Seit dem 23. Februar 2020 gilt in Berlin für fünf Jahre der Mietendeckel. Die Mieten werden auf dem Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren, dürfen bestimmte Obergrenzen nicht überschreiten und können in neun Monaten sogar abgesenkt werden, wenn sie überhöht sind. Berlins Mieter bekommen damit eine „Atempause“. Der Senat reagiert mit dem Mietendeckel auf die völlig untaugliche … [Weiterlesen...]
Was Mieter über den Mietendeckel und seine Anwendung wissen sollten
Folgende Fragen behandelt dieser Artikel: Die fünfjährige Mietenbegrenzung in Berlin ist juristisches Neuland Und so werden die Mieten begrenzt Interview mit Reiner Wild: Die Mieter können leichter zu ihrem Recht kommen Wie soll ich mich bis zum Inkrafttreten des Gesetzes im Frühjahr 2020 verhalten? Die fünfjährige Mietenbegrenzung in … [Weiterlesen...]
Berliner Mietendeckel
Berliner Mietendeckel – das waren die zentralen Regelungen Am 23. Februar 2020 war das vom Berliner Senat und dem Abgeordnetenhaus beschlossene „Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung“ - kurz Mietendeckel genannt - in Kraft getreten. Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat den Berliner Mietendeckel - unter … [Weiterlesen...]
Mietendeckel
Während der Senat noch über die Gestaltung des Mietendeckels streitet, fahren Vermieterverbände schwere Geschütze gegen die geplante Mietenbegrenzung auf. Der Berliner Senat hat den Gesetzentwurf zum Mietendeckel nicht wie geplant am 15. Oktober beschlossen, sondern erst nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe beraten. Grund für die Verzögerung sind … [Weiterlesen...]
Berliner Mietendeckel
Der Senat hat einen Gesetzentwurf für den Mietendeckel vorgelegt. Demnach sollen die Mieten für fünf Jahre durch feste Obergrenzen gedeckelt werden. In bestimmten Fällen sind Mietsenkungen möglich. Bei niedrigen Ausgangsmieten sind aber auch geringe Mieterhöhungen erlaubt. Nachdem der Senat die Einführung eines Mietendeckels beschlossen hatte und im Sommer … [Weiterlesen...]









