreis zusätzliche Service-Leistungen in Anspruch nehmen. Wer die Glühbirne nicht mehr auswechseln kann oder anderweitig Hilfe im Haushalt braucht, kann sich individuell versorgen lassen. Die Preise orientieren sich nach Komfort und Service-Umfang, ein Vergleich lohnt sich. "Ältere Menschen können sich heute in stärkerem Maße solche Service-Einrichtungen leisten, als das früher der Fall war", weiß Seidel. Tendenziell seien die exklusiveren Residenzen aber weiterhin vorrangig in Bezirken wie Wilmersdorf oder Zehlendorf zu finden.

Das "Refugium" am Landsberger Tor ist eine der Einrichtungen, die Service-Wohnen mit dem Angebot eines Pflegeheims verbindet. Wer keinen eigenen Haushalt mehr führen kann, braucht das Refugium nicht zu verlassen. 118 Wohnungen und 99 Pflegeplätze stehen in Hohenschönhausen zur Verfügung. In Berlin stehen den knapp 25000 Wohnungen in Seniorenwohnanlagen fast 26000 vollstationäre Pflegeplätze gegenüber. Auch bundesweit sind Pflegeheime für ältere Menschen die meistverbreitete Wohnform außerhalb der eigenen Wohnung.

Geselligkeit ist gefragt

Wer sich für Service-Wohnen entscheidet, tut dies in der Regel jedoch nicht allein wegen der Versorgung. Die kann man im Normalfall auch zu Hause haben. Die meisten Senioren suchen Geselligkeit. Die findet man nicht nur in Luxus-Residenzen, sondern zum Beispiel auch in den Gemeinschaftsräumen der 16 Seniorenwohnhäuser in Kreuzberg, die zwischen 48 und 146 Wohnungen umfassen.

Wegen wenig Resonanz ist das ABM-Projekt "Wohnen für Hilfe" eingestellt worden. Die Initiative brachte Studierende und Alte zusammen. Erstere wohnten mietfrei bei den Senioren, als Gegenleistung sollten sich die Jungakademiker um ihre Hausherren kümmern.

Wer den Lebensabend selbst in die Hand nehmen und individuell gestalten will, kann sich an das "Forum für gemeinschaftliches Wohnen" wenden. Dort werden Menschen zusammengebracht, die Gleichgesinnte für ein gemeinsames Wohnprojekt suchen. "Alles kann, nichts muss", beschreibt Richard Palm das Motto des Forums. Der ehrenamtliche Leiter der regionalen Kontaktstelle Berlin hat vor allem mit "neuen" Alten zu tun: "Es sind vor allem die 68er, die langsam in die Jahre kommen und sich Gedanken machen, wie sie ihren Lebensabend gestalten wollen." Ihre Vorstellungen seien oft recht konkret, Erfahrungen mit Wohngemeinschaften und alternativen Lebensformen bringen auch schon viele mit.

In der Regel finden sich mit Hilfe des Forums Gruppen zusammen, die nach einigen Monaten des Kennenlernens eine Hausgemeinschaft gründen. Auch generationenübergreifende Projekte wurden schon über das Forum initiiert. "Das ist ein langfristiger Prozess", erläutert Palm. Zunächst müssen die richtigen Partner gefunden werden, die ähnliche Vorstellungen haben. Danach beginnt die Suche nach einem geeigneten Wohnobjekt, das gemietet oder gekauft wird. Derzeit sind rund 30 Gruppen in der Findungsphase, also irgendwo zwischen der Ausformulierung von Ideen und kurz vor dem Zusammenziehen.

Lars Klaaßen

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Krankenhausähnliche Altenheime haben ausgedient: Seniorenresidenz am Emser Platz in Wilmersdorf
Foto: Uli Staiger

  Forum für gemeinschaftliches Wohnen im Alter e.V.:
Richard Palm,
Telefon 85 60 37 06,
Montag - Freitag
von 10 bis 14 Uhr

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Koordinierungsstellen: Wir beraten rundum

Die "Koordinierungsstellen für ambulante Rehabilitation älterer Menschen" informieren und beraten berlinweit über Wohnen im Alter, über orthopädische und alltägliche Hilfen. Die Mitarbeiter bieten Unterstützung, wenn beispielsweise eine Wohnung seniorengerecht umgebaut werden soll, damit alte Menschen so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden leben können. Die Beratung ist für den Ratsuchenden kostenlos, die Koordinierungsstellen werden vom Senat und von der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege finanziert. Wir sprachen mit der Leiterin der Koordinierungsstelle Charlottenburg-Wilmersdorf, Petra Fock, über Leistungen und Möglichkeiten.

MieterMagazin: Was bieten Sie an?

Fock: Wir beraten zu allen Themenbereichen rund um das Alter, wie zum Beispiel Wohnen und Leben zu Hause, bei Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit sowie zur alten- und behindertengerechten Wohnungsanpassung. Dazu gehören natürlich auch sozialrechtliche Fragen und die Unterstützung pflegender Angehöriger.

MieterMagazin: Wer kann sich an Sie wenden?

Fock: Ältere Menschen ab etwa 60 Jahre, Kranke, Behinderte und vor allem Pflegebedürftige. Aber auch jüngere Menschen können im Namen ihrer Angehörigen den ersten Kontakt herstellen. Die älteren Verwandten werden später aber auch hinzugezogen, denn ohne deren Zustimmung läuft nichts.

