Pressemitteilung Nr. 50/25
Wie aus einer schriftlichen Anfrage von Niklas Schenker (Drucksache 19/24 247) hervorgeht, planen die landeseigenen Wohnungsunternehmen ab Januar 2026 wieder zahlreiche Mieterhöhungen.
Der Berliner Mieterverein rät dringend allen betroffenen Mieterinnen und Mietern, die Mieterhöhungen zu prüfen. „Insbesondere gilt bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen das sogenannte Leistbarkeitsversprechen, wonach die Belastung des Haushalts durch die Nettokaltmiete nicht mehr als 27 Prozent des Haushaltseinkommen betragen darf“, betont Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins. Allerdings können sich nur Haushalte auf das Leistbarkeitsversprechen berufen, die sich in den für einen WBS maßgeblichen Einkommensgrenzen befinden. Auf Grund der mit dem Berliner Senat vereinbarten Kooperationsvereinbarung gelten weitere Besonderheiten für die LWU:
So darf in Wohnungen mit einer Wohnfläche von bis zu 65 m² eine Erhöhung der monatlichen Miete insgesamt maximal 50,- €, bis zu 100 m² maximal 75,- € und bis zu 125 m² maximal 100,- € betragen.
Auch findet eine abgesenkte 11 % -Kappungsgrenze Anwendung, wonach die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 11 Prozent erhöht werden darf.
Seit der Änderung der Kooperationsvereinbarung (KoopV) im Jahr 2023 haben die Landeseigenen Wohnungsunternehmen bereits drei große Erhöhungswellen durchgeführt, nun steht die nächste an.
Die Praxis zeigt leider, wie schwach insbesondere das in der Kooperationsvereinbarung verankerte Leistungsversprechen bisher wirkt: Von rund 130.000 Mieterhöhungen im ersten Quartal 2024 stellten lediglich 468 Haushalte einen Antrag auf Mietsenkung, und nur 51 Anträge wurden bewilligt. Der Berliner Mieterverein sieht darin einen Hinweis darauf, dass das Verfahren in der Realität nicht praktikabel ist.
Gleichzeitig geraten die LWU zunehmend unter Druck, weil der Berliner Landeshaushalt keine ausreichenden Mittel für Neubau und Modernisierung bereitstellt. Die Unternehmen greifen daher verstärkt zu Mieterhöhungen, um ihre wirtschaftlichen Vorgaben zu erfüllen. Der Mieterverein warnt: Die Finanzierungslücke bei Neubau und Modernisierung darf nicht allein über die Mieten der landeseigenen Bestände gestopft werden. „Der soziale Auftrag der LWU und damit auch der staatlichen Wohnraumversorgung wird auf diese Weise ausgehöhlt“, warnt Wibke Werner, „die LWU müssen sich Ihrer Verantwortung als eine der wenigen Akteure für eine bezahlbare Wohnraumversorgung bewusst sein“. Der Berliner Mieterverein fordert daher, das Verfahren zur Mietabsenkung verständlich, erreichbar und wirksam zu gestalten, das 27-Prozent-Leistungsversprechen aktiv umzusetzen und die Kooperationsvereinbarung so weiterzuentwickeln, dass Mieterinnen und Mieter nicht länger die finanziellen Fehlstellen des Haushalts ausgleichen müssen.
Berlin, den 20.11.2025
20.11.2025




