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Jüngst teilte Stadtentwicklungssenator Peter Strieder dem Berliner Mieterverein (BMV) mit, dass nunmehr doch alle GSW-Mieter einen Vorschlag für eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag erhalten - der zusätzliche Mieterschutz in Anbetracht des baldigen Verkaufs der GSW also nicht nur auf Antrag erteilt wird. Auch wird der zugestandene Schutz über Kündigungsfragen hinaus ausgedehnt. Das Engagement des Senators ist auch das Ergebnis der Anstrengungen von Mieterverein und Bündnis 90/Die Grünen. Auf zahlreichen Versammlungen waren die Mieter der GSW über die Mieterschutzangebote informiert worden. Dies hatte eine Welle von Mieter-Schreiben an die GSW ausgelöst.
Als Mieter eines städtischen Wohnungsunternehmens genießt man einen besonderen Schutz. Dieser entsteht dadurch, dass ein städtischer Vermieter auf Grund seiner Rechtskonstruktion bestimmte Vermieterrechte nicht wahrnehmen kann. Außerdem legte das Land Berlin als Eigentümerin den Gesellschaften zeitweise Regeln zum besonderen Mieterschutz auf. Anders jedoch als der Senat vertritt der BMV die Auffassung, dass diese besonderen Schutzbestimmungen nach einem Verkauf der Landesanteile auf Dauer verloren gehen, es sei denn, sie werden den Mietern als Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag zugestanden. Der BMV hat sich zusammen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), Einzelgewerkschaften, den Oppositionsparteien im Abgeordnetenhaus und vielen Mieterinitiativen gegen den Verkauf der GSW gewandt. Bislang ohne Erfolg. Um so wichtiger ist daher ein besonderer Mieterschutz. Der BMV lehnte daher die bisherige Verfahrensweise der GSW ab, den Schutz nur auf Antrag zu gewähren. Gerade die wenig informierte Mieterschaft, vor allem auch ältere Menschen, hätten das Nachsehen. So war der BMV an Senator Strieder herangetreten, um diesem absurden und zur Verunsicherung beitragenden Verfahren ein Ende zu bereiten. Der Senator brauchte einige Zeit, sicher auch, um die Finanzverwaltung zu überzeugen. Inzwischen werden viele Mieter das erweiterte Angebot in ihren Briefkästen vorgefunden haben. Problematisch bleibt jedoch die Klausel zum Schutz vor übermäßigen Modernisierungen. Einem Kaufinteressenten wird abverlangt, Mietsteigerungen in Folge von Modernisierungen so weit zu beschränken, dass eine maximal zulässige Miete von 10 Prozent oberhalb der Vergleichsmiete nicht überschritten wird. In die Zusatzvereinbarung will der Senat dies jedoch nicht aufgenommen haben. Vielmehr sollen sich die Mieter mit einer Baustandardbegrenzung zufrieden geben, die jedoch einen großen Mieterhöhungsspielraum eröffnet. Nicht abgedeckt über die Zusatzvereinbarung ist auch der Schutz vor Mieterhöhungen, die bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete ausgeschöpft werden. Die "Berliner Zeitung" veröffentlichte kürzlich Informationen aus einem Memorandum des "Bankhauses Sal. Oppenheim", nach denen bei mehr als jeder zweiten GSW-Wohnung ein Mietanstieg möglich sei. Bei 42 Prozent ließen sich die Mieten um bis zu 2 DM pro Quadratmeter erhöhen, bei 9,5 Prozent der Wohnungen um 3 bis 5 DM und bei 3,5 Prozent der Wohnungen sogar um mehr als 5 DM pro Quadratmeter. Das Bankhaus ist vom Senat mit dem Ausschreibungsverfahren betraut. Derartige Mietsteigerungen wären rechtlich in den meisten Fällen wohl auch durchsetzbar, weil es Steigerungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete sind. Das Bankhaus-Memorandum bestätigt die Vermutungen der Verkaufskritiker, mit der Privatisierung gehe schon bald preiswerter Wohnraum verloren. Im Jahre 2010 soll die GSW bereits 77 Millionen DM Gewinn einbringen - gegenüber voraussichtlich 16 Millionen DM im Jahre 2001 eine ansehnliche Steigerung. "Der Schatz wird gehoben", diese Devise der "Immobilienhaie" wie "WCM", "RSE", "Bauverein" und anderen wird auch bei der GSW bittere Wahrheit werden.
Reiner Wild
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