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Schluss mit dem Etikettenschwindel

Das Berliner Landgericht hat auf Antrag des Berliner Mieterverein (BMV) der Firma "Home Info" untersagt, Vorabprovisionen für die Vermittlung von Wohnungen zu nehmen. Das Urteil, so BMV-Hauptgeschäftsführer Hartmann Vetter, habe grundsätzliche Bedeutung. Geschädigte können ihr Geld zurückverlangen.

Wie viele Wohnungssuchende auf die Lockvogel-Angebote hereinfielen und eine so genannte "Abonnementgebühr" in Höhe von 185 Euro zahlten, ist nicht abzuschätzen. Fest steht: Kaum einer wird durch die Hilfe von Home Info auch tatsächlich eine Wohnung gefunden haben. Die vermeintlichen Schnäppchen aus dem Immobilienteil der Tageszeitungen waren entweder schon längst vergeben oder aus dem Internet abgeschrieben. "Mir wurde gesagt, ich solle auf jeden Fall vorbeikommen, sie hätten zahlreiche verfügbare Wohnungen", berichtet ein Mieter. Um Angebote aus der Datenbank zu bekommen, zahlte er die Gebühr von 185 Euro.

Betrieben wird die Firma Home Info von der PIMA GmbH und VIAN GmbH. Seit gut einem Jahr inserieren sie unter anderem im Tagesspiegel, der Berliner Zeitung und der Berliner Morgenpost. Der Berliner Mieterverein hatte deren Anzeigenabteilungen erfolglos darum gebeten, die dubiosen Angebote nicht zu veröffentlichen. Der Berliner Mieterverein, bei dem sich mehrere Geschädigte gemeldet hatten, klagte schließlich gegen Home Info auf Unterlassung. Mit Erfolg: Vorabprovisionen verstoßen gegen die verbraucherschützenden Vorschriften des Wohnungsvermittlungsgesetzes, so das Landgericht. Eine Provision ist nur bei erfolgreicher Vermittlung, das heißt bei Abschluss eines Mietvertrages, zulässig.

"Wer die 185 Euro gezahlt hat, sollte sie jetzt zurückfordern", so Vetter. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Daher erscheinen die Inserate von Home Info auch weiterhin. Die Geschäftsführerin der Home Info wollte weder das Urteil kommentieren noch dem MieterMagazin verraten, ob gegen das Urteil Widerspruch eingelegt wird. Bisher hatte sich die Firma stets auf den Standpunkt gestellt, bei den 185 Euro handele es sich nicht um eine Provision, sondern um eine Abonnementgebühr. Diesem Etikettenschwindel hat das Landgericht nun einen Riegel vorgeschoben.

aus: MieterMagazin 9/2003

Weitere Informationen zu diesem Thema:
Das Urteil im Wortlaut
Pressemitteilung: Landgericht verbietet Home Info Vorabprovision
Kontakt zum Berliner Mieterverein

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