MieterMagazin: Wie vielen Menschen können Sie helfen?

Fock: Wir haben im Jahr etwa 80 Klienten, die durch eine intensive Einzelfallhilfe unterstützt werden. Das ist bei den anderen Einrichtungen sicher ähnlich. Anfragen gibt es allerdings deutlich mehr, und oft kann den Menschen schon mit telefonischer Beratung geholfen werden.

MieterMagazin: Wann können Sie gar nichts tun?

Fock: Wenn jemand beispielsweise über ein ausreichendes Einkommen verfügt, aber nicht bereit ist, dieses für notwendige Umbauten einzusetzen, dann gibt es für uns keine Möglichkeiten, weiterzuhelfen. Auch dann, wenn der Vermieter beispielsweise seine Genehmigung für Umbauten verweigert, sind uns Grenzen gesetzt.

MieterMagazin: Wie ist der Ablauf einer Beratung im Einzelfall?

Fock: Der Erstkontakt erfolgt in der Regel telefonisch, beispielsweise über den Hausarzt, Angehörige oder durch den Ratsuchenden selbst. Es muss geklärt werden, wo es Probleme gibt und welcher Art Hilfe es bedarf. Sind diese Fragen nicht am Telefon zu beantworten, führen wir einen Hausbesuch durch. Dabei werden beispielsweise die wohnliche Situation und die finanziellen Verhältnisse festgestellt. Je nach Problemlage und Gesundheitszustand erstellen wir dann gemeinsam einen Hilfeplan und überlegen, was wir davon wie und in welchem Zeitrahmen umsetzen können und welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt.

MieterMagazin: Wie helfen Sie bei der Finanzierung von Umbauten?

Fock: Wir kennen die unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten und stellen auch die entsprechenden Anträge für unsere Klienten - es sei denn, es gibt einen Verwandten, der das übernehmen kann. Dann unterstützen wir den Angehörigen bei der Antragstellung. Wurde jemand vom Medizinischen Dienst der Pflegekassen als pflegebedürftig eingestuft, zahlt die Pflegeversicherung bis zu 5000 DM für Umbaumaßnahmen. Das reicht aber selten, denn allein Badumbauten können leicht 7000 DM kosten. Gibt es keine Ersparnisse und ist das Einkommen niedrig, treten wir an den Sozialhilfeträger heran oder schreiben an Stiftungen und beantragen dort Gelder. Auch die Investitionsbank Berlin (IBB) stellt mitunter Zuschüsse zur Verfügung. Das Verfahren ist allerdings etwas aufwendiger, da die Zahlung der IBB an bestimmte Auflagen geknüpft ist. Zum Beispiel muss der Vermieter zustimmen.

MieterMagazin: Kann sich auch an Sie wenden, wer schon mitten in einer Umbaumaßnahme steckt, dann aber auf Schwierigkeiten stößt?

Fock: Jederzeit. Wenn ungeahnte Probleme wie zum Beispiel Konflikte mit den Handwerkern auftreten, werden wir versuchen, dies zu klären oder vermitteln einen neuen Handwerker, der die Arbeiten weiterführt.

Das Gespräch führte Katharina Jabrane

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Petra Fock, Diplomsozialarbeiterin
und Sozialpädagogin,
arbeitet seit 1991 in der Koordinierungsstelle
Foto: Uli Staiger

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Das Wohnumfeld muss stimmen

Pflegewohnung, Betreute Wohnanlage, Begleitetes Wohnen, Wohnen mit Service, Seniorenresidenz - die Begriffe verwirren selbst den Fachmann. Unabhängig von diesen Wohnformen muss jede als "altersgerecht" deklarierte Wohnanlage beziehungsweise Wohnung bestimmten Kriterien entsprechen.

Als Mieterin Lisa L., 68 Jahre alt, ihre zukünftige neue Wohnung in einem Pflegeheim in Hohenschönhausen besichtigte, staunte sie nicht schlecht: Was in den Hochglanzprospekten als idyllische Wohnanlage im Grünen gepriesen wurde, war in Wirklichkeit ein umfunktionierter Plattenbau an einer belebten Straße. Der nächste Park war zehn Gehminuten und zwei nicht ungefährliche Kreuzungen entfernt. Auch die Wohnung selbst entsprach ganz und gar nicht ihren Vorstellungen. Um auf den Balkon zu gelangen, musste sie eine Schwelle überwinden. Das war für sie im Moment noch kein Problem, aber irgendwann könnte sie an den Rollstuhl gefesselt sein, und dann wäre der Balkon ohne fremde Hilfe für sie unerreichbar. Auch die Fahrstuhltüren waren mit einer lichten Breite von 85 Zentimetern äußerst schmal. Wer sich mit 68 Jahren eine neue Wohnung sucht, will schließlich nicht in einigen Jahren noch einmal umziehen. Was also muss ein älterer Mensch beachten, wenn er sich noch einmal ewig bindet - an eine neue Wohnung? Zuvor sollte er sich folgende Fragen beantworten:
Wo will ich leben - in welcher Stadt, zentral oder in Randlage?
Welche Anforderungen stelle ich an das Wohnumfeld, soll es Parks, Einkaufs-, Sport- und Kultureinrichtungen geben?
Wie viel Wohnraum brauche ich?
Muss die neue Wohnung aus gesundheitlichen Gründen bestimmte bauliche Voraussetzungen erfüllen?
Wie lange will ich in dieser Wohnung bleiben?
Wie viel Hilfe und Betreuung brauche ich, um in dieser Wohnung leben zu können?
Welche finanziellen Möglichkeiten habe ich?

