Vor fünf Jahren stimmte die Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner in einem Volksentscheid dafür, dass private profitorientierte Wohnungsunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen vergesellschaftet werden sollen. Fünf Jahre lang hat der Senat in zwei unterschiedlichen Zusammensetzungen die Umsetzung des Volkswillens verzögert, hingehalten und verweigert, erst eine Expertenkommission eingesetzt, dann ein Vergesellschaftungsrahmengesetz von zweifelhaftem Wert beschlossen und letztendlich keine einzige Wohnung in Gemeinwohl überführt. Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ (DWE) hat mittlerweile ein eigenes Vergesellschaftungsgesetz erarbeitet, für das sie ein neues, diesmal verbindliches Volksbegehren starten will. Die Zustimmung in der Bevölkerung ist anhaltend hoch. Auch wenn am 20. September mit den Wahlen in Berlin die Vergesellschaftung nicht direkt zur Abstimmung steht, wird sie für viele Wahlberechtigte mitentscheidend dafür sein, wo sie ihr Kreuz machen werden. Pünktlich zum Wahlkampf startete eine beispiellose Kampagne gegen die Vergesellschaftung, getragen von allerhand Leuten, die der Wohnungsmisere in Berlin bisher kaum Aufmerksamkeit geschenkt haben – allen voran der Bundeskanzler.

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„Wir werden die Verstaatlichung privater Wohnungsbaugesellschaften und Mietwohnungen durch Vergesellschaftungsgesetze unterbinden“, verkündete Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) Anfang Juli. Im Koalitionsausschuss haben die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD beschlossen: „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist.“
Schon zuvor hatten Mitte Juni einige Bundesländer in dieser Frage Druck aufgebaut. Die Bauministerkonferenz beschloss auf Initiative Bayerns und Nordrhein-Westfalens einen Antrag, der sich gegen die Berliner Vergesellschaftung richtet. Diese würde „sich bundesweit nachteilig auf die Bereitschaft zu Investitionen in den Mietwohnungsbau auswirken“, heißt es in dem Beschluss.
Druck vom Kanzler – und einigen Ländern
Die Mehrheit der Bauminister:innen befürchtet nicht weniger als „negative Auswirkungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland, den Bankensektor, den Finanzmarkt und die öffentliche Finanzwirtschaft“. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte bereits angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, sollte Berlin die Vergesellschaftung umsetzen. Er nennt das eine „Schnapsidee“, sein Bauminister Christian Bernreiter (CSU) warnt vor einer „DDR 2.0“ und meint: „Da baut kein Mensch mehr Wohnungen.“

