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Künftig gibt es keine Anschlussförderung mehr für Sozialwohnungen. Dies beschloss der Senat nach heftigem Tauziehen im Februar. Betroffen sind alle Sozialwohnungen, die zwischen 1987 und 1997 errichtet wurden. Etwa 27000 Mieterhaushalte müssen deshalb mit erheblichen Mietsteigerungen rechnen. Der Senat will diese durch einen besonderen Härteausgleich abmildern und Umzugshilfen gewähren. Am Ende aber werden doch viele Mieter die Zeche für eine gigantische Fehlförderung zahlen. Dem Sozialen Wohnungsbau werde damit ein weiterer Dolchstoß versetzt, heißt es beim Berliner Mieterverein (BMV).
Der Ausstieg des Landes aus jedweder Förderung des Sozialen Wohnungsbaus war schwer umkämpft. Genüsslich stilisierten die Medien die Auseinandersetzung zu einem Machtkampf zwischen Stadtentwicklungssenator Peter Strieder, dem Landesvorsitzenden der SPD, und Finanzsenator Sarrazin, ebenfalls SPD, hoch. Am Ende siegte die Position mit dem vermeintlich höchsten Einsparpotenzial, auch weil sich der Regierende Bürgermeister Wowereit auf des Finanzsenators Seite geschlagen hatte. Sarrazin hat seinem Senatschef immerhin 2,5 Milliarden Euro Einsparungen bis zum Jahr 2029 versprochen. Die Höhe der Einsparungen wird von Strieder angezweifelt. Er rechnete vor, dass am Ende der "Totalausstieg" um 84 Millionen Euro teurer sei als der von ihm favorisierte Ausstieg mit "modifizierter Förderung". Denn dem unmittelbaren Vorteil der vollständigen Streichung der Anschlussförderung in Höhe von 162 Millionen Euro im Vergleich der Förderbarwerte stünden Verluste der städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Höhe von 118 Millionen Euro, 37 Millionen Euro für die Risikoabschirmung der Bankgesellschaft und weitere Kosten von rund 90 Millionen Euro gegenüber.
Sozialwohnungen, die keine mehr sind
Was letztendlich den Ausschlag für eine satte Mehrheit im rot/roten Senat zum Totalausstieg gegeben hat, bleibt unklar. Möglicherweise lag es daran, dass Senator Strieder auf eine wohnungspolitische Begründung für seinen Vorschlag verzichtete. Berlin aber braucht auf Dauer sozial gebundene Wohnungsbestände. Der Totalausstieg wird zum Muster für den Umgang mit den verbleibenden Sozialwohnungen, befürchtet man beim Berliner Mieterverein. Was sei eine Sozialwohnung für den Berliner Wohnungsmarkt noch wert, wenn in dieser nicht nur die ortsübliche Vergleichsmiete freifinanzierter Wohnungen genommen werden kann, sondern sogar bis zur Kostenmiete, das sind im Schnitt 12 bis 13 Euro pro Quadratmeter, erhöht werden darf? Hingegen ist in Anbetracht der Berliner Einkommenssituation und der erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung ein Wohnungsangebot mit Mieten unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete für Bezieher mit niedrigen bis mittleren Einkommen dringend erforderlich. Gleichwohl wird die jetzige Marktsituation zum Sprungbrett für den Totalausstieg. "Was macht's schon, wenn pro Jahr tausend Mieterhaushalte mehr umziehen", werden sich der Regierende Bürgermeister, der Finanzsenator und die mitregierende PDS gefragt haben. Auch Barbara Oesterheld, wohnungspolitische Sprecherin der Grünen, gibt zu, dass dieser radikale Ausstieg nur in der jetzigen Situation denkbar war. "Bei einem angespannteren Wohnungsmarkt hätten vermutlich auch wir uns das nicht getraut." Der Berliner Mieterverein hat das Finanzierungssystem des Sozialen Wohnungsbaus, das eine Wohnung nach 30 Jahren Förderung mehr als doppelt so teuer macht als ihr eigentlicher Erstellungspreis, seit 20 Jahren kritisiert. Den Ausstieg aber hatte man sich in der Mieterorganisation anders vorgestellt. Von der Streichung der Förderung sind in diesem Jahr 2714 Wohnungen betroffen. Zum Ausgleich der ausbleibenden Förderung werden die Vermieter die Miete deutlich erhöhen. Den Mietern sind nunmehr erste Mieterhöhungserklärungen zugesandt worden. So auch Sigrid Fischer aus dem Ortolanweg in Neukölln. Doch statt des befürchteten Mietsprungs gab es bisher "nur" eine Steigerung von 0,13 Euro pro Quadratmeter im Monat, die sich auch ergeben hätte, wenn eine Anschlussförderung bewilligt worden wäre. Hintergrund des moderaten Umgangs: Der Vermieter, die Berliner Baugenossenschaft (BBG), hat als erstes Wohnungsunternehmen Klage eingereicht, um die weitere Förderung des Sozialen Wohnungsbaus vor Gericht durchzusetzen. In den 59 Britzer Wohnungen zahlen die Mieter derzeit ohne Betriebskosten 4,45 Euro. Die Kostenmiete, die rechtlich nun verlangt werden könnte, beträgt 11,24 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Ob die BBG im Unterliegensfalle vor Gericht es bei der jetzigen Steigerung bewenden lassen würde, ließ Vorstandschef Fred-Raimund Winkler offen. Der Berliner Mieterverein empfiehlt, sich auch bei diesen "moderaten" Erhöhungen auf jeden Fall beraten zu lassen. Möglicherweise kann ein Mieter dann vor weiteren Steigerungen bis zur Kostenmiete geschützt werden.
