Pressemitteilung Nr. 51/25
Heute fällte das Amtsgericht Mitte ein wegweisendes Urteil im Zusammenhang mit der dritten Kündigungswelle in der Habersaathstraße 40–48. Gegenstand des Verfahrens war eine Räumungsklage der Eigentümer:in Arcadia Estate gegen eine von fünf verbliebenen Langzeitmieter:innen des ehemaligen Wohnheims der Charité. Die Klage wurde abgewiesen, zugleich wurde der Widerklage der Mieterin auf Gewährung einer vertragsgemäßen Beheizung der Wohnungen stattgegeben.
Konkret bedeutet dies, dass der Vermieter eine angemessene Beheizung der Wohnungen wiederherstellen muss. Die vom Vermieter bereitgestellten Ölradiatoren erreichen nach Mitteilung der betroffenen Mieterin maximal 20 Grad und erfüllen damit nicht den vertraglich vereinbarten Zustand. Neben den fünf Langzeitmieter:innen sind etwa 200 weitere Bewohner:innen im Gebäude von der eingestellten Fernwärmeversorgung betroffen. Vor vier Wochen hatte die BEW die Wärmelieferung eingestellt, nachdem der Vermieter die Verträge gekündigt hatte.
„Das heutige Urteil verschafft auch dem Bezirk eine gewisse Rechtssicherheit, das Treuhändermodell nach dem Wohnaufsichtsgesetz nun zügig umzusetzen“, kommentiert Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. „Der Treuhänder muss dafür sorgen, dass vertragsgemäße Wohnzustände wiederhergestellt werden und eine sichere Vermietung möglich ist – beispielsweise zugunsten der Bewohner:innen aus der Ukraine oder der ehemals obdachlosen Menschen, die seit Jahren unter den Repressalien des Vermieters leiden.“
Der zuständige Richter im AG Mitte stellte gegenüber dem Anwalt der Eigentümerseite klar: „Es lag wohl eine Fehlkalkulation vor. Sie hatten Kenntnis vom Zustand des Objekts.“ Die Aussage bezog sich auf geplante Modernisierungsmaßnahmen, die nicht ausreichend geprüft worden waren. Stattdessen entschied sich die Eigentümerin für den Abriss und den Neubau von Luxuswohnungen. Laut Richter habe der Eigentümer jedoch keinen Anspruch auf maximale Rendite. Die Gegenseite argumentierte, man habe mit zu vielen Härtefallanträgen gerechnet.
Geschäftsführer Bartels war gemeinsam mit dem Anwalt der Mieterin und zahlreichen solidarischen Mieter:innen im Gerichtssaal anwesend. Ersatzwohnungen, die im Vorfeld der erneuten Räumungsklagen angeboten worden waren, wurden im Urteil nicht weiter kommentiert. Nach Verkündung des Urteils reagierten die anwesenden Mieter:innen mit Applaus, und Rechtsanwalt Krakau beantwortete geduldig Fragen der Unterstützenden.
Bereits morgen um 9.00 Uhr wird die nächste Räumungsklage gegen einen weiteren Mieter verhandelt; weitere Verfahren folgen übermorgen sowie im Januar. Dabei sollte auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Gebäude- und Wohnungswesen (SenASGIVA) einbezogen werden, um den ehemals obdachlosen Bewohner:innen Sicherheit zu geben.
BMV-Geschäftsführer Bartels kommentiert: „Es ist infam, den vertragsgemäßen Zustand nicht wiederherzustellen. Das Urteil sendet ein deutliches Signal an Eigentümer:innen, dass ihre Pflichten ernst genommen werden müssen.“
Berlin, den 3. Dezember 2025
03.12.2025