Wohlfühl-Kriterien

Je älter Menschen werden, desto enger wird oft ihr Lebensraum. Die Wohnung und ihr unmittelbares Umfeld werden immer wichtiger. Der Deutsche Mieterbund (DMB) empfiehlt, vor dem Einzug in eine Wohnanlage gedanklich einen Kreis von 300 bis 500 Metern um die Anlage zu ziehen. In diesem Kreis könnte sich schließlich das Leben abspielen, wenn man geh- oder anderweitig behindert ist. Deshalb sollte es in der Umgebung der neuen Wohnung etwas Grün, interessante und abwechslungsreiche Wege, Bänke für eine Ruhepause und breite und ebene Bürgersteige geben.

Dann sollte man prüfen, welche Einkaufs-, Sport- und Kulturstätten in der Umgebung ohne großen Aufwand erreichbar sind: Supermarkt, Apotheke, Post, Bank, Zeitschriftenladen, Café, Begegnungsstätte, Kirche, Bibliothek, Theater, Schwimmbad und ähnliches. Auch Ärzte, Sozialstationen und Einrichtungen der Nachbarschaftshilfe werden mit zunehmendem Alter immer wichtiger.

In jeder größeren Wohnanlage für Senioren gehören Gemeinschaftseinrichtungen wie Tee- und Kaffeeküche, Werkraum, Gäste-Appartement, Bibliothek, Gymnastik- und Fernsehraum zum Standardangebot. Diese Räume sollten leicht erreichbar und gemütlich sein. Auch ein funktionierendes soziales Leben innerhalb der Anlage ist ein "Wohlfühl-Kriterium". Gleich beim ersten Besuch sollte deshalb darauf geachtet werden, wie die Gemeinschaftseinrichtungen genutzt werden. Wohnanlagen, die an eine offene Begegnungsstätte angeschlossen sind oder für Nachbarn aus dem Wohngebiet offen stehen, bieten mehr Kontaktmöglichkeiten als abgelegene, abgeschlossene Anlagen.

Schließlich ist auch der Eingangsbereich der Anlage eine erste Visitenkarte. Betreute Wohnanlagen sollten immer zu ebener Erde liegen oder über flache Rampen stufen- und schwellenlos zugänglich sein. Auch Sicherheitsaspekte spielen eine Rolle - ein Concierge sollte kontrollieren, wer die Anlage betritt. Die Anlage sollte abends und nachts unbedingt verschlossen sein.

Nur keine Barrieren

Ein behindertengerechter Fahrstuhl und Flure, die mindestens eine Breite von 120 Zentimetern haben, sind weitere Voraussetzungen für altengerechtes Wohnen in einer Anlage. Auch die Wohnung selbst soll allen in der entsprechenden Deutschen Industrie Norm (DIN 18025) festgelegten Anforderungen genügen. Die Norm regelt die Planung, Ausführung und Einrichtung von rollstuhlgerechten und barrierefreien neuen Miet- und Genossenschaftswohnungen und entsprechenden Wohnanlagen.

So müssen Türen eine lichte Breite von mindestens 80 Zentimetern haben. Bodenbeläge in der Wohnanlage und in der Wohnung müssen reflexionsarm, rutschhemmend und fest verlegt sein. Sie dürfen sich nicht elektrostatisch aufladen. Vor Möbeln muss sich eine mindestens 90 Zentimeter tiefe Freifläche befinden, vor Kücheneinrichtungen muss sie sogar 120 Zentimeter tief sein. Herd, Arbeitsplatte und Spüle sollten nebeneinander mit Beinfreiraum und in entsprechender Arbeitshöhe angeordnet sein, damit die Küchenarbeit auch im Sitzen erledigt werden kann. Alle Fächer des Kühlschrankes sollten ohne Bücken erreichbar sein.

Ein Problemfeld ist der Sanitärraum. Auch hier muss ausreichend Platz sein, die Norm verlangt eine Bewegungsfläche von 120 mal 120 Zentimetern vor den Sanitäreinrichtungen. Ein stufenlos begehbarer Duschplatz ist besser als eine Wanne. Unter dem Waschtisch muss Beinfreiraum vorhanden sein. Die Tür des Sanitärraumes muss abschließbar und im Notfall von außen zu entriegeln sein.

Das Bett sollte von drei Seiten zugänglich sein, um Pflegepersonal ein ungehindertes Arbeiten zu ermöglichen. Lichtschalter, Heizkörperventile und Ähnliches sollten überall problemlos erreichbar sein. Und natürlich muss ein Fernsprechanschluss vorhanden sein. Eine Anpassung an veränderte Bedürfnisse muss problemlos möglich sein. Allerdings: Ein Rechtsanspruch auf viele dieser Kriterien besteht nicht. In Sachsen-Anhalt gibt es seit November 2000 ein Gütesiegel "Betreutes Wohnen". Anbieter von betreuten Wohnanlagen unterstellen sich dort einer freiwilligen Kontrolle. Ein solches Gütesiegel würde auch Berliner Mietern die Suche nach einer altersgerechten Wohnung erleichtern.