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Gleichzeitig entdeckten auch die Finanzministerien der Länder das Thema. Auf Initiative der Finanzsenatoren Stefan Evers (Berlin, CDU) und Andreas Dressel (Hamburg, SPD) besprach die Finanzministerkonferenz Ende Juni Eckpunkte für ein Gesetz, das die Überführung von privatem in öffentliches Eigentum unmöglich machen soll. Nach Informationen der Tageszeitung taz hatten die Finanzminister:innen kurz zuvor einen Brief des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) mit einer klaren Aufforderung erhalten: „Es wäre ein dringend erforderliches Signal, wenn auch Sie den Gedankenspielen zur Verstaatlichung eine klare Absage erteilen.“ Die Finanzministerkonferenz schlug daraufhin der Bundesregierung per Brief bundeseinheitliche Regelungen für Vergesellschaftungen vor: Die Entschädigungssumme solle dem Marktwert entsprechen und sofort bezahlt werden, zudem solle die Vergesellschaftung erst wirksam werden, wenn eine gerichtliche Überprüfung abgeschlossen ist. Das hieße, die Entschädigung würde sich nicht wie von der Initiative DWE für Berlin berechnet nach dem Ertragswert auf 8 bis höchstens 17 Milliarden Euro belaufen, sondern auf 36 Milliarden Euro. Damit müsste die öffentliche Hand auch die Spekulationsgewinne der Konzerne zahlen – und zwar sofort, nicht wie geplant mit Schuldverschreibungen über 100 Jahre. Eine Vergesellschaftung wäre dadurch praktisch undurchführbar.
Erstaunen über das plötzliche Interesse
In Berlin herrscht Erstaunen, dass man sich auf den Regierungsbänken in München, Hamburg und Düsseldorf sowie im Kanzleramt plötzlich so sehr für eine innere Angelegenheit der Stadt interessiert, dass man dafür sogar mit einer „Lex Berlin“ den Vergesellschaftungs-Artikel 15 des Grundgesetzes aushebeln will.
„Der Vorschlag der Bundesregierung wendet sich gegen den Willen der Berliner:innen und zeugt damit von einem zutiefst gestörten Demokratieverständnis“, kritisiert Karla Hildebrandt, Sprecherin der Initiative DWE. „Merz und Söder tun nun ihr Bestes, um den Willen der Investoren kurz vor der Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin ein für alle Mal gegenüber den Bedürfnissen der Mieter:innen durchzusetzen.“ Für Jasmina Rühl vom „Berliner Bündnis gegen Vonovia & Co.“ ist das Ansinnen der Bundesregierung ein „Skandal“: „Die Bundesregierung schützt die Immobilienlobby statt unseren demokratischen Willen und die Daseinsvorsorge.“ Die Initiative „Stop Heimstaden“ will weiter für die Vergesellschaftung kämpfen: „Denn nur so können wir Mieterinnen vor der kriminellen Energie unseres Vermieters wirksam geschützt und das Menschenrecht auf Wohnen gewährleistet werden.“

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Auch in anderen Städten hofft man auf Vergesellschaftungen. „Wir wünschen uns nach Akelius und Heimstaden einen sozialen Vermieter und keinen Profitmaximierer“, sagt Christina Zeh von „Heimstaden stoppen!“ in Hamburg. Antonietta Ferri von der Mieterinitiative Stuttgart erklärt: „Wir brauchen unser hart verdientes Geld zum Leben und sind nicht bereit, jeden Monat Hunderte von Euro zur Bereicherung der Vonovia-Aktionäre und -Manager zu bezahlen.“ Dem Protest schlossen sich weitere Mieterinitiativen aus Braunschweig, Münster, Erkrath, Bottrop und Oberhausen an.
Knut Unger, langjähriger Aktivist vom MieterInnenverein Witten, kündigt an: „Wir arbeiten daran, ein bundesweites Bündnis aufzubauen, das sich dafür einsetzt, die Forderung der Vergesellschaftung der finanzdominierten Wohnungswirtschaft auf das gesamte Bundesgebiet auszuweiten.“
Nicht zuletzt kommt scharfer Protest auch vom Berliner Mieterverein (BMV): „Die Mieten in den Metropolen steigen ungebremst, der soziale Wohnungsbau kommt nicht hinterher – und nun soll ein im Grundgesetz vorgesehenes Instrument zur gemeinwohlorientierten Ausrichtung der Wohnraumversorgung vom Bund ausgehebelt werden?“, fragt Geschäftsführerin Wibke Werner. „Ein solches Gesetz ist ein Angriff auf das Grundgesetz und auf den demokratischen Willen von über einer Million Berlinerinnen und Berliner.“
Das Ansinnen der Bundesregierung bringt auch die Berliner SPD in die Bredouille. Die Sozialdemokraten wollen die Vergesellschaftung als Hebel nutzen, um private Wohnungsunternehmen zu Mietenbegrenzungen zu bewegen. Das von der Bundes-SPD mitgetragene Verbotsvorhaben entzieht diesem Ansatz die Grundlage. Dementsprechend verschnupft reagierte der Berliner SPD-Fraktionsvorsitzende Raed Saleh auf das Verhalten des Vizekanzlers Lars Klingbeil (SPD): „Ich erkenne darin den Bundesfinanzminister, aber nicht meinen Parteivorsitzenden“, sagte Saleh in der rbb-Abendschau.
Gedroht wird mit der Verunsicherung der Investoren
Im Juni reihten sich auch vier Banken in die Kampagne gegen die Vergesellschaftung ein. Die Berliner Sparkasse, die Berliner Volksbank, die Deutsche Kreditbank und die Investitionsbank Berlin (IBB) legten Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft und des Forschungsinstituts Empirica vor, die sie mit der reichlich abgedroschenen Phrase zusammenfassten: „Enteignung schafft keine einzige neue Wohnung.“ Das ist zwar gar nicht das Ziel der Vergesellschaftung, doch die Banken sehen nur im Wohnungsbau die Lösung der Berliner Wohnungsmarktprobleme. Ihre Warnung: Eine Vergesellschaftung könnte „zu einer nachhaltigen Verunsicherung von Investoren, Projektentwicklern, institutionellen Kapitalgebern und finanzierenden Banken führen“. Schon heute sei wegen der anhaltenden Debatte darüber eine Zurückhaltung bei Investitionen in den Wohnungsmarkt zu beobachten.

