„Der IBB Wohnungsmarktbericht 2025 zeigt erneut: Berlin fehlt bezahlbarer Wohnraum. Besonders alarmierend sind die hohen Angebotsmieten sowie der viel zu geringe Neubau bezahlbarer Wohnungen“, sagt Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins.
Auch wenn die Angebotsmieten im Vergleich zum Vorjahr stagnieren, liegen sie mit 15,78 €/qm weit über der Belastungsgrenze der Berliner Haushalte und sind doppelt so hoch wie die ortsübliche Vergleichsmiete im Bestand (7,21 €/qm). Im Neubau werden Angebotsmieten von 19,97 €/qm verlangt. Mit einem Median-Haushaltsnettoeinkommen von 2.650 Euro können rund die Hälfte der Haushalte solche Mieten nicht zahlen. Für viele Berliner:innen wird ein Wohnungswechsel damit schlicht unmöglich.
Vorrangig auf Neubau durch private Investor:innen zu setzen, ist kurzsichtig – Neubau kann die Wohnungsmarktkrise nicht lösen. Sowohl Genehmigungs- als auch Fertigstellungszahlen gehen zurück, gleichzeitig werden seit Jahren die Zielzahlen verfehlt. Offenkundig schrecken Investor:innen vor Neubau zurück, da sich ausreichende Gewinne nicht erzielen lassen. Aus Sicht des Mietervereins wenig verständlich. Denn insbesondere im Fördermodell sind allein die Baukostenzuschüsse so hoch, wie die grundständigen Gestehungskosten. Viele sehen sich nicht in der Pflicht für die bezahlbare Wohnraumversorgung. „Schwarze Schafe oder die Vergesellschaftungsdebatte dafür verantwortlich zu machen, sind aus unserer Sicht reine Platzhalter für politische Fehlentscheidungen der letzten Jahre.“, kommentiert Werner.
Zwar konnten 2025 rund 5.000 Sozialwohnungen bewilligt werden – doch gleichzeitig sind in den letzten fünf Jahren über 80.000 Sozialwohnungen aus der Bindung gelaufen. Aktuell gibt es noch 85.765 Wohnungen. Fast 50 Prozent der Berliner:innen haben Anspruch auf einen WBS.
„Große Bedeutung kommt gemeinwohlorientierten Vermieter:innen wie den landeseigenen Wohnungsunternehmen zu, deren Angebotsmieten deutlich unter den Mieten der Privaten liegen“ so Wibke Werner. Doch auch private Wohnungsunternehmen müssen über Sozialwohnungsquoten stärker für eine Wohnraumversorgung WBS-berechtigter Haushalte verpflichtet werden. Unabdingbar bleibt auch der Schutz des noch bezahlbaren Wohnungsbestands. Verstöße gegen das Mietpreisrecht müssen konsequent verfolgt und preistreibende Kurzzeitvermietungen stärker kontrolliert werden. Zusätzlich sollte Berlin endlich die Länderkompetenz für das Wohnungswesen nutzen und Vorgaben zur Wohnraumbewirtschaftung regeln wie z.B: Instandhaltungsrücklagen und Sozialwohnungsquoten. „Die Wohnraumversorgung darf nicht dem Markt überlassen bleiben. Berlin braucht Vermietende, die sozial und gemeinwohlorientiert handeln“, so Werner.
Berlin, 6. März 2026
06.03.2026