Rainer Bratfisch

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Gemeinschaftseinrichtungen sollten gut erreichbar und gemütlich sein: Seniorenheim
in Tempelhof
Foto: Uli Staiger

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Wer kommt? Wer geht? Seniorenwohnanlagen sollten überwacht sein
Foto: Uli Staiger

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Wohnungsbaugesellschaften:
Gute Angebote für wenig Geld

Teure Seniorenresidenzen schießen derzeit wie Pilze aus dem Boden. Das Problem: Nur wenige alte Menschen können und wollen sich den sterilen Luxus teurer Appartements leisten. Gefragt sind nach wie vor preiswerte, altersgerechte Wohnungen.

Immer häufiger können sich Senioren die marktüblichen Mieten für ihre oft zu großen Wohnungen nicht länger leisten. Eine Untervermietung nicht mehr benötigter Wohnräume scheitert oft am unterschiedlichen Lebensrhythmus von Alt und Jung: Wenn Senioren schlafen gehen, wollen Jüngere meistens noch fernsehen, Musik hören oder eine Party feiern. Was also tun, wenn die Wohnung zu groß und zu teuer wird?

Ein Umzug will gut überlegt sein, und die Vielfalt der Angebote macht die Wahl der Wohnform auch nicht gerade leichter. Die Berliner Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften bieten mittlerweile preiswerte Alternativen zu teuren Seniorenresidenzen. So hat die Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain (WBF) mit dem Bezirksamt einen Vertrag geschlossen, der die Nettokaltmiete in einem festgelegten Wohnungskontingent für Senioren auf 7,09 DM pro Quadratmeter begrenzt - die Differenz zu der im Mietspiegel vorgesehenen Miete gleicht nicht die WBF aus, sondern die Investitionsbank Berlin (IBB). Von den insgesamt 96500 Einwohnern Friedrichshains sind heute 12290 älter als 65 Jahre. Fast alle von ihnen haben Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein. Die WBF will pro Jahr circa 250 Wohnungen zu den günstigen Konditionen anbieten, um den Senioren im Bezirk eine Perspektive zu geben. Das Hochhaus in der Singerstraße 83 wurde zum Beispiel komplett seniorengerecht umgebaut. Über ein Notrufsystem können die Mieter rund um die Uhr Hilfe beim Portierdienst anfordern.

"Kurzzeitpflege" für Notfälle

Mieter der GEHAG können im Falle einer vorübergehenden Pflegebedürftigkeit die Kurzzeitpflegestationen des Unternehmens in Anspruch nehmen. Die Nutzung der Kurzzeitpflege ist unter anderem für die Urlaubszeit oder auch für Notsituationen innerhalb der sonst pflegenden Familie vorgesehen. Die GEHAG betreibt bereits in der Gropiusstadt und in Steglitz Seniorenwohnhäuser. Im Dezember eröffnete sie in der Sächsischen Straße 46 am Wilmersdorfer Preußenpark mit dem Katharinenhof eine neue Pflegewohnanlage mit 126 Plätzen. Hier sollen Angehörige in die Betreuung einbezogen werden. Sie können im Haus übernachten und kleinere Aufgaben übernehmen. Angehörige, die Pflegearbeit zu Hause leisten, erhalten Unterstützung in Form von Beratung und Schulung. Sie können sich in Gruppen fortbilden, Erfahrungen austauschen und sich beraten lassen.

Auch in der Steglitzer Gravelottestraße wird Integration groß geschrieben. Im "Bunten Haus" wohnen Familien und Studenten, Alte und Junge in einer Gemeinschaft. Zu den etwa 100 Mietern gehören zahlreiche alte Menschen. Ist ein Mieter auf Hilfe angewiesen, erhält er diese von den anderen Mietern. Im Souterrain gibt es einen großen Gemeinschaftsraum, der als Begegnungsstätte auch für die Nachbarn dieses alternativen Wohnprojektes offen steht.

In Marzahn arbeiten die Wohnungsbaugesellschaft Marzahn, mehrere Wohnungsbaugenossenschaften, das Bezirksamt, die Seniorenvertretung, ein Sozialplanungsbüro und die "Koordinierungsstelle für ambulante Rehabilitation" an Angeboten für altersgerechtes Wohnen. Im Mai 1996 wurde eine Arbeitsgruppe "Altengerechtes Wohnen" gegründet, die sich vor allem mit der Anpassung vorhandener Wohnungen an die veränderten Bedürfnisse älterer Menschen beschäftigt. Umfragen haben ergeben, dass 81 Prozent der älteren Mieter für immer, beziehungsweise für mehr als zehn Jahre in Marzahn wohnen bleiben wollen. Der Anteil der über 65-Jährigen liegt derzeit noch bei circa 10 Prozent, steigt aber an.

Zahl der Senioren-Mieter wächst

Die GSW schätzt den Anteil ihrer "Senioren-Mieter" auf bereits 50 Prozent. Um die Mieter zu halten, richtete sie ein Service-Zentrum ein, das Mieter bei Wohnraumanpassungsmaßnahmen berät, Einkäufe und Essen liefert, zu sozialrechtlichen Fragen informiert und Reparatur- und Renovierungsarbeiten übernimmt.

