Pressemitteilung Nr. 2/26
Der Berliner Mieterverein weist angesichts des massiven Stromausfalls im Südwesten Berlins darauf hin, dass Mieter:innen auch dann das Recht auf Mietminderung geltend machen können, wenn der Ausfall der Versorgung nicht durch die Vermieter:innen verschuldet worden ist.
„Ein Ausfall von Strom oder Heizung beeinträchtigt die Nutzung der Wohnung erheblich.
Mieter:innen haben das Recht, ihre Miete zu mindern, selbst wenn der Ausfall durch äußere Umstände wie Sabotage oder technische Störungen verursacht wurde“, erklärt Stefan Schetschorke, Abteilungsleiter Recht im Berliner Mieterverein. „Gerade in den kalten Wintermonaten stellt ein längerfristiger Strom- oder Heizungsausfall eine akute Gefahr für die Gesundheit dar. Wohnungen müssen so beschaffen sein, dass sie ihren Zweck erfüllen – dazu gehören eine funktionierende Stromversorgung und Heizung.“
Mieter:innen sollten, soweit noch nicht geschehen, zur Sicherung ihrer Rechte unverzüglich ihre Vermieter:innen über den Ausfall informieren und vorsorglich mitteilen, dass die Zahlung der Miete aufgrund der Beeinträchtigung unter Vorbehalt erfolgt. Die Höhe der Mietminderung hängt von der Intensität der Beeinträchtigung ab. Bei einem kompletten Ausfall der Stromversorgung und Heizung im Winter ist die Miete wegen der daraus resultierenden Unbewohnbarkeit der Wohnung in der Regel auf 0 reduziert.
Auch wenn Mieter:innen rechtlich abgesichert sind, empfiehlt der Berliner Mieterverein, sich auf Stromausfälle vorzubereiten:
• Notstromversorgung wie Powerbanks oder Notstromaggregate bereitstellen
• Ausreichend Trinkwasser, warme Decken und Schlafsäcke vorrätig halten
• Lang haltbare Lebensmittel wie Konserven und Trockennahrung bereithalten
• Batteriebetriebene Geräte wie Taschenlampen und Radios nutzen, um informiert zu bleiben
Der Berliner Mieterverein fordert darüber hinaus den Senat auf, Mieter:innen und Vermieter:innen unbürokratisch durch die Bereitstellung finanzieller Hilfen zu entlasten.
Berlin, 5. Januar 2026
06.01.2026




