Pressemitteilung Nr. 41/25
Die drohende Wassersperrung am Hafenplatz kritisiert der BMV-Geschäftsführer Sebastian Bartels: „Es ist verrückt: Wer keine Miete zahlt, verliert die Wohnung, wer Häuser dagegen als Eigentümerin bewusst unbewohnbar macht, darf sie behalten! Das spiegelt die derzeitige Schizophrenie auf dem Berliner Wohnungsmarkt wider“. Es häufen sich Fälle, in denen Häuser entweder derart verwahrlosen, dass sie unbewohnbar werden, oder Mietende durch Gefährdung der Versorgung mit Wasser und Wärme vertrieben werden sollen. Der BVM begrüßt, dass der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ab November die Abschlagszahlungen der Mieterschaft übernehmen will, um die Wasserversorgung am Hafenplatz aufrechtzuerhalten. Nach Ansicht des BMV drohen den Mieter:innen hier keine Nachteile, wenn sie die Vorschüsse an den Bezirk statt an die Eigentümer zahlen, da die Eigentümergesellschaften die bisherigen Vorschüsse wohl treuwidrig nicht an die Wasserbetriebe abgeführt haben. Der Mieterverein beobachtet aktuelle Fälle wie diese mit großer Sorge: Erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass der Eigentümer der Habersaathstraße 40 – 48 offenbar den Fernwärmevertrag nicht verlängert hat und so die Wärmeversorgung für den Winter gefährdet. „Diese gesetzlosen Wild-West-Methoden“ müssen endlich durch Anwendung bestehender Gesetze gestoppt werden“, so Sebastian Bartels.
Der BMV verweist auf § 4 Wohnungsaufsichtsgesetz, wonach der Eigentümer die Wasser- und Wärmeversorgung aufrechtzuerhalten hat. Weist er das trotz entsprechender Aufforderung nicht nach, kann der Bezirk gemäß § 9a Wohnungsaufsichtsgesetz einen Treuhänder einsetzen. „Wir kritisieren scharf, dass es bisher kein Berliner Bezirk geschafft hat, diese Vorschrift konsequent anzuwenden und ein leerstehendes oder ein permanent heruntergewirtschaftetes Haus treuhänderisch verwalten lässt.“ Der BMV-Geschäftsführer ist sich sicher: „Es würde sich bei Eigentümern schnell herumsprechen, dass sie den Besetz an ihren Wohnhäusern zeitweise verlieren, wenn sie diese verwahrlosen lassen.“
Auch fordert der BMV, dass der Senat endlich ein Gesetz zur Wohnraumbewirtschaftung erarbeitet und dabei Vorschläge der Linken, der Grünen und der Berliner SPD berücksichtigt. Er begrüßt, dass der Grünen-Entwurf nicht nur Vorgaben zur Vermietung von Sozialwohnungen vorsieht, sondern auch Anforderungen an die Instandsetzung stellt und bei Missachtung den Besitzentzug regelt.
Darüber hinaus bedarf es einer Reform des § 6 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG), der das Herausmodernisieren von Mietenden sanktioniert. Der Paragraf ist auf das Herunterwirtschaften von Wohnhäusern auszudehnen; zudem müsste, wie bei der Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStG, der Nachweis entbehrlich sein, dass Mieter:innen durch das Verwahrlosen gezielt herausgedrängt werden sollen. Sebastian Bartels: „Wer die Wärme oder Wasserversorgung abstellt oder gefährdet, nimmt zumindest billigend in Kauf, dass Mietende aus dem Haus verdrängt werden.“
Berlin, den 30. September 2025
30.10.2025