Die DEGEWO eröffnet in den nächsten Wochen eine neue Seniorenresidenz am Gutspark Britz. Die Bewohner können hier einen Betreuungsvertrag mit dem Deutschen Roten Kreuz abschließen, die zusätzlichen Kosten betragen lediglich 300 DM pro Monat.

Die Wohnungsbaugesellschaft "Humboldt-Universität e.G." nimmt auf Wunsch der älteren Mieter individuelle Grundrissveränderungen in ihren Plattenbauwohnungen vor.

Auch andere Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften engagieren sich für ihre älteren Mieter - Nachfragen lohnt sich.

Rainer Bratfisch

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Geplante Wohnanlage in Wilmersdorf: Die Wohnungs-baugesellschaft GEHAG richtet 126 Pflegeplätze ein
Foto: Uli Staiger

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Komplett umgebaut: Die WBF hält das Hochhaus Singer-
straße 83 für Senioren bereit
Foto: Uli Staiger

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Eine bunte Gemeinschaft im "Bunten Haus": generationen-übergreifendes Wohnprojekt in Steglitz
Foto: Maik Jespersen

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Hauspflege: Bei Anruf Service

"Heutzutage können alte Menschen sehr wohl in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben, wenn sie das möchten", sagt Renate Hartmann, Sozialarbeiterin bei der Diakonie-Station Berlin Lichterfelde-West. Sogar für wirklich schwere Pflegefälle sei dies über mehrere Jahre möglich. Denn es gibt eine Fülle von Serviceangeboten, die es hilfsbedürftigen Bewohnern erleichtern, den Lebensabend im eigenen Heim zu verbringen.

Den meisten bekannt sind die häusliche Krankenpflege und die Hauspflege. Die Krankenpflege umfasst medizinische Leistungen wie zum Beispiel Verbände wechseln oder Spritzen geben, aber auch Waschen sowie An- und Ausziehen. Die häusliche Krankenpflege wird von der Krankenkasse finanziert, während die Kosten für die Hauspflege die Pflegeversicherung übernimmt. Die Hauspflege unterstützt bei der Haushaltsführung, das heißt: Die Hauspflegerinnen sind beim Kochen dabei, beim Geschirrspülen, sie gehen einkaufen und helfen bei der Körperpflege. Die Pflegeversicherung setzt ein, wenn der Anspruch auf Behandlung durch die Krankenkasse erschöpft ist.

Wer nun weiterhin Hilfen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens benötigt, muss einen Antrag für die Pflegeversicherung stellen. Je nach Grad der Bedürftigkeit entscheiden die Kassen, in welche Pflegestufe ein Pflegebedürftiger eingeordnet wird. Stufe 1 erhält, wer mindestens 90 Minuten Hilfe pro Tag braucht, Stufe 2 bedeutet mindestens 3 Stunden Hilfe und Stufe 3 setzt voraus, dass allein so gut wie nichts mehr geht. Ist die Einstufung klar, kann entschieden werden zwischen "Sachleistung", das meint professionelle Hilfe, und "Geldleistung", das meint die Bezahlung der pflegenden Angehörigen. Eine Kombination aus beiden Leistungen ist auch möglich. Kostenlose Informationen zur Pflegeversicherung gibt es beim Bundesministerium für Gesundheit unter Telefon 0800-191919-0. Auch kirchliche und kommunale Sozialstationen sowie private ambulante Dienste beraten über die beste Lösung für den Einzelnen. Die Diakonie-Station Lichterfelde-West beispielsweise vermittelt über die Kranken- und Hauspflege hinaus zahlreiche weitere Dienste. "Wer viel allein ist, kann ehrenamtliche Besuchsdienste oder die Tagespflege nutzen. Zu einer Seniorentagespflegestätte wird man morgens abgeholt und nachmittags zurückgebracht. Dort erleben allein lebende Pflegebedürftige Geselligkeit und können ihre Mahlzeiten mit anderen einnehmen", erklärt Renate Hartmann. Die Tagespflege kann über die Pflegeversicherung finanziert werden.

Ein Zusatzgerät für den Notruf

Für Notfälle zu Hause gibt es die Möglichkeit des "HausNotrufs", für den man ein Zusatzgerät für das Telefon benötigt, sowie eine Kette oder eine Uhr, die man immer bei sich trägt. Per Knopfdruck wird Alarm ausgelöst und sofort kommt frei hörbar die Rückfrage, worum es geht und die Anweisung, wie man sich verhalten soll, gegebenenfalls wird Hilfe geschickt. Diesen Service bieten beispielsweise die Hilfsdienste Johanniter (Telefon 816901-0) oder die Malteser (Telefon 348003-0) an. Die Kosten von circa 80 DM im Monat übernimmt zu zwei Dritteln die Pflegeversicherung.

Mobile Dienste helfen weiter

"Essen auf Rädern" kann entweder als warme Mahlzeit geliefert werden oder als Tiefkühlkost, die man selbst oder die Pflegerin warm machen kann.

