Leitsätze: 1. Der Ausgleich sämtlicher fälliger Mieten innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB führt nicht zur Unwirksamkeit einer neben der außerordentlichen Kündigung ausgesprochenen ordentlichen Kündigung. 2. Die Entlastung des Mieters wegen unverschuldeter Zahlungsunfähigkeit i.S.d. § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB erfordert es, darzulegen und zu beweisen, dass … [Weiterlesen...]
Kaution
Leitsätze: Der Anspruch des Mieters auf Rückgabe einer Mietsicherheit wird erst fällig, wenn eine angemessene Überlegungsfrist abgelaufen ist und dem Vermieter keine Forderungen aus dem Mietverhältnis mehr zustehen, wegen derer er sich aus der Sicherheit befriedigen darf (Bestätigung und Fortführung von BGH, Urteile vom 24.3.1999 – XII ZR 124/97, BGHZ 141, 160, 162, sowie … [Weiterlesen...]
Berliner Mietspiegel
Leitsätze: Es kann offen bleiben, ob der Berliner Mietspiegel 2015 den (erhöhten) Anforderungen an einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558 d Abs. 1 BGB genügt. Denn ein Mietspiegel darf als einfacher Mietspiegel im Sinne des § 558 c Abs. 1 BGB in die Überzeugungsbildung des Gerichts über die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete einfließen (§ 286 ZPO). Einem einfachen … [Weiterlesen...]
Fristlose Kündigung
Leitsatz: § 314 Abs. 3 BGB findet neben den speziell geregelten Vorschriften zur fristlosen außerordentlichen Kündigung im Wohnraummietrecht (§§ 543, 569 BGB) keine Anwendung. Bereits der Wortlaut der §§ 543 und 569 BGB spricht gegen eine zeitliche Schranke für den Ausspruch der Kündigung. Diese Vorschriften, die im Einzelnen die Modalitäten der fristlosen Kündigung eines … [Weiterlesen...]
Berliner Mietspiegel
Leitsätze: 1. Die ortsübliche Vergleichsmiete für eine in Berlin gelegene Wohnung kann vom Gericht gemäß § 287 ZPO ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens unter Zugrundelegung des Berliner Mietspiegel 2015 als sogenannten einfachem Mietspiegel ermittelt werden, auch wenn dessen Qualifizierungswirkung zwischen den Parteien streitig ist. 2. Die dem Berliner … [Weiterlesen...]




