Leitsatz: Befindet sich der Vermieter von Wohnraum dem Mieter gegenüber mit der Beseitigung eines Mangels im Verzug, so wirkt im Fall der Grundstücksübereignung die einmal eingetretene Verzugslage nach dem Eigentumsübergang in der Person des Erwerbers fort. Tritt der Schaden in diesem Fall nach dem Eigentumsübergang ein, so richten sich die Ansprüche des Mieters nicht … [Weiterlesen...]
Mieterhöhung und Drittmittel
Leitsätze: 1. Für die Frage, ob es sich um Drittmittel für Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen handelt, ist auf den durch den Fördergeber bestimmten Verwendungszweck abzustellen. Drittmittel im Sinne des §558 Abs. 5 BGB sind auch bei einer Förderung nach den ModInstRL 95 zu berücksichtigen. 2. Der Umstand, dass dem Vermieter unter Umständen unzureichende … [Weiterlesen...]
Textform bei juristischer Person
Leitsätze: 1. Die Einhaltung der Textform nach § 126 b BGB ist dann gewährleistet, wenn ausgehend von dem verobjektivierten Empfängerhorizont erkennbar ist, wer die Willenserklärung abgegeben hat. Dabei sind auch Angaben im Briefkopf oder im Inhalt des Textes zu berücksichtigen. Denn es genügt, dass sich die Person des Erklärenden aus dem Gesamtinhalt der Willenserklärung … [Weiterlesen...]
Ermächtung zur Verwertungskündigung
Leitsätze: 1. Es unterliegt keinem Zweifel, dass ein Vermieter von Wohnraum den Erwerber des vermieteten Grundstücks grundsätzlich ermächtigen kann, ein ihm zustehendes Kündigungsrecht im eigenen Namen wahrzunehmen. 2. Auf Grund der Ermächtigung kann der Erwerber allerdings nur ein in der Person des gegenwärtigen Vermieters bestehendes Kündigungsrecht ausüben. Der … [Weiterlesen...]
Verjährungsbeginn für Vermieteransprüche
Leitsatz: Die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters beginnt gemäß §§ 548 Abs. 1 Satz 2, 200 Satz 1 BGB auch dann mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält, wenn die Ansprüche erst zu einem späteren Zeitpunkt entstehen. BGH v. 19.1.2005 - VIII ZR 114/04 - Langfassung: www.bundesgerichtshof.de [PDF, 13 Seiten] … [Weiterlesen...]




