MieterMagazin

 Dezember 2001 - Verbraucher

Rundfunk/TV

Gebührenoffensive der GEZ

Kommt der Arzt zum Krankenbesuch nach Hause, ist das erfreulich. Bringt der Lebensmittelhändler die schwere Obstkiste in die Wohnung des Kunden, ist dies ein schöner Service. Steht aber der GEZ-Beauftragte vor der Tür, kostet das womöglich langfristig Geld.

Es soll noch immer Leute geben, die ihrer Pflicht zur Zahlung der Rundfunkgebühren nicht nachkommen. Deshalb bemüht sich die Kölner Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) verstärkt, ihrem Inkassoauftrag gerecht zu werden: "GEZ-Wochen" nennt man diese Aktion.

Noch bis etwa Mitte Januar setzt die Zentrale so genannte Rundfunkgebühren-Beauftragte ein, die an den Wohnungstüren klingeln. Auftrag: Jene ausfindig zu machen, die zwar fernsehen und Radio hören, ihrer Zahlungspflicht aber nicht nachkommen. Der Schwerpunkt der Hausbesuche seien "die bisher nicht gemeldeten Haushalte", heißt es bei der GEZ.

Die Beauftragten würden darüber hinaus jedoch auch "die Rundfunkteilnehmer aufsuchen, die bereits bei der GEZ angemeldet sind". Der Auftrag hier: Information über "einzelne gebührenrechtliche Bestimmungen". Häufig herrsche, so die GEZ, "einfach Unkenntnis darüber, wer, wann, was für welche Geräte zu bezahlen hat". Zwischenzeitlich "zusätzlich angeschaffte Rundfunkempfangsgeräte" könnten bei dieser günstigen Gelegenheit nachgemeldet werden.

Ziel dieser Aktion ist es, alle gebührenpflichtigen Geräte zur Anmeldung zu bringen. "Die große Mehrheit der Bevölkerung sollte grundsätzlich nicht für die kleine Minderheit der Schwarzseher und -hörer mitzahlen müssen." Daher werde "die GEZ diese konzertierten Aktionen sukzessive in vielen Gebieten Deutschlands durchführen".

Doch leicht werden es die Gebührenbeauftragen nicht haben, mutmaßt man bei der "Stiftung Warentest". Sie seien nämlich nicht befugt, "Wohnungen ohne richterlichen Beschluss zu betreten". Ob der auf den bloßen Verdacht hin ausgestellt werde, dass jemand keinen Rundfunkempfänger angemeldet habe, sei "zumindest fraglich", meinen die Verbraucherexperten.

In einem Privathaushalt, in dem Radio- und/oder Fernsehgeräte bereitgehalten werden, müssen Rundfunkgebühren grundsätzlich nur für ein Radio und ein Fernsehgerät gezahlt werden; alle weiteren sind gebührenfreie Zweitgeräte. Die Anmelde- und Gebührenpflicht ist daran geknüpft, ob jemand Radio- und Fernsehgeräte zum Empfang bereithält. Es kommt nicht darauf an, ob die Geräte tatsächlich genutzt werden, sondern darauf, dass sie genutzt werden können. Es spielt auch keine Rolle, ob die Programme per Antenne, Kabel oder Satellit empfangen oder welche Sender genutzt werden. Auch ein Fernseher, auf dem nur Videos angeschaut werden, ist letztlich empfangsbereit. Geräte in Zweit- oder Ferienwohnungen, Wochenendhäusern und Wohnwagen sind ebenfalls gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig von den Geräten am Hauptwohnsitz. Autoradios gelten als gebührenfreies Zweitgerät, wenn der Fahrzeughalter bereits ein Radio in seiner Wohnung gemeldet hat.

In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren nur für ein Radio- und ein Fernsehgerät zu zahlen. Für den Partner, der für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren zahlt, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung oder im Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte. Der andere Partner muss seine eigenen weiteren Geräte - zum Beispiel im Arbeitszimmer - selbst anmelden.

Das Gerücht übrigens, dass die GEZ nicht nur Geld kassiere, sondern angeblich zu viel gezahlte Gebühren zurückzahle, scheint sich hartnäckig zu halten (MieterMagazin 1+2/01). Im Umlauf sind Vordrucke, mittels derer man vermeintlich einen Teil der Rundfunkgebühren erstattet bekommen solle. "Diese Anträge wurden von anonymen Verfassern in Umlauf gebracht", weist die GEZ solche Ansinnen aber zurück. "Alle Informationen darin sind frei erfunden."

alo

  Die Gebühren werden vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus erhoben.
Monatliche Kosten:
ein Radiogerät 5,32 Euro,
ein Fernsehgerät 16,15 Euro,
ein Radio- und ein Fernseh-gerät ebenfalls 16,15 Euro.
Weitere Informationen:
GEZ, Freimersdorfer Weg 6,
50829 Köln,
Service-Telefon
0180-5016565.
Im Internet: www.gez.de
Dort kann man sich auch online anmelden und beispielsweise bei einem Umzug ummelden.

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