Härteausgleich und Umzugshilfe
Eher diffus heißt es bei der "Beta Immobilien", dass sie wahrscheinlich gezwungen sei, weitere über die bereits eingeforderten 13 Cent hinausgehende Mieterhöhungen für ihre 169 Wohnungen am Tegeler Hafen vorzunehmen. Auch dieser Vermieter kündigte rechtliche Schritte gegen das Land Berlin an. Ausdrücklich unverändert bleiben die Mieten der betroffenen Sozialwohnungen zunächst bei der GSW. In einem Mieterschreiben kündigte die städtische Wohnungsbaugesellschaft an, die Kostenmiete nicht zu verlangen. Was sie wann verlangen wird, bleibt aber offen. Zunächst werden sich die Vermieter vor allem deshalb mit konkreten Mietsteigerungen zurückhalten, weil der Umfang des senatsfinanzierten Härteausgleichs noch nicht feststeht. Denn gewiss ist, dass die Vermieter auf jeden Fall die Miete so weit erhöhen, wie die Mietsteigerungen durch den besonderen Härteausgleich ausgeglichen werden. Mitte Februar beschloss der Senat ein Eckwertepapier für die Härtefallregelung. Danach soll durch Zahlung eines Mietausgleichs die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete mittelfristig abgefedert werden. Mieter, deren Einkommen die Einkommensgrenze nach den bundesgesetzlichen Regelungen nicht übersteigt, sollen 90 Prozent der Mieterhöhung ersetzt bekommen. Mieterhaushalte mit Einkommen bis zu 50 Prozent über dieser Einkommensgrenze erhalten nur einen verminderten Härteausgleich. Mieterhaushalte mit darüber liegendem Einkommen gehen leer aus. Dies verwundert, hat man doch jüngst die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe gerade damit begründet, höhere Einkommensbezieher im Sozialen Wohnungsbau halten zu wollen. Bei kurzfristig exorbitant ansteigenden Mieten über die Vergleichsmiete hinaus will der Senat bis zur Beendigung des Mietverhältnisses ebenfalls mit einem Härteausgleich einspringen. Wegen der Einkommensgrenzen muss davon ausgegangen werden, dass zahlreiche Mieter die Wohnung wechseln müssen, da sie den verlangten Mietpreis nicht aufbringen können. Eine Umzugskostenhilfe soll im Schnitt 2500 Euro betragen, gestaffelt nach Haushaltsgröße. In Anspruch nehmen kann sie jedoch nur der Mieterhaushalt, der nach Erhalt einer nicht mehr tragbaren Mieterhöhung das Weite sucht. Wer vorher auszieht, wird leer ausgehen. Bei der Senatsverwaltung für Soziales möchte man gern bestimmte Bevölkerungsgruppen, wie Rollstuhlfahrer, Personen ab 65 oder 70 Jahre sowie Pflegebedürftige, vom Umzugsdruck befreien. Inwieweit sie sich damit bei den Senatoren Sarrazin und Strieder durchsetzen können, stand bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe des MieterMagazin noch nicht fest. Der Entwurf einer Richtlinie ist in Arbeit. Insgesamt hat der Senat für die Jahrgänge 1986 bis 1997 120 Millionen Euro kalkuliert. Der Vertrauensverlust für den Sozialen Wohnungsbau, der durch den radikalen Bruch und die in Kauf genommene Umzugswelle hervorgerufen wurde, ist aber mit diesen 120 Millionen nicht aufzuwiegen, heißt es beim Berliner Mieterverein.
Reiner Wild
"Angst vor noch mehr Ärger"
Gisela Nowitzke, Mieterin einer von der Streichung der Anschlussförderung betroffenen Wohnung Am Tegeler Hafen gibt Auskunft über ihre Gemütslage. Das Interview führte MieterMagazin-Redakteur Reiner Wild.
MieterMagazin: Für Ihre Wohnanlage am Tegeler Hafen gewährt der Senat ab März 2003 keine Anschlussförderung mehr. Hat Ihnen Ihr Vermieter bereits Mieterhöhungen angekündigt? Nowitzke: Ja, wir haben ein Schreiben bekommen, in dem uns mitgeteilt wurde, dass mit weiteren Mieterhöhungen zu rechnen ist. MieterMagazin: Welche Folgen wird es für Sie haben, wenn die Mieterhöhung den üblichen Subventionsabbau übersteigt? Nowitzke: Ich habe mich eigentlich zum Auszug entschlossen, auch wegen der Mängel. Obwohl ich hier mein Leben verbringen wollte, denn die Lage ist sehr schön. Nun befürchte ich, dass das Objekt in die Insolvenz geht. Ich habe Angst, dass dann die Versorgungsbetriebe wegen unbezahlter Rechnungen nicht mehr liefern und ich noch mehr Ärger habe als jetzt schon. Dieser Unsicherheit möchte ich mich auf Dauer nicht aussetzen. MieterMagazin: Der Senat hat eine pauschale Umzugshilfe versprochen. Werden Sie diese in Anspruch nehmen? Nowitzke: Wenn es zutrifft, dass die Einkommenssituation nicht berücksichtigt wird, werde ich mich um eine Umzugshilfe bemühen. MieterMagazin: Hatten Sie damit gerechnet, als Mieterin einer Sozialwohnung zwangsweise die Wohnung räumen zu müssen? Nowitzke: Nein, ich dachte immer, dass ich aus einer Sozialwohnung nur freiwillig ausziehe. Dieser abrupte Bruch, das ist schon ein Vertrauensbruch. So gesehen hätte ich das Modell von Senator Strieder angemessener gefunden. Es ist nicht okay, dass jetzt so viele Leute einfach auf den Wohnungsmarkt geworfen werden.
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