Leitsätze: a) Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter gegenüber dem die Mieträume weiter nutzenden Mieter zur Gebrauchsüberlassung und damit auch zur Fortsetzung vertraglich übernommener Versorgungsleistungen (hier: Belieferung mit Heizenergie) grundsätzlich nicht mehr verpflichtet. b) Auch aus Treu und Glauben folgt eine nachvertragliche Verpflichtung … [Weiterlesen...]
Wohnflächenabweichung
Leitsatz: Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB erfordert nicht, dass der Mieter darlegt, warum ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar ist. Für die Wirksamkeit einer Kündigung genügt es vielmehr grundsätzlich, wenn einer der in § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB aufgeführten Tatbestände vorliegt (hier: fristlose Kündigung wegen … [Weiterlesen...]
Schriftform
Leitsatz: Ist ein formgerechter Mietvertrag mangels rechtzeitiger Annahme zunächst nicht abgeschlossen worden, so kommt durch eine insoweit formgerechte Nachtragsvereinbarung, die auf die ursprüngliche Urkunde Bezug nimmt, ein insgesamt formwirksamer Mietvertrag zustande. BGH v. 29.4.2009 - XII ZR 142/07 - Langfassung: www.bundesgerichtshof.de [PDF, 15 Seiten] … [Weiterlesen...]
Investitionen des Mieters
Leitsätze: a) Zur Person des Bereicherungsschuldners, wenn der Vermieter infolge vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses früher als vorgesehen in den Genuss des durch Investitionen des Mieters erhöhten Ertragswertes gelangt. b) Bei einem Vermieterwechsel im Wege der Zwangsversteigerung ist nicht derjenige Bereicherungsschuldner, der im Zeitpunkt der Vornahme der … [Weiterlesen...]
Heizkostenpauschale
Leitsätze: 1. Bezieht sich nach der vertraglichen Regelung die vereinbarte Nebenkostenpauschale auch auf die Kosten für die Heizungs- und Warmwasserversorgung, kann der Vermieter eine Anpassung der vertraglichen Bestimmungen an die Vorschriften der HeizkostenVO verlangen. 2. Eine solche Umstellung kann aber nicht in der Weise erfolgen, dass zusätzlich zur Miete nebst … [Weiterlesen...]




