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 Mietgesetze und -verordnungen

Mietausgleichsvorschriften 2005

Die Mietausgleichsvorschriften 2005 (ABl. 2004, Seite 4763) gelten, wenn die Grundförderung zwischen dem 1.1.2005 und dem 31.12.2006 endet. Sie entsprechen weitgehend den
Mietausgleichsvorschriften 2003.

Zwei Abweichungen gibt es:

Für die Inanspruchnahme des zusätzlicher Mietausgleichs muss der Mieter auf jeden Fall vor dem 31.12.2007 kündigen.

Für die Gewährung von Umzugskostenhilfe muss die Mieterhöhung im Zeitraum von zwölf Monaten ab Ende der Grundförderung den Betrag von 0,52 Euro/qm monatlich überschreiten oder die Miete muss nach der Mieterhöhung in

- einfacher Wohnlage über 5,17 Euro/qm monatlich,
- mittlerer Wohnlage über 5,43 Euro/qm monatlich,
- guter Wohnlage über 5,68 Euro/qm monatlich

liegen.

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