Pressemitteilung Nr. 24/26
Der heutige Kabinettsbeschluss zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts ist ein wichtiger Schritt für den Mieter:innenschutz in Berlin. Mit der Wiederherstellung des kommunalen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten und neuen Zugriffsrechten gegen vernachlässigte oder dauerhaft leerstehende Wohngebäude erhalten Berlins Bezirke wichtige Instrumente.
„Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Bauministerin die Forderungen aus den Mietervereinen und der Mietenbewegung endlich umsetzt und das Vorkaufsrecht für die Bezirke wieder anwendbar macht“, sagt Wibke Werner, Geschäftsführerin im Berliner Mieterverein.
Bis zur Einschränkung des Instruments durch das Bundesverwaltungsgericht im November 2021 konnten allein in Berlin 2.400 Wohnungen mithilfe des Vorkaufsrechts zugunsten städtischer Wohnungsunternehmen vorgekauft und 7.000 Wohnungen durch Abwendungsvereinbarungen gesichert werden. „Auch wenn die Abwendungsvereinbarung für die Mieter:innen stets nur ein Trostpflaster war, sehen wir doch heute, wie wichtig diese Verpflichtungsvereinbarungen mit den Vermieter:innen sind“, so Werner.
Besonders bedeutsam für Berlin ist auch das neue Maßnahmenpaket gegen sogenannte Schrottimmobilien: Kommunen und Bezirke sollen künftig Instandhaltungsgebote durchsetzen und bei anhaltender Vernachlässigung oder langem Leerstand bis hin zur Enteignung vorgehen können.
Davon betroffen sind in Berlin zahlreiche Geisterhäuser – darunter prominente Fälle wie „die Flora“ in Friedenau, die seit Jahren dem Verfall preisgegeben sind.
„Bedauerlich ist, dass die Preislimitierung beim Vorkauf nicht gleich mitgeregelt wurde – das sollte dringend erfolgen, damit Kommunen nicht die künstlich hochgeschraubten Marktpreise beim Vorkauf bedienen müssen.“
Der Berliner Mieterverein fordert den Bundesgesetzgeber auf, diese Lücke im weiteren parlamentarischen Verfahren zu schließen. Das Vorkaufsrecht entfaltet seine soziale Wirkung nur dann vollständig, wenn es auch zu sozial verträglichen Preisen ausgeübt werden kann. „Der Berliner Senat steht vor der Aufgabe, die Vorkaufsrechtspraxis wieder aufleben zu lassen und schnellstmöglich dazu neue Leitlinien und Ausführungsvorschriften zu erlassen“, fordert Werner. „Darüber hinaus müssen die Finanzmittel für Zuschüsse bei den Ankäufen zugunsten der LWU zur Verfügung gestellt werden, der Ankaufsfonds ist derzeit leider nicht ausreichend.“
27. Mai 2026
27.05.2026




