Das Tatbestandsmerkmal des „Ausnutzens“ kann bei öffentlich-rechtlicher Kostenübernahme zweifelhaft sein, weil und soweit dem Mieter in Ermangelung einer persönlichen Belastung die Höhe des vereinbarten Entgelts schlichtweg gleichgültig ist. AG Frankfurt vom 17.2.2021- 941 OWi 916 Js 8645/20 -, bestätigt durch OLG Frankfurt vom 14.6.2021 - 4Ss – Owi 453/21 - Zum … [Weiterlesen...]
§ 5 WiStG (5)
Das „übliche Entgelt“ im Sinne von § 5 Absatz 2 WiStG kann auf Grundlage eines qualifizierten Mietspiegels im Sinne von § 558 d BGB ermittelt werden, solange das darin enthaltene Zahlenmaterial als Richtwert verstanden wird, der bei besonderen (im Mietspiegel nicht berücksichtigten) Umständen differenzierender Einzelfallbetrachtung zugänglich ist. AG Frankfurt vom 14.7.2022 … [Weiterlesen...]
§ 5 WiStG (3)
DasTatbestandsmerkmal des „Ausnutzens“ der Marktsituation i.S.d. § 5 Abs. 2 WiStG ist anzunehmen, wenn der Mieter, der neun Monate lang eine Wohnung gesucht hat, auf die Wohnung angewiesen gewesen ist, da er in dem bislang bewohnten WG-Zimmer nicht mit seiner Freundin zusammenwohnen konnte und er bei etwa zehn besichtigten Wohnungen als Mieter abgelehnt worden ist. AG … [Weiterlesen...]
„Rentenpaket II“
Mit Börsenspekulation die Rente sichern? Die Bundesregierung hat sich auf die „Aktienrente“ geeinigt. Sie will geliehene Milliarden an der Börse investieren und mit dem Gewinn auf Dauer das Niveau der gesetzlichen Rente absichern. Nicht nur Sozialverbände protestieren, auch Mietervereine warnen vor möglichen Auswirkungen auf dem Wohnungsmarkt. Bundesarbeitsminister … [Weiterlesen...]
Richtigstellung
In Ausgabe 10/24, Seite 8 („Dreistigkeit als Geschäftsmodell“) wurde fälschlicherweise Gijora Padovicz als Geschäftsführer der „Hedera Bauwert“ genannt. Richtig ist: Der Immobilienunternehmer Padovicz ist nicht der Geschäftsführer und hat auch sonst keine Verbindungen zu Hedera oder zu den Grundstücksgeschäften am Hafenplatz. Die Redaktion … [Weiterlesen...]