Die Entscheidung in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben, heißt noch lange nicht, dass man dieselben gar nicht mehr verlässt. Wer dies aber alleine nicht mehr so gut schafft, kann einen Begleitservice zum Arzt, zu Ämtern, zum Frisör oder zu Freunden in Anspruch nehmen. Aber auch einfach nur ins Café oder spazieren gehen ist möglich. Bei der Diakoniestation Lichterfelde kostet dieser Service 15 DM pro Stunde - ein Zusatzangebot, das nicht von der Pflegeversicherung getragen wird.

Außerdem gibt es verschiedene Mobilitätshilfsdienste, die sowohl zu Fuß als auch mit dem Auto ältere und behinderte Menschen zu ihren Zielen begleiten. Informationen gibt die "Koordinierungsstelle der Berliner Mobilitätshilfsdienste" unter Telefon 7886836 oder 86491022.

Wer den Frisör oder die Fußpflegerin lieber ins Haus kommen lassen möchte, kann auch dies vermittelt bekommen. Und schließlich kann man auch den "Mobilen Hausputz" der Sozialstation Südstern ordern. Grundreinigung, Fensterputzen, auch Gardinenwechsel plus -waschen gehören zum Angebot. Die Mitarbeiter bringen alles Notwendige dafür mit. Informationen zum Mobilen Hausputz erhält man unter Telefon 69030816.

Wem für diverse Angebote das Geld fehlt, wird von den meisten Anbietern über andere Finanzierungsmöglichkeiten (zum Beispiel über das Sozialamt) informiert.

Marion Busch

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Hilfe zur Mobilität: Begleitdienste helfen Älteren und Behinderten, zu ihren Zielen zu kommen
Foto: Uli Staiger

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Recht


Die "Sozialklausel" schützt im Alter

Niemand muss allein wegen seines Alters ausziehen. Viele Gerichte legen bei Eigenbedarfskündigungen die "Sozialklausel" zu Grunde.

Müssen ältere Menschen vor Gericht ziehen, geht es vor allem um den so genannten Eigenbedarf: Der Vermieter will für sich oder seine Angehörigen Räume beziehen, in denen ältere Menschen wohnen, und kündigt den Mietvertrag. Folgt man diesen Fällen, ergibt sich bundesweit ein nahezu einheitliches Bild: Die Richter erkennen zwar an, dass der Eigentümer einer Wohnung grundsätzlich auch ein Recht darauf hat, darin zu wohnen und dem Mieter zu kündigen. Gleichzeitig aber stellen viele Juristen darauf ab, dass ältere Menschen, zumal wenn sie gebrechlich sind, weiterhin in der Wohnung bleiben dürfen. So führte beispielsweise der Widerspruch einer 89-Jährigen gegen eine Eigenbedarfskündigung "zur Fortdauer des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit". Die allein stehende Frau wohnte seit mehr als 20 Jahren in der Wohnung und war zu 80 Prozent schwerbehindert (LG Essen, Az. 15 S 448/98). Das LG Zwickau belehrte den Erwerber einer Mietwohnung, in der ein älterer Mieter wohnte, er müsse sich darüber im Klaren sein, "dass deutsches Recht ein soziales Mietrecht" sei, und gerade ältere Menschen nicht ohne weiteres aus einer Wohnung gekündigt werden könnten (Az. 6 S 152/97). Und, so das AG Bremerhaven in einem anderen Fall, seien die Mieter 86 und 81 Jahre alt und einer von ihnen erheblich gesundheitlich beeinträchtigt, so ist die Fortsetzung des Mietverhältnisses anzuordnen (Az. 53 C 512/95).

Die Richter beziehen sich bei ihren Entscheidungen durchweg auf die so genannte "Sozialklausel" (§ 556a BGB). Sie besagt, dass nach einer Kündigung Mieter "die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen" können, wenn dessen "vertragsgemäße Beendigung für den Mieter oder seine Familie eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen" sei. Zudem liege auch dann eine Härte vor, wenn "angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann". Dann könne die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangt werden, und zwar so lange, "wie dies unter Berücksichtigung aller Umstände" angemessen sei.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine Ersatzwohnung anzubieten. Als "angemessener" Ersatz komme aber "nur eine Wohnung in Betracht, die nach Größe und Ausstattung eine menschenwürdige Unterbringung aller zum Haushalt gehörenden Mitglieder gewährleistet", weiß man beim Deutschen Mieterbund. Auf ein Alten- oder Pflegeheim müsse "sich der Mieter nicht verweisen lassen".

Wiegen die Härtegründe schwerer als das Interesse des Vermieters an der Wohnung, wird das Gericht im Streit die Fortsetzung des Mietverhältnisses befristet oder unbefristet anordnen (LG Freiburg Az. 3 s 88/91). Härtegründe sind unter anderem hohes Alter des Mieters, schwere Erkrankung, körperlicher und seelischer Schwächezustand, Gebrechlichkeit, lange Mietdauer und Verwurzelung in der Wohngegend.

Die Sozialklausel sei keine Ausnahmeregelung, sondern das gleichwertige Gegenstück zur Kündigungsbefugnis des Vermieters, entschied das LG Hamburg (Az. 16 S 81/88). In einem dort vorliegenden Fall wurde der Kündigung gleich aus mehreren Gründen widersprochen: hohes Alter, Verwurzelung in der Wohngegend sowie lange Mietdauer.