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Ihr Untergangsszenario verkaufen die vier Geldhäuser als „Banken-Initiative für bezahlbaren Wohnraum“ – ein dreister Etikettenschwindel. Sie präsentieren keine neuen, eigenen Vorschläge für den Bau bezahlbarer Wohnungen und erst recht keine Konzepte für die Bezahlbarkeit des vorhandenen Wohnraums. Die Kosten der beiden Gutachten seien „marktüblich“ und wurden von den vier Banken zu gleichen Teilen getragen, so IBB-Sprecher Jens Holtkamp. Heißt: Über die landeseigene IBB wurden die Studien also zu einem Viertel mit öffentlichen Geldern bezahlt.

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Auch Wirtschaftsverbände machen mobil. Die Industrie- und Handelskammer (IHK), die Handwerkskammer, die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg und der Verein Berliner Kaufleute und Industrieller (VBKI) haben eine Kampagne unter dem Titel „Berlin denkt weiter“ gestartet. Damit werben sie vordergründig ganz allgemein für verlässliche Rahmenbedingungen für die Wirtschaft, um sich dann frontal gegen die Vergesellschaftung zu wenden. Berlin brauche „ausreichend und bezahlbaren Wohnraum“, heißt es auf der Kampagnen-Webseite. „Das geht nur durch Neubau, nicht durch Enteignung.“ Seit August prangen an Plakatwänden, in Zeitungen und in sozialen Medien Slogans gegen die „Verstaatlichung“, wie sie hier durchgängig genannt wird. Die Wirtschaftsverbände machen keinen Hehl daraus, dass es sich hierbei um politische Werbung handelt. Der VBKI sponsert die Kampagne mit 80.400 Euro.
Die IHK polemisiert schon seit Langem gegen die Vergesellschaftung. IHK-Präsident Sebastian Stietzel nennt sie ein „nachgewiesenermaßen untaugliches Instrument“ und eine „wirtschaftspolitisch fahrlässige Scheinlösung“ und warnt: „Wenn hier ruinöse Vergesellschaftungs-Experimente durchgespielt werden, drohen negative Auswirkungen für ganz Deutschland.“
„Ruinöse Vergesellschaftungsexperimente“
Ein Unterstützer der Kampagne ist der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU). Im BBU sind zwar vor allem kommunale und genossenschaftliche Unternehmen organisiert, aber auch profitorientierte Konzerne wie Vonovia/Deutsche Wohnen oder Covivio, die von einer Vergesellschaftung betroffen wären.

