Leitsatz: Ein Wohnungsmangel liegt vor, wenn die tatsächliche Wohngröße der gemieteten Wohnung mehr als 10 Prozent unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche liegt. BGH v. 24.3.2004 - VIII ZR 133/03 - Langfassung: www.bundesgerichtshof.de [PDF, 6 Seiten] Das Urteil verweist zur Begründung auf die Parallel-Entscheidung - VIII ZR 295/03. Zusätzlich enthält die … [Weiterlesen...]
Wohnflächenberechnung
Leitsatz: Für die Beantwortung der Frage, ob die anrechenbare Wohnfläche einer Mietwohnung von der im Mietvertrag angegebenen Fläche in erheblicher Weise abweicht, können im Regelfall auch im frei finanzierten Wohnraum die Bestimmungen der §§ 42 - 44 II. BV als Maßstab herangezogen werden. BGH v. 24.3.2004 - VIII ZR 44/03 - Langfassung: www.bundesgerichtshof.de … [Weiterlesen...]
Wohnflächenabweichung
Leitsatz: Weist eine gemietete Wohnung eine Wohnfläche auf, die mehr als 10 % unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche liegt, stellt dieser Umstand grundsätzlich einen Mangel der Mietsache im Sinne des § 536 Abs. 1 BGB dar, der den Mieter zur Minderung der Miete berechtigt. Einer zusätzlichen Darlegung des Mieters, dass infolge der Flächendifferenz die Tauglichkeit … [Weiterlesen...]
Sozialklausel
Leitsatz: Die Kündigung einer 81-jährigen Mieterin stellt immer eine Härte gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB dar. AG Schöneberg, Urteil vom 23.3.04 - 15 C 602/03 - Mitgeteilt von RA Alexander Ziemann Urteilstext Aus dem Tatbestand: Die 81-jährige Beklagte zu 1. ist Mieterin der 4-Zimmer-Wohnung im Hause W...-Straße in Berlin. Der zwischen den Parteien … [Weiterlesen...]
Betriebskostenguthaben in der Insolvenz
Leitsätze: 1. Es handelt sich bei dem Betriebskostenguthaben nicht um eine - insolvenzfeste und jederzeit aufrechenbare - Masseverbindlichkeit im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 3 InsO. Denn ein Betriebskostenguthaben, das sich aus einem Abrechnungszeitraum vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergibt, stellt nach ersichtlich einhelliger Meinung eine Insolvenzforderung gemäß §§ … [Weiterlesen...]




