Der Vermieter hatte sich in der Einstufung der Wohnlage geirrt und deshalb in der Mieterhöhung ein falsches Mietspiegelfeld angegeben. Bislang verpflichtete die überwiegende Rechtsprechung den Mieter in einem solchen Fall zur Teilzustimmung auf Grundlage des richtigen Mietspiegelfeldes. Die 62. Zivilkammer des Landgerichts Berlin hingegen hält die … [Weiterlesen...]
Landgericht Berlin
Auch wenn Wohnraum im Hause leer steht, darf der Vermieter nicht - jedenfalls nicht gegen den Willen der Mieter - vom Umlagemaßstab "Wohnfläche" auf den Maßstab "vermietete Wohnfläche" wechseln. Denn ebenso wie beispielsweise eine allein stehende ältere Dame in einer großen Wohnung, die sie möglicherweise nur halbjährlich nutzt, … [Weiterlesen...]
Landgericht Berlin
Immer noch strittig und vom Bundesgerichtshof noch nicht entschieden ist die Frage, wer die Kosten für eine Zwischenablesung der Heizkostenverteiler und Wasseruhren bei Mieterwechsel trägt. Von den Instanzgerichten werden fast alle in Betracht kommenden Varianten vertreten, wonach entweder der Vermieter oder der ausziehende Mieter oder hälftig der aus- und der zuziehende Mieter … [Weiterlesen...]
Landgericht Berlin
Die Mieterhöhung ist formell unwirksam, wenn aus ihr nicht auch der Unterwert desjenigen Mietspiegelfelds ersichtlich ist, auf welches sich der Vermieter zur Begründung des Zustimmungsverlangens stützt. Der Vermieter muss also den Unterwert entweder ausdrücklich benennen oder aber einen Auszug des Mietspiegels beifügen, aus dem sich auch die … [Weiterlesen...]
Landgericht Berlin
Ist nichts anderes vereinbart, muss die Mietzahlung spätestens bis zum dritten Werktag des Monats beim Vermieter eingehen (§ 556 b Absatz 1 BGB). Hält der Mieter diesen Termin nicht ein, begeht er eine Vertragsverletzung. Die 67. Zivilkammer des Landgerichts Berlin sieht in der unpünktlichen Mietzahlung darüber hinaus eine unzumutbare Belästigung des … [Weiterlesen...]