In einem anderen Fall halfen letztlich Mitmieter einem alten Mann. Starke Geruchsbelästigung, die Verwahrlosung der Mieträume sowie drohender Ungezieferbefall wegen nicht entsorgter Speisereste führten dazu, dass dem Mieter gekündigt wurde. Daran hielt der Vermieter auch fest, nachdem der Mieter sein Hygieneverhalten geändert hatte - musste sich aber sagen lassen, diese Kündigung sei treuwidrig, wenn "der hochbetagte Mieter ein vertragswidriges Verhalten abgestellt hat und die Hausgemeinschaft ein weiteres Zusammenleben für möglich hält" (AG Görlitz, Az. 2 C 0431/97).

alo


Das Treppenlift-Urteil

Das Bundesverfassungsgericht erschütterte die Vermieterschaft: Das Landgericht Berlin wurde aufgefordert, sein "Treppenlift-Urteil" zu prüfen.

Ein Mieter hatte seinem Vermieter angeboten, auf eigene Kosten einen Treppenlift im Treppenhaus einzubauen und beim Auszug wieder zu entfernen. Die Lebensgefährtin des Mieters ist querschnittsgelähmt, und der 60-Jährige trug die Frau nebst Rollstuhl regelmäßig in die Wohnung in den zweiten Stock. Ein Treppenlift wäre hier zweifellos eine erhebliche Erleichterung für beide. Der Vermieter lehnte das Ansinnen ab mit der Begründung, es würden damit zusätzliche Verkehrssicherungspflichten und Haftungsrisiken entstehen.

Der Mieter klagte auf Zustimmung und unterlag. Seiner Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil wurde jedoch stattgegeben. Die Karlsruher Richter hoben die Entscheidung des Landgerichts auf und verpflichteten es, einige Gesichtspunkte erneut zu erwägen. Damit hat der Mieter seinen Treppenlift zwar noch nicht erstritten und kann immer noch unterliegen. Doch müssen die Berliner Richter nunmehr vor allem neu abwägen "zwischen dem eigentumsrechtlich geschützten Interesse des Vermieters an der unveränderten Erhaltung des Treppenhauses und dem ebenfalls grundrechtlich geschützten Interesse des Mieters an einer behindertengerechten Nutzung" (Az. 1BvR 1460/99).

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Umstritten: Muss der Vermieter den Lift im Treppenhaus erlauben?
Foto: Koordinierungsstelle

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Adressen


Berliner Koordinierungsstellen
für ambulante Rehabilitation

Charlottenburg-Wilmersdorf
Sozialwerk Berlin e.V.
Bundesallee 158
10715 Berlin
Telefon 893 12 31
Fax: 85 72 83 37

Friedrichshain-Kreuzberg
Diakonisches Werk Stadtmitte e.V.
Wilhelmstraße 115
10963 Berlin
Telefon 25 70 06 73
Fax: 25 70 08 02

Marzahn-Hellersdorf
Albatros e.V.
Mehrower Allee 50
12687 Berlin
Telefon 514 30 93
Fax: 514 30 61

Lichtenberg-Hohenschönhausen
Förderkreis "Sinnvolles Miteinander im Alter" e.V.
Franz-Jakob-Straße 10
10369 Berlin
Telefon 97 60 93 59
Fax: 97 60 99 46

Mitte
Ev. Geriatriezentrum Berlin GmbH
Reinickendorfer Straße 61
13347 Berlin
Telefon 45 94 11 -01 bis -04
Fax: 45 94 11 05

Neukölln
Humanistischer Verband Deutschlands (LV Berlin e.V.)
Planetenstraße 60
12057 Berlin
Telefon 68 97 70 - 0
Fax: 68 97 70 20

Pankow
Albatros e.V.
Breite Straße 3
13187 Berlin
Telefon 47 53 17 19
Fax: 47 53 18 92

Reinickendorf
Albatros e.V.
Kopenhagener Straße 29
13407 Berlin
Telefon 49 87 24 04
Fax: 49 87 23 94

Tempelhof-Schöneberg
Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg e.V.
Reinhardtstraße 7
12103 Berlin
Telefon 755 07 03
Fax: 75 50 70 50

Spandau
Ev. Johannisstift
(in Kooperation mit dem Bezirksamt Spandau)
Carl-Schurz-Straße 2-6
13578 Berlin
Telefon 33 03 20 26
Fax: 33 03 75 60

Steglitz-Zehlendorf
Diakonisches Werk Steglitz e.V.
Johanna-Stegen-Straße 8
12167 Berlin
Telefon 76 90 26 00
Fax: 76 90 26 02

Jüdische Gemeinde zu Berlin
(überbezirklich für Gemeindemitglieder tätig)
Joachimstaler Straße 13
10719 Berlin
Telefon 88 02 81 42 / 157
Fax: 88 02 81 50

Bezirksamt Treptow-Köpenick
An der Wuhlheide 232
Telefon 5 35 00 39
12459 Berlin
Rinkartstraße 13
Telefon 53 31 58 33
12437 Berlin




Berliner Mobilitätshilfedienste

Sozialverband VdK
Berliner Straße 40-41
Telefon 7 88 68 36 10715 Berlin

Wer sich allein nicht mehr auf die Straße, zum Arzt oder zum Einkaufen traut, der kann die Hilfe der Berliner Mobilitätsdienste in Anspruch nehmen. Gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr werden ältere und behinderte Menschen auf allen Wegen begleitet. Für einen Jahresbeitrag von 120 DM kann man in der Regel einen 1,5-stündigen Termin pro Woche wahrnehmen. Wer nur selten den Dienst benötigt, der zahlt pro Begleitung 5 DM.