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Unter Genossenschaftsmitgliedern schürte der BBU regelrecht Ängste. In einem vorproduzierten Interview, das die Mitgliedermagazine mehrerer Genossenschaften wortgleich abgedruckt haben, sagt BBU-Vorständin Maren Kern: „Ich mache mir Sorgen um die Genossenschaften.“ Darin behauptet sie, „viele Juristen“ hätten „erhebliche Zweifel“ daran, dass Genossenschaften von einer „Verstaatlichung“ ausgenommen werden könnten. Die seinerzeit vom Berliner Senat eingesetzte hochrangig besetzte Expertenkommission hatte daran zwar überhaupt keine Zweifel, und es gibt niemanden, der irgendein Interesse an einer Vergesellschaftung von Genossenschaften hätte. Aber Maren Kern stellt dennoch bedrohliche Fragen in den Raum: „Was heißt das aber, wenn meine eigene Genossenschaft plötzlich doch verstaatlicht würde: Was passiert mit meiner Wohnung? Mit meiner Mitgliedschaft? Was wird aus meinen Genossenschaftsanteilen – also meinem Geld? Was passiert, wenn meine Genossenschaft wegen der Verstaatlichung ihrer Wohnungen am Ende sogar insolvent wird?“

„Die Genossenschafter:innen“, eine Initiative kritischer Mitglieder, nennen das eine „Desinformationskampagne“ und erklären: „Es ist ein Skandal, wie Maren Kern sich vor den Karren des profitgetriebenen Immobiliensektors spannen lässt und Ängste in den Genossenschaften schürt, um die Interessen der Immobilienwirtschaft durchzusetzen.“

Foto: Vonovia
Die Stimmung in der Berliner Bevölkerung ist auch nach fünf Jahren des Hinhaltens, Ausbremsens und Blockierens immer noch pro Vergesellschaftung. Das zeigt ausgerechnet eine von Vonovia beauftragte Studie. Sie wurde nicht veröffentlicht, liegt aber dem Tagesspiegel vor. Demnach sind 56 Prozent der Wahlberechtigten für eine Vergesellschaftung großer privater Wohnungsunternehmen und 17 Prozent dagegen. Der Rest ist unentschlossen oder macht keine Angabe. Es ist nicht verwunderlich, dass Vonovia dieses für sie unerfreuliche Ergebnis verheimlichen wollte. „Eine Veröffentlichung ist und war nie beabsichtigt, unabhängig von den erhobenen Daten und getroffenen Feststellungen“, versichert Vonovia-Sprecher Christoph Metzner. „Wir wollten das tatsächliche Meinungsbild in der Stadt besser verstehen“, so Metzner. Vonovia fühlt sich durch die Untersuchung darin bestärkt, „dass es einen großen Informationsbedarf zum Thema gibt“, so Christoph Metzner.
Lobbyismus zum Schutz von Konzerninteressen
Dass nach diesem Umfrageergebnis nun von mehreren Seiten eine breite Kampagne gestartet wurde, ist für die grüne Wohnungspolitikerin Katrin Schmidberger kein Zufall: „Kaum wurde die Zustimmung bekannt, soll Berlin die Vergesellschaftung per Bundesgesetz verboten werden. Das ist Lobbyismus und das Aushöhlen von Demokratie zum Schutz von Konzerninteressen“, so Schmidberger. Die jährlich von der Linken-Bundestagsabgeordneten Caren Lay abgefragten Lobbykontakte der Bundesregierung weisen in die gleiche Richtung: „Viermal traf sich die Bundesregierung vor dem angekündigten Vergesellschaftungsverbot mit Vonovia“, berichtet Caren Lay. „Erst Gespräche, dann Geschenke! Die Regierung hat leider komplett den Kompass verloren.“

Den Gegenwind aus der Bevölkerung hat Vonovia sich selbst zuzuschreiben. So zieht die Aktiengesellschaft Jahr für Jahr rund eine Milliarde Euro aus dem Unternehmen, um sie an die Anteilseigner:innen auszuschütten. „166 Euro ihrer Miete zahlen Mieterinnen und Mieter von Vonovia jeden Monat, um die Dividende der Aktionärinnen und Aktionäre zu bedienen“, hat Caren Lay ausgerechnet. „In vergesellschafteten Wohnungen könnte dieses Geld gespart oder in sinnvolle Modernisierungen investiert werden.“ Stattdessen knausert Vonovia bei der Instandhaltung, stellt unerklärlich hohe Heiz- und Betriebskosten in Rechnung und sticht auch nicht besonders mit Neubau-Investitionen hervor – vom Bau bezahlbarer Wohnungen ganz zu schweigen. „Mit ihrem Geschäftsgebaren haben die großen Wohnungskonzerne seit Jahren das Vertrauen der Berlinerinnen und Berliner verspielt“, stellt Katrin Schmidberger fest. Die Vergesellschaftung sei dafür „der politische Boomerang“.
Die Berliner Parteien haben sich in Stellung gebracht: Linke und Grüne sind für die Vergesellschaftung, die SPD will sie ohne Enteignung für eine „Marktregulierung“ nutzen, CDU und AfD sind gänzlich dagegen. Die in den Umfragen führende Linke will keinen Koalitionsvertrag ohne Vergesellschaftung unterschreiben. Die für eine Senatsmehrheit voraussichtlich notwendige SPD zieht bei dieser Forderung jedoch eine rote Linie. Die Vergesellschaftung könnte also zum Knackpunkt bei der Regierungsbildung werden.
Jens Sethmann
Staatlicher Erstickungsversuch
Die Initiative zur Vergesellschaftung großer privater Wohnungskonzerne will erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik den Artikel 15 des Grundgesetzes anwenden. Er besagt, dass Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel „zum Zwecke der Vergesellschaftung (…) in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden“ können. Seitdem die Berliner:innen vor fünf Jahren den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ mit über 59 Prozent angenommen hatten, wird das legitime Anliegen immer wieder und von immer neuen Akteuren aus Wirtschaft und Politik in die Nähe verfassungsfeindlicher Umtriebe gerückt.

Foto: pa/Sascha Steinach
Die Enteignung wird dabei immer wieder als willkürliche Zwangsmaßnahme eines undemokratischen Unrechtsregimes dargestellt. Was verschwiegen wird: Enteignungen sind in der Bundesrepublik alltäglich. Vor allem für den Straßenbau und für den Braunkohletagebau werden ohne mit der Wimper zu zucken große Ländereien enteignet. Niemand beklagt dabei den Untergang der Demokratie oder ein Wiederauferstehen der DDR. In der gesamten Bundesrepublik gibt es auf Landes-, Regierungsbezirks- oder Landkreisebene Enteignungsbehörden. In Berlin ist die Enteignungsbehörde bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen angesiedelt. Als Rechtsgrundlage gibt es seit 1964 das Berliner Enteignungsgesetz.
Die Vergesellschaftung ist auch keine Verstaatlichung. Beabsichtigt ist, die Bestände profitorientierter Wohnungsunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen nicht in die Hände des Staates zu legen, sondern sie in eine demokratisch kontrollierte Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zu überführen und gemeinwohlorientiert zu bewirtschaften. Wenn Bundeskanzler Friedrich Merz und andere von „Verstaatlichung“ sprechen, rücken sie das Vorhaben bewusst oder aus Unkenntnis in ein falsches Licht.
Kann die Bundesregierung überhaupt ein Grundrecht aus der Verfassung durch ein einfaches Gesetz wirkungslos machen? Der Bund könnte in der konkurrierenden Gesetzgebung die Zuständigkeit an sich ziehen, wenn er selbst vergesellschaften möchte. „Unzulässig ist hingegen ein Bundesgesetz, das nur dem Zweck dient, den Landesgesetzgeber auszuschließen, ohne eine eigene Regelung zu treffen“, erklärt der Jurist Timo Laven, der über den Artikel 15 promoviert hat. Eine solche Vergesellschaftungssperre sei deshalb „nicht verfassungsgemäß“, schreibt er im „Verfassungsblog“.
DWE-Sprecherin Karla Hildebrandt ist sich sicher: „Sollte die Bundesregierung dieses rechtswidrige Gesetz erlassen, wird es spätestens bei der verfassungsgerichtlichen Prüfung unseres Gesetzesvolksentscheids gekippt werden.“ Die Bundesregierung wolle „Zeit schinden und die Vergesellschaftung langsam ersticken“, doch davon lasse man sich nicht stoppen.
js
dwenteignen.de
27.08.2026