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Buchtipps

Ursula Kremer-Preiß, Rolf Winkel, Norbert Eisenschmid, Jürgen Pfeilschifter: Ratgeber Betreutes Wohnen. Köln 2000, 192 Seiten, 12,80 DM

Der Deutsche Mieterbund (DMB), das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) und die Wilhelmine-Lübke-Stiftung haben in dieser Broschüre erstmals Mindestanforderungen an das betreute Wohnen zusammengestellt. Geboten wird Hilfestellung bei der Suche nach der passenden Wohnform, der Prüfung entsprechender Angebote und der Feststellung der entstehenden Kosten. Wohnumfeld, Wohnung, Gemeinschaftseinrichtungen und der angebotene Grund- und Wahlservice können schnell anhand von Checklisten getestet werden. Tipps zur Vertragsform, zur Vertragsgestaltung und zu besonderen Regelungen im Miet- und im Betreuungsvertrag sowie Muster für einen Mietvertrag und einen Betreuungsvertrag "Betreutes Wohnen" bieten Rechtssicherheit.

Wohnqualität im Alter, Arbeitsgemeinschaft Wohnberatung, Bonn, 1994, 69 Seiten, 12 DM

Bestellungen unter Telefon 0228-264011
Der Ratgeber ist mittlerweile zwar sieben Jahre alt, aber trotzdem noch aktuell, enthält er doch zahlreiche grundsätzliche Informationen zur Gestaltung altersgerechter Wohnungen, zum Wohnumfeld, zur Bautechnik sowie zu speziellen Möbeln, Haushaltsgeräten und Hilfsmitteln sowie konkrete Beispiele zur Anpassung vorhandener Wohnungen an die veränderten Bedürfnisse im Alter. Die Förderrichtlinien müssten allerdings ebenso aktualisiert werden wie einige Adressen.

Wohnen mit Service. Mairs Geograf. Verlag, Ostfildern, 1999, 1071 Seiten, 49,80 DM

Das Buch enthält Checklisten und Informationen zum Thema "Betreutes Wohnen" sowie ein ausführliches Verzeichnis mit den Adressen von circa 1200 Seniorenresidenzen - bundesweit.

Altersgerecht wohnen - umgestalten oder umziehen. LBS Stuttgart, 1999, 79 Seiten, 6,80 DM (+ 4,80 DM Versandkosten) Bezug über alle LBS-Beratungsstellen, Bausparkassenagenturen und -berater

Der Slogan "Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause" wird in dieser Veröffentlichung konkret auf die Wohnbedürfnisse älterer Menschen bezogen. Wohnungen, die im Alter ein selbstständiges und sicheres Leben ermöglichen, müssen zahlreiche exakt definierte Voraussetzungen erfüllen. Konkret bietet die Broschüre Planungstipps für seniorengerechte Zwei- und Drei-Zimmer-Wohnungen, für den bedarfsgerechten Umbau, für barrierefreie Wohnungen sowie Informationen zu Zuschüssen und Hilfen.

Senioren-Wohnen. aperçu® Verlagsgesellschaft mbH, Berlin 2000, 107 Seiten Bestelladresse: Gubener Straße 47, 10243 Berlin; Telefon 29371-3, Fax 29371-410, 3 DM (für die Versandkosten)

Die Broschüre enthält neben Angeboten der Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften auch Tipps zu privat und öffentlich betriebenen Senioren-Wohnanlagen in Berlin und im Umland. Das Register führt die Seniorenheime mit Adressen und Telefonnummern auf - geordnet nach Bezirken beziehungsweise Umland - und verzeichnet die Anschriften der Koordinierungsstellen für ambulante Rehabilitation älterer Menschen und ähnlicher Beratungseinrichtungen in Berlin. Der Verlag veröffentlicht auch Seniorenratgeber für die einzelnen Stadtbezirke.

Holger Stolarz: Wohnungsanpassung, Kuratorium Deutsche Altershilfe, Köln, 2., überarb. Aufl. 1998, 144 Seiten, 15 DM

Wohnungen können oft ohne kostenaufwendige baulich-technische Veränderungen den Bedürfnissen älterer Menschen angepasst werden. Eine herkömmliche Badewanne kann problemlos durch eine bodengleiche Dusche ersetzt werden, die ohne fremde Hilfe zugänglich ist. Die Toilette ist leichter und gefahrloser zu benutzen, wenn ein Stützgriff montiert wird. Die Broschüre enthält zahlreiche weitere Beispiele mit Kostenvoranschlägen, Tipps zur Finanzierung und Informationen zu möglichen Zuschüssen der Krankenkassen.


Zeitschriften:

Pro Alter
herausgegeben vom Kuratorium Deutsche Altershilfe,
An der Pauluskirche 3, 50677 Köln, (29 DM pro Jahr)

SpätSommer
Bezug über die Ortsgruppen oder Interessengruppen der Volkssolidarität, Abos über: SpätSommer, Verlagsgesellschaft Güstrow, Thünenweg 32, 18273 Güstrow (15 DM pro Jahr)

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